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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15B, Erftstadt -Liblar, Jugendkulturhalle; Unterichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB V 8 / 0829, Rat am 18.10.2005)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15B, Erftstadt -Liblar, Jugendkulturhalle; 
Unterichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
V 8 / 0829, Rat am 18.10.2005) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15B, Erftstadt -Liblar, Jugendkulturhalle; 
Unterichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
V 8 / 0829, Rat am 18.10.2005)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 418/2006 Az.: 61.21-20/15B Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 16.05.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 07.06.2006 Rat 20.06.2006 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 15B, Erftstadt -Liblar, Jugendkulturhalle; Unterichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB V 8 / 0829, Rat am 18.10.2005 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.05.2006 Beschlussentwurf: Der von der Verwaltung vorgestellte städtebauliche Entwurf wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 18.10.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 B, Erftstadt – Liblar, Jugendkulturhalle beschlossen. Der städtebauliche Entwurf für die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes15, E. – Liblar, Donatusstraße sieht einen Standort für die Halle unmittelbar nördlich des Begegnungszentrums der AWO bzw. im Nordwesten der Musikschule vor. Es ist ein ein- bis zweigeschossiges Gebäude mit einem flachgeneigten Dach geplant. Der Haupteingang der Halle ist an der östlichen Gebäudeseite vorgesehen. Der Zugang zur geplanten Halle erfolgt somit von der Heidebroichstraße über den nördlich der Musikschule gelegenen Schulhof, auf dem außerdem ca. 7 PKW – Stellplätze angelegt werden sollen. Da der Standort im Westen, Norden und Osten durch eine Wohnbebauung umschlossen wird, hat die Verwaltung ein Gutachten zu der zu erwartenden Geräuschssituation durch die Nutzung der Jugendkulturhalle erstellen lassen. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass insgesamt der Standort der Jugend-Kulturhalle trotz der Nähe zur Wohnbebauung für den überwiegenden Teil der geplanten Nutzungen wie Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe und Sprachkurse, Kino-, Comedy-, Theater- und Diskussionsveranstaltungen geeignet ist. Ausschließlich bei Disco- oder Konzertveranstaltungen mit Live-Bands mit einem zu erwartenden mittleren Innenpegel von mehr als 95 dB(A) ist hinsichtlich der Dimensionierung der Beschallungsanlage eine Beschränkung erforderlich. Größere Personenansammlungen sollten nach 22.00 Uhr nur auf der zur umliegenden Wohnbebauung abgeschirmten Position B (s. Anlageplan) zugelassen werden. Ferner wird empfohlen, auf eine Nutzung der vorgelagerten Parkplätze innerhalb der Nachtzeit bzw. bei in die Nachzeit hineindauernden Veranstaltungen zu verzichten. Im Gutachten sind weiterhin die schallschutztechnischen Anforderungen an das Gebäude detailliert beschrieben. Mit der Vorlage soll vor der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Abstimmung mit dem Fachausschuss erfolgen. (Bösche) Anlagen * Anlageplan * Städtebaulicher Entwurf * Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuchsituation (an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner) -2-