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Bürgerantrag (Anregung der Ehel. Schneider, E.-Frieheim bzgl. Einführung eines Halteverbotes in Höhe der Häuser Auf dem Kreuzberg 16 und 18, E.-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung der Ehel. Schneider, E.-Frieheim bzgl. Einführung eines Halteverbotes in Höhe der Häuser Auf dem Kreuzberg 16 und 18, E.-Friesheim) Bürgerantrag (Anregung der Ehel. Schneider, E.-Frieheim bzgl. Einführung eines Halteverbotes in Höhe der Häuser Auf dem Kreuzberg 16 und 18, E.-Friesheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 19/2007 Az.: 6619-3732/06 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.01.2007 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 29.03.2007 30.08.2007 Anregung der Ehel. Schneider, E.-Frieheim bzgl. Einführung eines Halteverbotes in Höhe der Häuser Auf dem Kreuzberg 16 und 18, E.-Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Straßen enthalten (Straßenunterhaltung). Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.01.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat bereits in seiner Sitzung am 29.08.2006 über die Einrichtung des im Antrag genannten Haltverbotes in der Straße „Auf dem Kreuzberg“ vor Haus Nr.16-18 beraten (Antrag Nr. 404/2007 der SPD-Fraktion, Beschluss einstimmig). Die derzeitige Regelung sollte zunächst für die Dauer von ca. 3 Monaten getestet werden. Aufgrund des eingerichteten Halteverbotes dürfen alle Fahrzeugführer ihre Kraftwagen nur kurzfristig für drei Minuten auf der Fahrbahn abstellen bzw. zu gewerblichen Zwecken ent- und beladen. Hierdurch sollte sichergestellt werden, dass die Linienbusse weniger Probleme beim Anfahren der Haltestelle haben und die erforderlichen Zulieferungen der Bäckerei zu jeder Zeit möglich sind. Den ansässigen Anwohnern gehen allerdings durch diese Einschränkungen einige Parkmöglichkeiten verloren. Ein Zusatzschild unter dem Halteverbotszeichen mit der Angabe einer Zeitbeschränkung (z.B. mofr 7-17h, sa 7-13h) könnte die Situation entschärfen. Die Probleme der Busse treten hauptsächlich wochentags auf. Gleichfalls ließen sich die Liefertermine der Bäckerei auf die entsprechenden Zeitzonen des Halteverbotes abstimmen. Leider verhindert ein eingeschränktes Haltverbot jedoch auch, dass die Kunden der Bäckerei ihre Fahrzeuge legal unmittelbar vor dem Verkaufsraum abstellen dürfen (unabhängig von meinem o.g. Vorschlag). Nach den Bestimmungen der StVO steht für den Einkaufsvorgang zu wenig Zeit zur Verfügung (3 Minuten) und die Fahrzeugführer müssen eigentlich direkt am Fahrzeug verbleiben. Bei der derzeitigen Halteverbotsregelung dürfen auch gehbehinderte Kirchenbesucher ihre Kraftfahrzeuge nicht unmittelbar vor der Kirche abstellen um behindertengerecht (ebener Zugang) die Messen besuchen zu können. Die o.g. Zeitzonenregelung würde dieses Problem zumindest zeitlich und wochentags so eingrenzen, dass überwiegend für den Besuch der Messen auch für gehbehinderte Fahrzeugführer kaum noch Einschränkungen gegeben sind. (Bösche) -2-