Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 417/2006
Az.: 61. 21-20 / 118
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.05.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
07.06.2006
Rat
20.06.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 118, E. - Liblar, Köttinger Straße,
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
V 6 / 0954, Rat am 12.03.1996
V 7 / 2759, Rat am 29.07.2003
A 8 / 0535, Ausschuss für Stadtentwicklung am 18.05.2005
A 8 / 0757, Ausschuss für Stadtentwicklung am 28.09.2005
V 8 / 0796, Rat 18.10.2005
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.05.2006
Beschlussentwurf:
Die von der Verwaltung vorgestellten städtebaulichen Entwurfsvarianten werden zur Kenntnis
genommen und die Verwaltung beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 12.03.1996 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118,
Erftstadt – Liblar, Köttinger Straße beschlossen. Mit dem Beschluss des Rates über die erste
Veränderungssperre gem. § 14 BauGB am 29.07.2003 wurde das Plangebiet auf die nunmehr der
Planung zugrundeliegende Größe nach Norden (ehem. Betreibsgrundstück Spedition Felten)
erweitert.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Entwicklung
eines ein- bis zweigeschossigen Wohngebietes. Dabei sind die im Plangebiet liegenden
Gewerbebetriebe bzw. –nutzungen zu überplanen. Eine Planung unter Berücksichtigung bzw.
Bestandssicherung der bestehenden Gewerbebetriebe und insbesondere des Grabsteinwerkes
Liblar ist wegen den von diesem Betrieb ausgehenden Lärmemissionen nur in großem Abstand
(mind. 100 m gem. Abstandserlass des Landes NRW) oder mit aufwendig gestalteten und hohen
Lärmschutzmaßnahmen möglich.
Zu bewältigen ist jedoch der planerische Konflikt zwischen dem im Norden an das Plangebiet
grenzende Gewerbegebiet Klosengartenstraße und den Lärmimmissionen durch die im Westen
das Plangebiet tangierende L 163.
Die Verwaltung hat nunmehr unter Berücksichtigung der o.g. Zielsetzungen und Vorgaben drei
verschiedene städtebauliche Entwürfe erarbeitet. In der Planvariante 1 ist eine ausschließlich einbis zweigeschossige Wohnnutzung in Form von Einfamilienhäusern vorgesehen (insgesamt ca. 40
WE). Die Variante 2 enthält neben einer Einfamilienhausbebauung (ca. 20 WE) im Süden eine
Bebauung für eine – auch optional altengerechte - Wohnanlage. In der Variante 3 (insgesamt ca.
50 WE) sind neben einer Einfamilienhausbebauung im Nordwesten ein Stadthaus und im
Südwesten zwei Geschosswohnungsbauten vorgesehen. In den im Südwesten geplanten
Geschossbauten ist zudem im Erdgeschoss eine Geschäfts- und / oder Dienstleistungsnutzung
denkbar. Der Planungskonflikt mit dem nördlich liegenden Gewerbegebiet Klosengartenstraße wird
bei allen Planungen durch einen ausreichenden Abstand gelöst. In einem 100 m Abstand sind
keine Betriebe ansässig und geplant bzw. zulässig, die zu unverträglichen Emissionen bei der
geplanten Wohnbebauung führen. Dem Verkehrslärm von der L 163 kann durch die Errichtung
eines Lärmschutzwalles ggf.Wall / Wandkombination oder durch bautechnische Maßnahmen am
Gebäude Rechnung getragen werden.
Alle drei Planvarianten erfordern vor der Umsetzung der Planungen die Durchführung eines
förmlichen Umlegungsverfahren nach BauGB.
Mit der Vorlage soll vor der Unterrichtung der Öffentlichkeit die Abstimmung mit dem
Fachausschuss erfolgen.
(Bösche)
Anlagen
* Anlageplan
* Städtebauliche Entwürfe, Varianten 1 bis 3
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