Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 419/2006
Az.: 70 20 00
Amt: - 70 BeschlAusf.: -70Datum: 16.05.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
07.06.2006
Rat
20.06.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Ausschreibung Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008;
Leistungsgegenstand
Finanzielle Auswirkungen:
ja
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.05.2006
Beschlussentwurf:
Das Pflichtenheft zur Ausschreibung Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt wird mit der
Variante Nr. .... (Seiten 13-15 des Pflichtenheftes) zur Abfuhrlogistik (Behälteridentifikation)
beschlossen.
Begründung:
Die Verträge zur Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt enden zum 31.12.2007. Aus diesem Grund
müssen fast alle Fremdleistungen für die öffentliche Abfallentsorgung innerhalb der Zuständigkeit
der Stadt neu ausgeschrieben werden.
Nicht ausgeschrieben wird die Erfassung der wild gekippten Fraktionen sowie die Leistungen des
Dualen Systems (Gelbe Tonne/Sack sowie Glas).
Wegen Überschreitung des Schwellenwertes der Vergabeverordnung von 200.000 EUR muss die
Ausschreibung europaweit durchgeführt werden. Es wird eine Laufzeit von 8 Jahren
vorgeschlagen (siehe auch Punkt 4.2 der Anlage 2).
Die Begleitung und fachliche Beratung erfolgt durch die Unternehmensberatung Schmidt / Bechtle
GmbH in Herdecke, die die Stadt Erftstadt bereits bei der Ausschreibung der Papiererfassung im
Jahre 2005 zur vollsten Zufriedenheit beraten hat.
Das als Anlage 2 beigefügte Pflichtenheft informiert über die wesentlichen Vorgaben und dient als
Grundlage für die Gestaltung des Vergabeverfahrens und der noch zu erstellenden
Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung basiert auf einer unveränderten Entsorgungskonzeption für die Stadt Erftstadt
und der Abfallsatzung des Rhein-Erft-Kreises.
Grundsätzlich ist folgende Entscheidung offen:
Über die Beibehaltung des Volumenmesssystems (VERIDAT) sollte nochmals nachgedacht
werden, einerseits wegen der hohen Kosten von etwa 150 TEURO, die jeden Restabfall- und
Biobehälter mit etwa 7 € belasten, obwohl die erheblichen Steigerungen der Deponiegebühren
durch die Verbrennung nicht eingetreten sind. Andererseits wird der Wettbewerb bei Beibehaltung
von VERIDAT erheblich eingeschränkt.
Da bei einer unkontrollierten Behälterbereitstellung mit einer illegalen Nutzung (ohne Gebühr) von
etwa 10 % zu rechnen ist, wäre eine Behälterkennung auf jeden Fall zu empfehlen, ggfls. mit
Zählung der Entleerungen. Bei derzeitigem Stand der Technik wäre ein Behälterkontrollsystem
auch für ein mittelständisches Unternehmen kostengünstig zu erwerben (siehe Punkt 4.1 des
Pflichtenheftes).
Der Leistungsumfang der Ausschreibung ist aus der Anlage ersichtlich.
(Bösche)
Anlagen
1 – Wesentliche Grundlagen der Abfallentsorgung
2 – Pflichtenheft
-2-