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Beschlussvorlage (Ausschreibung Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008; Leistungsgegenstand)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 419/2006 Az.: 70 20 00 Amt: - 70 BeschlAusf.: -70Datum: 16.05.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 07.06.2006 Rat 20.06.2006 Betrifft: Bemerkungen Ausschreibung Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008; Leistungsgegenstand Finanzielle Auswirkungen: ja Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.05.2006 Beschlussentwurf: Das Pflichtenheft zur Ausschreibung Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt wird mit der Variante Nr. .... (Seiten 13-15 des Pflichtenheftes) zur Abfuhrlogistik (Behälteridentifikation) beschlossen. Begründung: Die Verträge zur Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt enden zum 31.12.2007. Aus diesem Grund müssen fast alle Fremdleistungen für die öffentliche Abfallentsorgung innerhalb der Zuständigkeit der Stadt neu ausgeschrieben werden. Nicht ausgeschrieben wird die Erfassung der wild gekippten Fraktionen sowie die Leistungen des Dualen Systems (Gelbe Tonne/Sack sowie Glas). Wegen Überschreitung des Schwellenwertes der Vergabeverordnung von 200.000 EUR muss die Ausschreibung europaweit durchgeführt werden. Es wird eine Laufzeit von 8 Jahren vorgeschlagen (siehe auch Punkt 4.2 der Anlage 2). Die Begleitung und fachliche Beratung erfolgt durch die Unternehmensberatung Schmidt / Bechtle GmbH in Herdecke, die die Stadt Erftstadt bereits bei der Ausschreibung der Papiererfassung im Jahre 2005 zur vollsten Zufriedenheit beraten hat. Das als Anlage 2 beigefügte Pflichtenheft informiert über die wesentlichen Vorgaben und dient als Grundlage für die Gestaltung des Vergabeverfahrens und der noch zu erstellenden Vergabeunterlagen. Die Ausschreibung basiert auf einer unveränderten Entsorgungskonzeption für die Stadt Erftstadt und der Abfallsatzung des Rhein-Erft-Kreises. Grundsätzlich ist folgende Entscheidung offen: Über die Beibehaltung des Volumenmesssystems (VERIDAT) sollte nochmals nachgedacht werden, einerseits wegen der hohen Kosten von etwa 150 TEURO, die jeden Restabfall- und Biobehälter mit etwa 7 € belasten, obwohl die erheblichen Steigerungen der Deponiegebühren durch die Verbrennung nicht eingetreten sind. Andererseits wird der Wettbewerb bei Beibehaltung von VERIDAT erheblich eingeschränkt. Da bei einer unkontrollierten Behälterbereitstellung mit einer illegalen Nutzung (ohne Gebühr) von etwa 10 % zu rechnen ist, wäre eine Behälterkennung auf jeden Fall zu empfehlen, ggfls. mit Zählung der Entleerungen. Bei derzeitigem Stand der Technik wäre ein Behälterkontrollsystem auch für ein mittelständisches Unternehmen kostengünstig zu erwerben (siehe Punkt 4.1 des Pflichtenheftes). Der Leistungsumfang der Ausschreibung ist aus der Anlage ersichtlich. (Bösche) Anlagen 1 – Wesentliche Grundlagen der Abfallentsorgung 2 – Pflichtenheft -2-