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Beschlussvorlage (3. Anlage Gebührenrelevante Auswirkung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (3. Anlage Gebührenrelevante Auswirkung) Beschlussvorlage (3. Anlage Gebührenrelevante Auswirkung)

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Inhalt der Datei

Gebührenrelevante Auswirkungen der Ausschreibungsalternativen zur Abfallentsorgung - Berechnungen auf der Basis der Gebührenkalkulation 2006 mit einer Rücklagenentnahme von 170.000 € Derzeitige Restabfallgebühr Behälter Leerungen Sack 80 120 240 1100 Behältergebühr Mengengebühr durchschnittl. Füllung Zusammen Anzahl/Jahr € ø€ ø € / Jahr 11 26 26 26 26 71,16 93,12 106,08 149,88 769,56 0 36,08 54,11 108,23 496,05 71,16 129,20 160,19 258,11 1.265,61 Kostenanteil Einheitsgebühr Veridat Wegfall Veridat 1) 0 8,21 8,21 8,21 8,93 auch Variante 4 71,16 120,99 151,98 249,90 1.256,68 Variante 1 Variante 2 Anl. 3 zu V 419/2006 Variante 3 +/v.H. 0 6,4 5,1 3,2 0,7 Behälteridentifikation mit Behälteridentifikation mit nur Mengenerfassung Erfassung der Behälteridentifikation Leerungen Der Aufwand liegt im Mittelwert etwa wie zur Zeit bei Veridat -siehe unten. Auf der Basis der Kostenanteile Veridat wird jeder Behälter belastet mit ca. EURO 4,00 2,50 1) Die Biobehältergebühr reduziert sich entsprechend. Volumen aller Restabfallbehälter (Liter) Entleerung Restabfall (Tonnen) = Liter-Volumen Durchschnittliche Befüllung (v.H.) Gebühr je 10 Liter 59.398.000 7.600 29.434.629 49,555 0,35 € 85.999,00 67.155,00 153.154,00 Aufwand Veridat Systemkosten Datenaufbereitung Summe Behälterzahl Restabf.Behälter (ohne Sack) 16.560 Biobehälter Summe System Anteil 7,01 7,01 5.280 37.026,00 21.840 153.154,00 bis 240 l 16.200 19.440,00 Biobehälter bis 240 l 1.100 l 1.100 l Summe Chip Aufwand Veridat zusammen: 150 bis 200 TEUR 50 bis 100 TEUR 40 bis 80 TEUR Die Einsparung zusätzlich Chip am Behälter: Restabfall Kostenschätzung etwa Anteil/Behälter/€ 116.128,00 gegenüber dem 1,20 Istzustand (VERIDAT) 360 691,20 1,92 dürfte bei etwa 5.280 6.336,00 1,20 50 % liegen. Wie vor. 33% ----Mittelwerte - vorbehaltlich Ergebnis Ausschreibung ----- keine 26.467,20 179.621,20 Auswirkung auf Biobehälter bei Wegfall Mengengebühr (Menge = 7.600 t/Jahr) Die Auswirkungen einer Abschaffung der Mengengebühr auf die Biobehälter ist nicht absehbar. Die Biobehälter werden auf freiwilliger Basis bei einer kostendeckenden Gebühr bereitgestellt. Die Inanspruchnahme erfolgt je nach persönlicher Einschätzung des Preis - Leistungsverhältnisses sowie der anfallenden Grünabfallmengen. Die Nähe zum VZEK und die Möglichkeit der Eigenverbringung ändert sich nicht. Bei der Abschaffung der Mengengebühr und einer durchschnittlichen Befüllung von etwa 50 % ist die Ausnutzung des Restvolumens in der Restabfalltonne zur Entsorgung der Grünabfälle nicht auszuschließen, auch bei einem entsprechenden Verbot per Satzung. Allerdings dürften nur Restabfallbehälter ab einer Größe von 240 l ein ausreichendes Füllvolumen bieten, da in der Saison die Biobehälter voll ausgenutzt werden und damit ein Bedarf von mindestens 120 l per Abfuhr besteht. Sollte der Rhein-Erft-Kreis die Quersubvention der Bio-Deponiegebühr ganz oder teilweise aufgeben, könnte sich die Akzeptanz je nach Gebührensteigerung deutlich verändern. Auswirkung auf Sperrmüll bei Wegfall Mengengebühr (Menge 1.950 t/Jahr) Das mögliche Restvolumen in der grauen Tonne könnte auch für die Entsorgung von geringen Mengen Sperrmüll, ggfls. verteilt auf mehrere Abfuhren, benutzt werden. Die Auswirkung dürfte sich nur auf Kleinmengen beziehen. In diesen Fällen entfällt dann die getrennte Abholung. Die finanzielle Auswirkung wird als nur gering eingeschätzt. Das gilt auch für die Behältergebühr, in der auch jetzt schon die Sperrmüllabfuhr eingerechnet ist.