Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gebührenrelevante Auswirkungen der Ausschreibungsalternativen zur Abfallentsorgung
- Berechnungen auf der Basis der Gebührenkalkulation 2006 mit einer Rücklagenentnahme von 170.000 €
Derzeitige Restabfallgebühr
Behälter
Leerungen
Sack
80
120
240
1100
Behältergebühr
Mengengebühr
durchschnittl.
Füllung
Zusammen
Anzahl/Jahr
€
ø€
ø € / Jahr
11
26
26
26
26
71,16
93,12
106,08
149,88
769,56
0
36,08
54,11
108,23
496,05
71,16
129,20
160,19
258,11
1.265,61
Kostenanteil Einheitsgebühr
Veridat
Wegfall Veridat
1)
0
8,21
8,21
8,21
8,93
auch
Variante 4
71,16
120,99
151,98
249,90
1.256,68
Variante 1
Variante 2
Anl. 3 zu V 419/2006
Variante 3
+/v.H.
0
6,4
5,1
3,2
0,7
Behälteridentifikation mit Behälteridentifikation mit
nur
Mengenerfassung
Erfassung der
Behälteridentifikation
Leerungen
Der Aufwand liegt im
Mittelwert etwa wie zur
Zeit bei Veridat -siehe
unten.
Auf der Basis der Kostenanteile Veridat
wird jeder Behälter belastet mit ca. EURO
4,00
2,50
1) Die Biobehältergebühr reduziert sich entsprechend.
Volumen aller Restabfallbehälter (Liter)
Entleerung Restabfall (Tonnen)
= Liter-Volumen
Durchschnittliche Befüllung (v.H.)
Gebühr je 10 Liter
59.398.000
7.600
29.434.629
49,555
0,35
€
85.999,00
67.155,00
153.154,00
Aufwand Veridat
Systemkosten
Datenaufbereitung
Summe
Behälterzahl
Restabf.Behälter (ohne Sack)
16.560
Biobehälter
Summe System
Anteil
7,01
7,01
5.280
37.026,00
21.840
153.154,00
bis 240 l
16.200
19.440,00
Biobehälter
bis 240 l
1.100 l
1.100 l
Summe Chip
Aufwand Veridat zusammen:
150 bis 200 TEUR
50 bis 100 TEUR
40 bis 80 TEUR
Die Einsparung
zusätzlich Chip am Behälter:
Restabfall
Kostenschätzung etwa
Anteil/Behälter/€
116.128,00
gegenüber dem
1,20
Istzustand (VERIDAT)
360
691,20
1,92
dürfte bei etwa
5.280
6.336,00
1,20
50 % liegen.
Wie vor.
33%
----Mittelwerte - vorbehaltlich Ergebnis Ausschreibung -----
keine
26.467,20
179.621,20
Auswirkung auf Biobehälter bei Wegfall Mengengebühr (Menge = 7.600 t/Jahr)
Die Auswirkungen einer Abschaffung der Mengengebühr auf die Biobehälter ist nicht absehbar.
Die Biobehälter werden auf freiwilliger Basis bei einer kostendeckenden Gebühr bereitgestellt. Die Inanspruchnahme erfolgt je nach
persönlicher Einschätzung des Preis - Leistungsverhältnisses sowie der anfallenden Grünabfallmengen.
Die Nähe zum VZEK und die Möglichkeit der Eigenverbringung ändert sich nicht.
Bei der Abschaffung der Mengengebühr und einer durchschnittlichen Befüllung von etwa 50 % ist die Ausnutzung des Restvolumens in der Restabfalltonne zur
Entsorgung der Grünabfälle nicht auszuschließen, auch bei einem entsprechenden Verbot per Satzung.
Allerdings dürften nur Restabfallbehälter ab einer Größe von 240 l ein ausreichendes Füllvolumen bieten, da in der Saison die Biobehälter voll ausgenutzt
werden und damit ein Bedarf von mindestens 120 l per Abfuhr besteht.
Sollte der Rhein-Erft-Kreis die Quersubvention der Bio-Deponiegebühr ganz oder teilweise aufgeben, könnte sich die Akzeptanz je nach Gebührensteigerung
deutlich verändern.
Auswirkung auf Sperrmüll bei Wegfall Mengengebühr (Menge 1.950 t/Jahr)
Das mögliche Restvolumen in der grauen Tonne könnte auch für die Entsorgung von geringen Mengen Sperrmüll, ggfls. verteilt auf mehrere Abfuhren, benutzt
werden. Die Auswirkung dürfte sich nur auf Kleinmengen beziehen. In diesen Fällen entfällt dann die getrennte Abholung. Die finanzielle Auswirkung wird als
nur gering eingeschätzt. Das gilt auch für die Behältergebühr, in der auch jetzt schon die Sperrmüllabfuhr eingerechnet ist.