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Antrag (Antrag bzgl. Sperrung von Räumen in der Musikschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
03.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Sperrung von Räumen in der Musikschule) Antrag (Antrag bzgl. Sperrung von Räumen in der Musikschule)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 295/2008 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 02.06.2008 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 03.06.2008 Antrag bzgl. Sperrung von Räumen in der Musikschule Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.06.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Der Umbau des ehemals für schulische Zwecke genutzten Gebäudes in ein Musikschulgebäude erfolgte auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gültigen baurechtlichen Vorschriften. Nahezu seit dieser Zeit wurde das Dachgeschoss durch verschiedene Jugendorganisationen genutzt. Derzeit werden dort der AWO zwei Räume für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Weiterhin haben Mitarbeiter der Musikschule in Eigenleistung einen Raum im Dachgeschoss als Übungsraum hergerichtet. Bei der Überlassung der Räume an die AWO im Jahre 1999 wurden auch brandschutzrechtliche Fragestellungen diskutiert. Zur Verbesserung der baulichen Situation wurde das Gebäude mit Rauchmeldern ausgerüstet. Im Zusammenhang mit den Planungen für die Sanierung der Musikschule war auch die Stellungnahme eines Brandschutzsachverständigen erforderlich. Dazu wurde das Gebäude begangen, das Gutachten wurde Ende 2007 vorgelegt. Das Papier enthielt keine Ausführungen zur derzeitigen Nutzung des Dachgeschosses. Es wurden allerdings Ausführungen dazu gemacht, unter welchen Voraussetzungen das ausbaufähige Dachgeschoss nach einer Sanierung für Zwecke der Musikschule genutzt werden könnte. Aufgrund dieser Ausführungen im Brandschutzkonzept habe ich den Gutachter gebeten, zur derzeitigen Nutzung des Dachgeschosses nochmals Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 19.5.2008 hat der Sachverständige dann ausgeführt, dass er bisher davon ausgegangen sei, dass das Dachgeschoss nicht im Rahmen von Aufenthaltsräumen genutzt werde. Gegen diese Nutzung werden Bedenken geltend gemacht. Wörtlich führt der Gutachter in diesem Schreiben aus, „dass unter Berücksichtigung einer Nutzung der im Dachgeschoss befindlichen Räume als Aufenthaltsräume eine unmittelbare Gefährdung für Personen, Leib und Leben besteht“. Aufgrund dieser Ausführungen habe ich mich verpflichtet Dachgeschosses mit sofortiger Wirkung zu untersagen. gesehen, die weitere Nutzung des Parallel zur Nutzungsuntersagung habe ich allerdings auch Lösungsmöglichkeiten untersucht und mit dem Brandschutzsachverständigen sowie den Nutzern des Gebäudes abgestimmt. Danach wird im Dachgeschoss ein Wanddurchbruch hergestellt, wodurch von dem durch die Musikschule genutzten Raum ein Zugang zum zweiten Treppenhaus möglich wird. Die Arbeiten wurden am vergangenen Wochenende ausgeführt, so dass für den von der Musikschule genutzten Raum nun ein zweiter baulicher Rettungsweg besteht. Die weiteren Räume im Dachgeschoss können sonstigen Nutzern nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, da von diesen Räumen aus jederzeit der Zutritt zu den Räumen der Musikschule möglich wäre. Der AWO kann in Abstimmung mit Mobilé der im Erdgeschoss des Anbaus an das Musikschulgebäude gelegene Jugendraum, der vor wenigen Jahren aufwändig hergerichtet wurde, zur zeitweiligen Nutzung überlassen werden. Damit ist den Belangen aller Nutzer des Dachgeschosses Rechnung getragen. (Bösche) -2-