Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
03.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 295/2008
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 02.06.2008
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
03.06.2008
Antrag bzgl. Sperrung von Räumen in der Musikschule
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.06.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Umbau des ehemals für schulische Zwecke genutzten Gebäudes in ein Musikschulgebäude
erfolgte auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gültigen baurechtlichen Vorschriften. Nahezu
seit dieser Zeit wurde das Dachgeschoss durch verschiedene Jugendorganisationen genutzt.
Derzeit werden dort der AWO zwei Räume für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Weiterhin
haben Mitarbeiter der Musikschule in Eigenleistung einen Raum im Dachgeschoss als
Übungsraum hergerichtet.
Bei der Überlassung der Räume an die AWO im Jahre 1999 wurden auch brandschutzrechtliche
Fragestellungen diskutiert. Zur Verbesserung der baulichen Situation wurde das Gebäude mit
Rauchmeldern ausgerüstet.
Im Zusammenhang mit den Planungen für die Sanierung der Musikschule war auch die
Stellungnahme eines Brandschutzsachverständigen erforderlich. Dazu wurde das Gebäude
begangen, das Gutachten wurde Ende 2007 vorgelegt. Das Papier enthielt keine Ausführungen
zur derzeitigen Nutzung des Dachgeschosses. Es wurden allerdings Ausführungen dazu gemacht,
unter welchen Voraussetzungen das ausbaufähige Dachgeschoss nach einer Sanierung für
Zwecke der Musikschule genutzt werden könnte.
Aufgrund dieser Ausführungen im Brandschutzkonzept habe ich den Gutachter gebeten, zur
derzeitigen Nutzung des Dachgeschosses nochmals Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom
19.5.2008 hat der Sachverständige dann ausgeführt, dass er bisher davon ausgegangen sei, dass
das Dachgeschoss nicht im Rahmen von Aufenthaltsräumen genutzt werde. Gegen diese Nutzung
werden Bedenken geltend gemacht. Wörtlich führt der Gutachter in diesem Schreiben aus, „dass
unter Berücksichtigung einer Nutzung der im Dachgeschoss befindlichen Räume als
Aufenthaltsräume eine unmittelbare Gefährdung für Personen, Leib und Leben besteht“. Aufgrund
dieser Ausführungen habe ich mich verpflichtet
Dachgeschosses mit sofortiger Wirkung zu untersagen.
gesehen,
die
weitere
Nutzung
des
Parallel zur Nutzungsuntersagung habe ich allerdings auch Lösungsmöglichkeiten untersucht und
mit dem Brandschutzsachverständigen sowie den Nutzern des Gebäudes abgestimmt. Danach
wird im Dachgeschoss ein Wanddurchbruch hergestellt, wodurch von dem durch die Musikschule
genutzten Raum ein Zugang zum zweiten Treppenhaus möglich wird. Die Arbeiten wurden am
vergangenen Wochenende ausgeführt, so dass für den von der Musikschule genutzten Raum nun
ein zweiter baulicher Rettungsweg besteht.
Die weiteren Räume im Dachgeschoss können sonstigen Nutzern nicht mehr zur Verfügung
gestellt werden, da von diesen Räumen aus jederzeit der Zutritt zu den Räumen der Musikschule
möglich wäre. Der AWO kann in Abstimmung mit Mobilé der im Erdgeschoss des Anbaus an das
Musikschulgebäude gelegene Jugendraum, der vor wenigen Jahren aufwändig hergerichtet wurde,
zur zeitweiligen Nutzung überlassen werden. Damit ist den Belangen aller Nutzer des
Dachgeschosses Rechnung getragen.
(Bösche)
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