Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 294/2008
Az.: 65
Amt: - 65 / 82 - BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 30.05.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
23.09.2008
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am städt. Gymnasium in
Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Immobilien enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 30.05.2008
Beschlussentwurf:
Der Fällung von einem mehrstämmigen Feldahorn (Acer campestre, StU 1,00 m und 0,48 m) wird
lt. § 6 Abs. 1 (e) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Auf dem Gelände des städt. Gymnasiums in Erftstadt-Lechenich steht ein mehrstämmiger
Feldahorn (Acer campestre), der aufgrund der Summe seiner Stammumfänge durch die
Baumschutzsatzung geschützt ist.
Bedingt durch den geringen Abstand des Baumes zum Gebäude (ca. 1 m) weist dieser ein stark
einseitiges Kronenwachstum auf. Ein Großteil der Krone ragt bereits an das Gebäude, wodurch im
Laufe der Zeit Beschädigungen an der Fassade auftreten können. Ebenfalls können an dem Baum
selber Faulstellen, verursacht durch Verletzungen der Äste am Gebäude, auftreten.
Damit der Fassadenabstand sowie die Freistellung der Flaggenmasten im Umfeld des Ahorns
gegeben ist, muss eine regelmäßige Kronenpflege nach ZTV-Baumpflege
(Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege) erfolgen. Stärkere Rückschnitte
sind nicht anwendbar, ohne eine dauerhafte Schädigung des Baumes hervorzurufen. Daher ist in
regelmäßigen Abständen eine mit hohem Arbeitsaufwand und Kosten verbundene Kronenpflege
durchzuführen. Hierdurch wird der Baum in seinem natürlichen Wachstum und somit in seinem
arttypisches Erscheinungsbild stark beeinträchtigt. Eine Fällung des Baumes ist erforderlich, da
dieser mit zumutbarem Aufwand auf Dauer nicht erhalten werden kann.
Eine Ersatzpflanzung auf dem Gelände des Gymnasiums ist vorgesehen und wird von Seiten des
Eigenbetriebs Immobilien finanziert.
(Bösche)
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