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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am städt. Gymnasium in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 294/2008 Az.: 65 Amt: - 65 / 82 - BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 30.05.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 23.09.2008 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am städt. Gymnasium in Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Immobilien enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 30.05.2008 Beschlussentwurf: Der Fällung von einem mehrstämmigen Feldahorn (Acer campestre, StU 1,00 m und 0,48 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (e) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Auf dem Gelände des städt. Gymnasiums in Erftstadt-Lechenich steht ein mehrstämmiger Feldahorn (Acer campestre), der aufgrund der Summe seiner Stammumfänge durch die Baumschutzsatzung geschützt ist. Bedingt durch den geringen Abstand des Baumes zum Gebäude (ca. 1 m) weist dieser ein stark einseitiges Kronenwachstum auf. Ein Großteil der Krone ragt bereits an das Gebäude, wodurch im Laufe der Zeit Beschädigungen an der Fassade auftreten können. Ebenfalls können an dem Baum selber Faulstellen, verursacht durch Verletzungen der Äste am Gebäude, auftreten. Damit der Fassadenabstand sowie die Freistellung der Flaggenmasten im Umfeld des Ahorns gegeben ist, muss eine regelmäßige Kronenpflege nach ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege) erfolgen. Stärkere Rückschnitte sind nicht anwendbar, ohne eine dauerhafte Schädigung des Baumes hervorzurufen. Daher ist in regelmäßigen Abständen eine mit hohem Arbeitsaufwand und Kosten verbundene Kronenpflege durchzuführen. Hierdurch wird der Baum in seinem natürlichen Wachstum und somit in seinem arttypisches Erscheinungsbild stark beeinträchtigt. Eine Fällung des Baumes ist erforderlich, da dieser mit zumutbarem Aufwand auf Dauer nicht erhalten werden kann. Eine Ersatzpflanzung auf dem Gelände des Gymnasiums ist vorgesehen und wird von Seiten des Eigenbetriebs Immobilien finanziert. (Bösche) -2-