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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an verschiedenen Baumstandorten in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 278/2008 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 23.05.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 11.06.2008 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an verschiedenen Baumstandorten in Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.05.2008 Beschlussentwurf: Der Fällung von einer Gemeinen Esche (Fraxinus exelsior, StU 3,10 m), von einem Walnussbaum (Juglans regia, StU 1,02 m) sowie von einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,17 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: 1. Gemeine Esche (Fraxinus exelsior) Die betreffende Esche steht auf dem ehemaligen Jüdischen Friedhof „An der Schleifmühle“ Ecke „Weltersmühle“. Aufgrund seines Stammumfanges von 3,10 m handelt es sich bei dem Baum um ein durch die Baumschutzsatzung geschütztes Exemplar. Bei der im April 2008 durchgeführten Baumkontrolle wurden an dem betreffenden Baum umfangreiche Faulstellen/ Höhlungen sowie abgestorbene Pilzfruchtkörper im Kronenansatz festgestellt. Im näheren Baumumfeld befanden sich heruntergefallene, alte Fruchtkörper des gleichen Pilzes, die auf eine Fäule im oberen Stamm oder in Kronenästen hindeuten. Bei dem vorgefundenen Pilzen handelt es sich um den „Zottingen Schillerporling“ (Inonotus hispidus), der über Wunden in den Stamm sowie in stärkere Äste eindringt und dort eine intensive Weißfäule verursacht. Diese wirkt sich in erster Linie auf die Holzfestigkeit aus und beeinträchtigt somit den Baum erheblich in seiner Bruchsicherheit. Hierunter versteht man die ausreichende Fähigkeit und Beschaffenheit des Baumes dem Bruch von Stamm und Kronenteilen zu widerstehen. Ein Befall an Eschen ist aufgrund der andersartigen, aggressiveren Holzzersetzung (als beispielsweise an Platanen) durch den Pilz als deutlich kritischer anzusehen. Baumpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung des Baumes wurden in den vergangenen Jahren durchgeführt (Kronenteileinkürzung) und sind nicht weiter anwendbar. Aufgrund der weiterentwickelten Fäule (verstärktes Auftreten von Pilzfruchtkörpern) und der somit nicht mehr gegebenen Verkehrssicherheit des Baumes ist eine Fällung erforderlich. 2. Walnussbaum (Juglans regia) Auf der Wallanlage in Erftstadt-Lechenich stehen entlang des Fußweges (Verbindungsweg zwischen Bonner Straße und Von-Galen-Straße) mehrere, durch die Baumschutzsatzung geschützte Walnussbäume. Bei einem Exemplar (StU 1,02 m) ist ein Grossteil der Krone ausgebrochen, so dass der Baum nur noch einen stark einseitigen Kronenaufbau aufweist. Unterhalb dieser Ausbruchstelle ist deutlich eine Spechthöhle erkennbar. Da Spechte ihre Höhlen normalerweise nur in weichem und damit in morschem, pilzbefallenem Holz bauen, liegt in den betreffenden Bereichen zumeist eine umfangreiche Fäule vor. Entlang des Stammes tritt an einigen Bereichen ein Ausfluss auf, ebenfalls sind Stammrisse und Faulstellen vorhanden. In ca. 1 m Höhe weist der Stamm eine umfangreiche Faulstelle/ Höhlung mit einem darüber befindlichem Riss auf, der im Zusammenhang mit dem einseitigen Kronenaufbau als sehr kritisch einzustufen ist. Um eine mögliche Gefährdung durch die mangelnde Bruchsicherheit an dem stark frequentierten Weg auszuschließen, ist die Fällung des Baumes erforderlich. Durch die Fällung würde zusätzlich der nebenstehende, gesunde Walnussbaum in seinem Habitus gefördert. 3. Robinie (Robinia pseudoacacia) Auf dem Parkplatz in der Steinstraße (Erftstadt-Lechenich) stehen mehrere Robinien, die aufgrund ihres Stammumfanges von über 1 m durch die Baumschutzsatzung geschützt sind. Bei der im Mai 2008 durchgeführten Baumkontrolle wies eine der Robinien einen sehr hohen Totholzanteil sowie deutliche Anzeichen einer mangelnden Vitalität (Gesundheitszustand/ Wüchsigkeit) auf. An dem freigelegten Stammfuß konnten zahlreiche (ältere und frische) Fruchtkörper des Eschenbaumschwammes (Perenniporia fraxinea) festgestellt werden, die zu einem ca. 50 cm großen Fruchtkörpergebilde zusammengewachsen sind. An Robinien verursacht der Eschenbaumschwamm eine intensive Weißfäule im Kernholz der stärkeren Wurzeln und des Stammfußes, wodurch der Baum sowohl in seiner Stand- als auch in seiner Bruchsicherheit erheblich beeinträchtigt ist. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist die Fällung der Robinie erforderlich. (Bösche) -2-