Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 278/2008
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 23.05.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
11.06.2008
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an verschiedenen
Baumstandorten in Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.05.2008
Beschlussentwurf:
Der Fällung von einer Gemeinen Esche (Fraxinus exelsior, StU 3,10 m), von einem Walnussbaum
(Juglans regia, StU 1,02 m) sowie von einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,17 m) wird lt. §
6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
1. Gemeine Esche (Fraxinus exelsior)
Die betreffende Esche steht auf dem ehemaligen Jüdischen Friedhof „An der Schleifmühle“ Ecke
„Weltersmühle“. Aufgrund seines Stammumfanges von 3,10 m handelt es sich bei dem Baum um
ein durch die Baumschutzsatzung geschütztes Exemplar.
Bei der im April 2008 durchgeführten Baumkontrolle wurden an dem betreffenden Baum
umfangreiche Faulstellen/ Höhlungen sowie abgestorbene Pilzfruchtkörper im Kronenansatz
festgestellt. Im näheren Baumumfeld befanden sich heruntergefallene, alte Fruchtkörper des
gleichen Pilzes, die auf eine Fäule im oberen Stamm oder in Kronenästen hindeuten. Bei dem
vorgefundenen Pilzen handelt es sich um den „Zottingen Schillerporling“ (Inonotus hispidus), der
über Wunden in den Stamm sowie in stärkere Äste eindringt und dort eine intensive Weißfäule
verursacht. Diese wirkt sich in erster Linie auf die Holzfestigkeit aus und beeinträchtigt somit den
Baum erheblich in seiner Bruchsicherheit. Hierunter versteht man die ausreichende Fähigkeit und
Beschaffenheit des Baumes dem Bruch von Stamm und Kronenteilen zu widerstehen. Ein Befall
an Eschen ist aufgrund der andersartigen, aggressiveren Holzzersetzung (als beispielsweise an
Platanen) durch den Pilz als deutlich kritischer anzusehen.
Baumpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung des Baumes wurden in den vergangenen Jahren
durchgeführt (Kronenteileinkürzung) und sind nicht weiter anwendbar. Aufgrund der
weiterentwickelten Fäule (verstärktes Auftreten von Pilzfruchtkörpern) und der somit nicht mehr
gegebenen Verkehrssicherheit des Baumes ist eine Fällung erforderlich.
2. Walnussbaum (Juglans regia)
Auf der Wallanlage in Erftstadt-Lechenich stehen entlang des Fußweges (Verbindungsweg
zwischen Bonner Straße und Von-Galen-Straße) mehrere, durch die Baumschutzsatzung
geschützte Walnussbäume.
Bei einem Exemplar (StU 1,02 m) ist ein Grossteil der Krone ausgebrochen, so dass der Baum
nur noch einen stark einseitigen Kronenaufbau aufweist. Unterhalb dieser Ausbruchstelle ist
deutlich eine Spechthöhle erkennbar. Da Spechte ihre Höhlen normalerweise nur in weichem und
damit in morschem, pilzbefallenem Holz bauen, liegt in den betreffenden Bereichen zumeist eine
umfangreiche Fäule vor.
Entlang des Stammes tritt an einigen Bereichen ein Ausfluss auf, ebenfalls sind Stammrisse und
Faulstellen vorhanden. In ca. 1 m Höhe weist der Stamm eine umfangreiche Faulstelle/ Höhlung
mit einem darüber befindlichem Riss auf, der im Zusammenhang mit dem einseitigen
Kronenaufbau als sehr kritisch einzustufen ist. Um eine mögliche Gefährdung durch die
mangelnde Bruchsicherheit an dem stark frequentierten Weg auszuschließen, ist die Fällung des
Baumes erforderlich. Durch die Fällung würde zusätzlich der nebenstehende, gesunde
Walnussbaum in seinem Habitus gefördert.
3. Robinie (Robinia pseudoacacia)
Auf dem Parkplatz in der Steinstraße (Erftstadt-Lechenich) stehen mehrere Robinien, die
aufgrund ihres Stammumfanges von über 1 m durch die Baumschutzsatzung geschützt sind.
Bei der im Mai 2008 durchgeführten Baumkontrolle wies eine der Robinien einen sehr hohen
Totholzanteil sowie deutliche Anzeichen einer mangelnden Vitalität (Gesundheitszustand/
Wüchsigkeit) auf. An dem freigelegten Stammfuß konnten zahlreiche (ältere und frische)
Fruchtkörper des Eschenbaumschwammes (Perenniporia fraxinea) festgestellt werden, die zu
einem ca. 50 cm großen Fruchtkörpergebilde zusammengewachsen sind.
An Robinien verursacht der Eschenbaumschwamm eine intensive Weißfäule im Kernholz der
stärkeren Wurzeln und des Stammfußes, wodurch der Baum sowohl in seiner Stand- als auch in
seiner Bruchsicherheit erheblich beeinträchtigt ist. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten,
ist die Fällung der Robinie erforderlich.
(Bösche)
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