Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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Rhein-Erft-Kreis
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Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Z.H. Herr Kottäus
50124 Bergheim
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50374 Erftstadt
Datum
61
24.07.2008
51
Mein Zeichen
3105-841
Auskunft
erteilt
Herr Beck
Zimmer Nr.
3.97
Telefon
02271 83-4221
Rückbau von asphaltierten Wirtschaftswegen in unbefestigte wassergebundene Wirtschaftswege
IhrSchreiben vom 16.06.2008
Fax
02271 83-2344
E-Mail
holger. beck@rhein-erft-kreis.de
Hinweis:
Versenden Sie keine vertraulichen,
zenswerten Daten per E-Mail
schüt-
Sehr geehrter Herr Kottäus,
Hausadresse
Sie planen den Umbau asphaltierter landwirtschaftlicher Wege zu wassergebundenen Wirtschaftswegen, da die vorhanden Teerdecken der Belastung der immer schwerer werdenden landwirtschaftlichen Großmaschinen
kaum noch standhalten und die Instandhaltung wassergebundener Wege
dauerhaft kostengünstiger ist.
Gegen die Umbaumaßnahmen
bestehen kein Bedenken, auch wenn durch
den Umbau die vorhandenen Ackerrandstreifen, die in den ausgeräumten
Agrarstandorten
oft die einzigen ökologisch wertvollen Flächen sind, zumindest für eine Vegetationsperiode
verloren gehen.
Gegen die Ankerkennung der Umbaumaßnahmen
a1s Ökokonto bestehen
nach derzeitiger Aktenlage grundsätzliche
Bedenken. Bei den landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen
handelt es sich um bauliche Anlagen, bei
denen gemäß § 4 Abs. 3 NT.3 LG NW bei einer Wiederaufnahme
einer Nutzung oder einer Nutzungsänderung
die naturschutzrechtliche
Eingriffsreglung nicht angewendet werden kann. Auf diesen Flächen können zukünftig
keine Eingriffe in Natur und Landschaft geltend gemacht und entsprechende Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen
festgesetzt werden (Natur
auf Zeit). Diese Verkehrsfiächen können daher jederzeit wieder verändert
werden, ohne das es sich um Eingriffe im Sinne des § 4 Abs. 1 LG NW handelt.
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Berg heim
Telefon 02271 83-0
Fax 02271 83-2300
Internet
www.rhein-erft-kreis.de
info@rhein-erft-kreis.de
Postadresse
50124 Bergheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
(nur Service- und Zulassungsstelle
Kreishaus Bergheim)
im
Bankverbindungen
Postbank
Köln (BlZ 370 100 50)
Konto: 10 850 505
Kreissparkasse
Köln (BLZ 370 502 99)
Konto: 142 001 200
Öffent1. Verkehrsmittel
zum Kreishaus
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm
und Kreishaus - Weitere Infos:
www.revg.deoder02234
1806-0
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Außerdem weise ich darauf hin, dass die mir vorliegenden Unterlagen vom
156.06.2008 nicht den Mindestanforderungen
der Ökokonto-VO vom
18.04.2008 über die Führung und Anerkennung von Ökokonten entsprechen. Sollten Sie den Antrag auf Anerkennung eines Ökokontos aufrecht
erhalten, kann eine Prüfung und Bescheidung erst erfolgen, wenn diese
Unterlagen vorliegen.
Unabhängig von diesem Antrag rege ich an, im Sinne des Alleenprogramms
der Landesregierung weiter Alleen- und Baumreihen im Randbereich von
Straßen und Wirtschaftswegen
anzupflanzen. Die Anlage von Baumreihen
und Alleen sind Maßnahmen die sich für die Anerkennung als vorgezogene
Kompensationsmaßnahmen
(Ökokonto) sehr gut eignen. Gerade in den von
Ihnen angesprochen Landschaftsräumen
um die Ortslagen Erp und Gymnich sind solche Aufwertungsmaßnahmen
auch im Sinne der naherholungssuchenden Anwohner außerordentlich zu begrüßen.
Mit freundlichen
Im Auftrag
Beck
Grüßen