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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

~6 J40/~o/ Rhein-Erft-Kreis - Der landrat. 61/2' Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Z.H. Herr Kottäus 50124 Bergheim ~ i ~§~ r ...L.u.Q§.U~l Stich e rtts~'dl 62. Rhein-ETft-Kreis. 10 14 . Oer BOrg"' Der Landrat 1 2 Untere Landschaftsbehörde 81 7Q. . ,.I... 65 3 O.JUlI200 8 63 50374 Erftstadt Datum 61 24.07.2008 51 Mein Zeichen 3105-841 Auskunft erteilt Herr Beck Zimmer Nr. 3.97 Telefon 02271 83-4221 Rückbau von asphaltierten Wirtschaftswegen in unbefestigte wassergebundene Wirtschaftswege IhrSchreiben vom 16.06.2008 Fax 02271 83-2344 E-Mail holger. beck@rhein-erft-kreis.de Hinweis: Versenden Sie keine vertraulichen, zenswerten Daten per E-Mail schüt- Sehr geehrter Herr Kottäus, Hausadresse Sie planen den Umbau asphaltierter landwirtschaftlicher Wege zu wassergebundenen Wirtschaftswegen, da die vorhanden Teerdecken der Belastung der immer schwerer werdenden landwirtschaftlichen Großmaschinen kaum noch standhalten und die Instandhaltung wassergebundener Wege dauerhaft kostengünstiger ist. Gegen die Umbaumaßnahmen bestehen kein Bedenken, auch wenn durch den Umbau die vorhandenen Ackerrandstreifen, die in den ausgeräumten Agrarstandorten oft die einzigen ökologisch wertvollen Flächen sind, zumindest für eine Vegetationsperiode verloren gehen. Gegen die Ankerkennung der Umbaumaßnahmen a1s Ökokonto bestehen nach derzeitiger Aktenlage grundsätzliche Bedenken. Bei den landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen handelt es sich um bauliche Anlagen, bei denen gemäß § 4 Abs. 3 NT.3 LG NW bei einer Wiederaufnahme einer Nutzung oder einer Nutzungsänderung die naturschutzrechtliche Eingriffsreglung nicht angewendet werden kann. Auf diesen Flächen können zukünftig keine Eingriffe in Natur und Landschaft geltend gemacht und entsprechende Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen festgesetzt werden (Natur auf Zeit). Diese Verkehrsfiächen können daher jederzeit wieder verändert werden, ohne das es sich um Eingriffe im Sinne des § 4 Abs. 1 LG NW handelt. Willy-Brandt-Platz 1 50126 Berg heim Telefon 02271 83-0 Fax 02271 83-2300 Internet www.rhein-erft-kreis.de info@rhein-erft-kreis.de Postadresse 50124 Bergheim Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle Kreishaus Bergheim) im Bankverbindungen Postbank Köln (BlZ 370 100 50) Konto: 10 850 505 Kreissparkasse Köln (BLZ 370 502 99) Konto: 142 001 200 Öffent1. Verkehrsmittel zum Kreishaus Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm und Kreishaus - Weitere Infos: www.revg.deoder02234 1806-0 Seite 2 von 2 Außerdem weise ich darauf hin, dass die mir vorliegenden Unterlagen vom 156.06.2008 nicht den Mindestanforderungen der Ökokonto-VO vom 18.04.2008 über die Führung und Anerkennung von Ökokonten entsprechen. Sollten Sie den Antrag auf Anerkennung eines Ökokontos aufrecht erhalten, kann eine Prüfung und Bescheidung erst erfolgen, wenn diese Unterlagen vorliegen. Unabhängig von diesem Antrag rege ich an, im Sinne des Alleenprogramms der Landesregierung weiter Alleen- und Baumreihen im Randbereich von Straßen und Wirtschaftswegen anzupflanzen. Die Anlage von Baumreihen und Alleen sind Maßnahmen die sich für die Anerkennung als vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto) sehr gut eignen. Gerade in den von Ihnen angesprochen Landschaftsräumen um die Ortslagen Erp und Gymnich sind solche Aufwertungsmaßnahmen auch im Sinne der naherholungssuchenden Anwohner außerordentlich zu begrüßen. Mit freundlichen Im Auftrag Beck Grüßen