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Beschlussvorlage (Anlage 1 zum A8/0512;Antrag bzgl. Einrichtung einer Mensa im Schulzentrum Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
14.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage 1 zum A8/0512;Antrag bzgl. Einrichtung einer Mensa im Schulzentrum Liblar) Beschlussvorlage (Anlage 1 zum A8/0512;Antrag bzgl. Einrichtung einer Mensa im Schulzentrum Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 107/2006 Az.: 40 20-20 Amt: - 40 BeschlAusf.: -40- , -82Datum: 19.01.2006 Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 14.02.2006 Bemerkungen Anlage 1 zum A8/0512;Antrag bzgl. Einrichtung einer Mensa im Schulzentrum Liblar Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.01.2006 Bzgl. des A8/0512 wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 14.06.2005 beschlossen, die Voten der Schulkonferenzen der drei Schulen des Schulzentrums Liblar einzuholen. Diese Stellungnahmen liegen nunmehr vor; die Schulkonferenzen befürworten grundsätzlich die Errichtung einer Mensa im Schulzentrum Liblar Seitens der Schulen wird dabei die Errichtung der Mensa an möglichst zentraler Stelle im Schulzentrum vorgeschlagen. Der Standort der jetzigen Toilettenanlagen der Gottfried-KinkelRealschule böte sich an, da die räumliche Nähe zur Aula für Veranstaltungen aller Art sicherlich vorteilhaft wäre. Weiterhin sollte im Rahmen der Planungen bzgl. einer evtl. Mensa-Errichtung auch die Gesamtkonzeption für das Schulzentrum Liblar (Fachräume für die Gottfried-KinkelRealschule, Räumlichkeiten für Nachmittagsbetreuung, Sanierung bzw. Neubau der Toilettenanlage) miteinbezogen werden (siehe auch A8/0998). Für die weiteren Planungen ist sicherlich auch die mögliche Umwandlung der Carl-SchurzHauptschule in eine erweiterte Ganztagshauptschule zu bedenken. Die Erfahrungen im Schulzentrum Lechenich haben gezeigt, dass die gemeinsame Nutzung einer Mensa durch die Schülerinnen und Schüler aller drei Schulformen problematisch ist. Insofern sollte die Einrichtung einer schulbezogenen Mensa für die Carl-Schurz-Hauptschule in Betracht gezogen werden. In diesem Zusammenhang sind staatliche Fördermittel zu erwarten; Antragsfrist ist der 15.03.2006. Die im A8/0512 geäußerte Überlegung, dass durch die Einführung des Abiturs in zwölf Jahren Raumkapazitäten im Ville-Gymnasium für eine provisorische Mensa frei werden könnten, trifft leider nicht zu. Wie auch vom Schulleiter des Ville-Gymnasiums, Herrn Stenger, bestätigt wird, kann frühestens zum Schuljahr 2012/13 mit Auswirkungen der verkürzten Schulzeit auf die Raumsituation der Schule gerechnet werden. Gleichzeitig ist absehbar, dass für das VilleGymnasium durch die mit dem Abitur in zwölf Jahren einhergehende Verlagerung von Unterrichtszeiten in die Nachmittagsstunden zum Schuljahr 2007/08 eine Möglichkeit für die Einnahme von Mahlzeiten geschaffen werden muss. Da die Entwicklung im Realschulbereich ebenfalls auf eine weitere Konsolidierung der ganztäglichen Betreuung zielt, sollten entsprechende Kapazitäten für die Realschülerinnen und Realschüler bei der Errichtung einer Mensa im Schulzentrum Liblar unbedingt berücksichtigt werden. In Vertretung (Erner) -2-