Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
. AB
~)+48 2235 853168
f)i;l40B300
lr.l'H.
Fraktion im
Rat der Stadt Erftstadt
6Y.D~.~LiL~.I.Y.D.~~.tL_1L-S~..f..rf.llY!.dJ;
Bürgermeister der
Erftstadt
Ernst Dieter Bösche
Holzdamm 10
,
Judenstr. 12.50374
Erftstadt
Postfach 1152,50362
Erftstadt
022 3S I 69 01 08
o n 3S 169 79 80
Fra ktion@Erftstadt-Gruene.de
'!lYJ_V:l.G
~j,J"'§'Q~
E rft~tac!1.de
verantwortlichfür dieses Schreiben:
Fr. ktionsvorsitzender
Siemensstr. 31c
o 22 35 - 69 02 76
o 22 35 - 95 31 67
o 22 35 - 95 31 68
01 72 - 651 S4 39
www..dibitten.de
50374 Erftstadt
per Fax: 409 300
IId i.bitten
tlDt-on Iin..de
20. Juli 2008
Anfragg
Sehr geehrter
Herr Bösche,
durch die Berichterstattung
in den örtlichen Medien habe ich erfahren, dass das
Werbeschild der Firma Loesdau durch eine von Ihnen erteilte Sondererlaubnis
genehmigt wurde. Ich habe folgende Fragen:
Da diese Anlage der Außenwerbung nach §13 BauO NRW durch den
Bebauungsplan
nicht zu genehmigen war,
welche Ausnahmen der Genehmigung waren möglich?
Welche Sondergenehmigung
ist erteilt worden und auf welcher rechtlichen
Grundlage basiert die Sondergenehmigung?
Hätten städtische Gremien bei dieser Genehmigung beteiligt werden müssen und
warum, oder warum nicht?
Mit freundlichen Grüßen