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Anfrage (Anfrage 348/2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage 348/2008)

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Inhalt der Datei

. AB ~)+48 2235 853168 f)i;l40B300 lr.l'H. Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt 6Y.D~.~LiL~.I.Y.D.~~.tL_1L-S~..f..rf.llY!.dJ; Bürgermeister der Erftstadt Ernst Dieter Bösche Holzdamm 10 , Judenstr. 12.50374 Erftstadt Postfach 1152,50362 Erftstadt 022 3S I 69 01 08 o n 3S 169 79 80 Fra ktion@Erftstadt-Gruene.de '!lYJ_V:l.G ~j,J"'§'Q~ E rft~tac!1.de verantwortlichfür dieses Schreiben: Fr. ktionsvorsitzender Siemensstr. 31c o 22 35 - 69 02 76 o 22 35 - 95 31 67 o 22 35 - 95 31 68 01 72 - 651 S4 39 www..dibitten.de 50374 Erftstadt per Fax: 409 300 IId i.bitten tlDt-on Iin..de 20. Juli 2008 Anfragg Sehr geehrter Herr Bösche, durch die Berichterstattung in den örtlichen Medien habe ich erfahren, dass das Werbeschild der Firma Loesdau durch eine von Ihnen erteilte Sondererlaubnis genehmigt wurde. Ich habe folgende Fragen: Da diese Anlage der Außenwerbung nach §13 BauO NRW durch den Bebauungsplan nicht zu genehmigen war, welche Ausnahmen der Genehmigung waren möglich? Welche Sondergenehmigung ist erteilt worden und auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Sondergenehmigung? Hätten städtische Gremien bei dieser Genehmigung beteiligt werden müssen und warum, oder warum nicht? Mit freundlichen Grüßen