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Dringlichkeitsentscheidung (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bliesheimer Straße/ E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,6 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bliesheimer Straße/ E.-Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 324/2008 Amt: 65 Az.: 65 Datum: 25.06.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 23.09.2008 Bemerkungen TOP Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Bliesheimer Straße/ E.-Liblar Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 322/2008 wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes ist aufgrund des massiven Pilzbefalles nicht mehr gegeben. Zur Herstellung der Verkehrssicherheit ist daher eine dringende Fällung zwingend erforderlich. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 324/2008 wird zugestimmt. Erftstadt, den 25.06.2008 (Bösche) Bürgermeister (Neisse-Hommelsheim) Ausschussvorsitzende