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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Spielplatz im Drosselweg in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Spielplatz im Drosselweg in Erftstadt-Lechenich) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Spielplatz im Drosselweg in Erftstadt-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 321/2008 Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 25.06.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 23.09.2008 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Spielplatz im Drosselweg in Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.06.2008 Beschlussentwurf: Der Fällung von einer mehrstämmigen Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,40 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Auf dem Spielplatz im Drosselweg steht eine mehrstämmige Robinie (Robinia pseudoacacia), die aufgrund der Summe ihrer Stammumfänge durch die Baumschutzsatzung geschützt ist. Der Baum weist im Bereich des Stammfußes mehrere sog. Druckzwiesel (auch V-Zwiesel genannt) auf, die aufgrund ihrer statisch schwachen Verbindung hinsichtlich der Verkehrssicherheit ein Problem darstellen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich in diesen Vergabelungen meist eingewachsene Rinde befindet, durch die das Holz der Stämmlinge voneinander getrennt wird. Aus diesem Grund neigen V-förmige Vergabelungen bei Belastung zum Einreißen und auch zum Auseinanderbrechen. Innerhalb dieser Vergabelungen treten an dem entsprechenden Baum (frische und ältere) Pilzfruchtkörper des Lackporlings (Ganoderma) auf, der eine Weißfäule verursacht. Ebenfalls auf eine vorhandene, umfangreiche Fäule deutet das vorhandene Bohrmehl (durch Insekten verursacht) am Stammfuß hin. Besonders kritisch sind die V-förmigen Vergabelungen sowie die Faulstellen im Zusammenhang mit dem Schrägstand des Baumes zu sehen. Innerhalb des Gefahrenbereiches befinden sich zudem einige Spielgeräte. Der Baum ist nicht mehr verkehrssicher und muss schnellstmöglich gefällt werden, um eine Gefährdung für Kinder auszuschließen. (Bösche) -2-