Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 321/2008
Az.: 65
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 25.06.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
23.09.2008
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Spielplatz im
Drosselweg in Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.06.2008
Beschlussentwurf:
Der Fällung von einer mehrstämmigen Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,40 m) wird lt. § 6
Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Auf dem Spielplatz im Drosselweg steht eine mehrstämmige Robinie (Robinia pseudoacacia), die
aufgrund der Summe ihrer Stammumfänge durch die Baumschutzsatzung geschützt ist.
Der Baum weist im Bereich des Stammfußes mehrere sog. Druckzwiesel (auch V-Zwiesel
genannt) auf, die aufgrund ihrer statisch schwachen Verbindung hinsichtlich der
Verkehrssicherheit ein Problem darstellen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich in diesen
Vergabelungen meist eingewachsene Rinde befindet, durch die das Holz der Stämmlinge
voneinander getrennt wird. Aus diesem Grund neigen V-förmige Vergabelungen bei Belastung
zum Einreißen und auch zum Auseinanderbrechen.
Innerhalb dieser Vergabelungen treten an dem entsprechenden Baum (frische und ältere)
Pilzfruchtkörper des Lackporlings (Ganoderma) auf, der eine Weißfäule verursacht. Ebenfalls auf
eine vorhandene, umfangreiche Fäule deutet das vorhandene Bohrmehl (durch Insekten
verursacht) am Stammfuß hin.
Besonders kritisch sind die V-förmigen Vergabelungen sowie die Faulstellen im Zusammenhang
mit dem Schrägstand des Baumes zu sehen. Innerhalb des Gefahrenbereiches befinden sich
zudem einige Spielgeräte. Der Baum ist nicht mehr verkehrssicher und muss schnellstmöglich
gefällt werden, um eine Gefährdung für Kinder auszuschließen.
(Bösche)
-2-