Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 6/2007
Az.: 6611-04
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.01.2007
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
23.01.2007
29.03.2007
Antrag bzgl. Verbesserung des Radwegenetzes in Erftstadt-Süd (Friesheim - Erp /
Bliesheim - Lechenich)
(siehe auch Antrag von Herrn H.G. Müller bezügl. Radweg zwischen Friesheim und
Erp vom 02.06.2003, B 07/2676 sowie Antrag von Herrn OV Oberhofer bezüglich
Radweg zwischen Friesheim und Lechenich vom 28.05.2001, A 07/1329).
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, da die Zuständigkeit beim Land NRW liegt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.01.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz NRW §2 Abs. 2b, §43, 44 und 47 ist für den Ausbau
und die Unterhaltung von parallel zu Landesstraßen geführten Radwegen (einschließlich
kombinierte Rad- und Gehwege) das Land NRW in seiner Eigenschaft als Straßenbaulastträger
(vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW) zuständig. Ich habe daher den vorgelegten
Antrag dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Euskirchen mit der Bitte um
wohlwollende Prüfung vorgelegt. Gleichfalls werde ich den Ausbau der beiden Fahrradwege auf
die Tagesordnung des jährlichen Grundlagengespräches zwischen dem Landesbetrieb und dem
Eigenbetrieb Straßen setzen.
Sobald mir ein Ergebnis hinsichtlich der Umsetzung der beiden beantragten Radwege vorliegt,
werde ich hierüber dem Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr berichten.
(Bösche)