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Beschlussvorlage (Umsetzung der geplanten Gruppenformen in Kindertagesstätten nach KiBiz zum 1.8.2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
10.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 344/2008 Az.: 51 12-10 Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 16.07.2008 Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 20.08.2008 Jugendhilfeausschuss 10.09.2008 Betrifft: Bemerkungen Umsetzung der geplanten Gruppenformen in Kindertagesstätten nach KiBiz zum 1.8.2008 Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen (Brost) Erftstadt, den 16.07.2008 Beschlussentwurf: Die Umsetzung der neuen Gruppenformen zum 1.8.2008 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2008 gem. § 19 Abs. 3 KiBiz die neuen Gruppenformen in den Kindertageseinrichtungen in Erftstadt zum 1.8.2008 beschlosen. Im Verlauf des konkreten Aufnahmeverfahrens für das neue Kindergartenjahr hat sich ein geänderter Bedarf ergeben, auf den wir uns eingestellt haben. Folgende Änderungen mussten durchgeführt werden: Liblar: Im Stadtteil Liblar standen nach Vergabe der freien Plätze zum 1.8.2008 noch Kinder auf der Warteliste, die bis zum 31.8.2008 das dritte Lebensjahr vollendet haben. Um diese Kinder mit einem Kindergartenplatz versorgen zu können, wurde in den städtischen Kindertagesstätten Liblar „Tausendfüßler“ und „Familienzentrum Willy-Brandt-Str.“ jeweils eine Gruppe von Gruppenform Ib in Gruppenform IIIb umgewandelt. Die Gruppenform Ib hat insgesamt 20 Plätze, 4-6 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 14-16 Plätze für Kinder über drei Jahre. In der Gruppenform IIIb können 25 Kinder im Alter von über drei Jahren betreut werden. Eine Recherche hat ergeben, dass die freien Kindertageseinrichtungen, evangelischer Kindergarten Friedenskirche und katholischer Kindergarten St. Alban Kinder aus anderen Stadtteilen aufgenommen haben. Die städtische Einrichtung „Familienzentrum Willy-Brandt-Str.“ fängt den Bedarf an Plätzen in Bliesheim auf. Gymnich In Gymnich stand nach der Aufnahme aller dreijährigen Kinder eine Vielzahl von freien Plätzen zur Verfügung. Somit konnten in der städtischen Kindertagesstätte Eltern mit nachgewiesenem Betreuungsbedarf Kindergartenplätze für unter Dreijährige angeboten werden konnten. Eine Gruppe wurde von Gruppenform IIIb mit 25 Plätzen für Kinder im Alter über drei Jahren in Gruppenform Ib mit 14-16 Plätzen für Kinder im Alter über drei Jahren und 4-6 Plätze für Kinder im Alter unter drei Jahren umgewandelt. Herrig Ebenfalls konnten im Stadtteil Herrig freie Plätze für die Versorgung der unter 3-Jährigen zur Verfügung gestellt werden. Eine Gruppe wurde von Gruppenform IIIb in Ib umgewandelt. Auf Stadtebene hat sich in Bezug auf die Änderung der Gruppenformen insgesamt ein kostenneutraler Ausgleich ergeben, so dass die Festsetzung des Landeszuschusses unberührt bleibt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass - 25 Stunden Betreuungszeit von den Eltern wesentlich weniger als vorgehalten gewählt wurden, - 45 Stunden Betreuungszeit von den Eltern in der vorgehaltenen Weise nicht benötigt wurden, - 35 Stunden Betreuungszeit die höchste Akzeptanz bei den Eltern fanden, - in Blessem Überkapazitäten bestehen. In Vertretung (Erner) -2-