Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
10.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 344/2008
Az.: 51 12-10
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 16.07.2008
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
20.08.2008
Jugendhilfeausschuss
10.09.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Umsetzung der geplanten Gruppenformen in Kindertagesstätten nach KiBiz zum
1.8.2008
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
(Brost)
Erftstadt, den 16.07.2008
Beschlussentwurf:
Die Umsetzung der neuen Gruppenformen zum 1.8.2008 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2008 gem. § 19 Abs. 3 KiBiz die neuen
Gruppenformen in den Kindertageseinrichtungen in Erftstadt zum 1.8.2008 beschlosen.
Im Verlauf des konkreten Aufnahmeverfahrens für das neue Kindergartenjahr hat sich ein
geänderter Bedarf ergeben, auf den wir uns eingestellt haben.
Folgende Änderungen mussten durchgeführt werden:
Liblar:
Im Stadtteil Liblar standen nach Vergabe der freien Plätze zum 1.8.2008 noch Kinder auf der
Warteliste, die bis zum 31.8.2008 das dritte Lebensjahr vollendet haben. Um diese Kinder mit
einem Kindergartenplatz versorgen zu können, wurde in den städtischen Kindertagesstätten Liblar
„Tausendfüßler“ und „Familienzentrum Willy-Brandt-Str.“ jeweils eine Gruppe von Gruppenform Ib
in Gruppenform IIIb umgewandelt. Die Gruppenform Ib hat insgesamt 20 Plätze, 4-6 Plätze für
Kinder unter drei Jahren und 14-16 Plätze für Kinder über drei Jahre. In der Gruppenform IIIb
können 25 Kinder im Alter von über drei Jahren betreut werden.
Eine Recherche hat ergeben, dass die freien Kindertageseinrichtungen, evangelischer
Kindergarten Friedenskirche und katholischer Kindergarten St. Alban Kinder aus anderen
Stadtteilen aufgenommen haben. Die städtische Einrichtung „Familienzentrum Willy-Brandt-Str.“
fängt den Bedarf an Plätzen in Bliesheim auf.
Gymnich
In Gymnich stand nach der Aufnahme aller dreijährigen Kinder eine Vielzahl von freien Plätzen zur
Verfügung. Somit konnten in der städtischen Kindertagesstätte Eltern mit nachgewiesenem
Betreuungsbedarf Kindergartenplätze für unter Dreijährige angeboten werden konnten.
Eine Gruppe wurde von Gruppenform IIIb mit 25 Plätzen für Kinder im Alter über drei Jahren in
Gruppenform Ib mit 14-16 Plätzen für Kinder im Alter über drei Jahren und 4-6 Plätze für Kinder im
Alter unter drei Jahren umgewandelt.
Herrig
Ebenfalls konnten im Stadtteil Herrig freie Plätze für die Versorgung der unter 3-Jährigen zur
Verfügung gestellt werden. Eine Gruppe wurde von Gruppenform IIIb in Ib umgewandelt.
Auf Stadtebene hat sich in Bezug auf die Änderung der Gruppenformen insgesamt ein kostenneutraler
Ausgleich ergeben, so dass die Festsetzung des Landeszuschusses unberührt bleibt.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass
- 25 Stunden Betreuungszeit von den Eltern wesentlich weniger als vorgehalten gewählt wurden,
- 45 Stunden Betreuungszeit von den Eltern in der vorgehaltenen Weise nicht benötigt wurden,
- 35 Stunden Betreuungszeit die höchste Akzeptanz bei den Eltern fanden,
- in Blessem Überkapazitäten bestehen.
In Vertretung
(Erner)
-2-