Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 430/2006
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 29.05.2006
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
13.06.2006
Rat
20.06.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Satzung der Stadt Erftstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertageseinrichtungen
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, wenn die Elternbeiträge – wie vorgeschlagen – erhöht werden
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.05.2006
Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Erftstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertageseinrichtungen wird beschlossen.
Begründung:
Mit der Verabschiedung des Haushaltsstrukturgesetzes 2006 am 18.05.2006 hat der nordrheinwestfälische Landtag
1. die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen ab dem
01.08.2006 den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe übertragen. Damit können
die Jugendämter die Elternbeiträge frei gestalten. Diese müssen aber, wenn sie erhoben
werden, sozial gestaffelt sein.
2. die Landeszuschüsse auf 30,5 % der Betriebskosten festgeschrieben. Damit beteiligt sich
das Land nicht mehr am Ausgleich nicht eingenommer Elternbeiträge.
3. die Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen für ein weiteres Jahr reduziert.
Damit wird die Kürzung, die bereits in den letzten beiden Jahren vorgenommen wurde und
mit dem Jahr 2005 beendet werden sollte, weiter geführt.
Durch diese Maßnahmen spart das Land 114,4 Mio. Euro.
Um ab dem 01.08.2006 Elternbeiträge erheben zu können, muss der Rat eine Satzung erlassen.
Da das Kindergartengesetz aller Voraussicht nach zum 01.07.2007 völlig neu überarbeitet wird
und sich damit erneut eine möglicherweise gänzliche Umgestaltung des Elternbeitragsverfahrens
ergeben wird, schlägt die Verwaltung mit der jetzt vorgelegten Satzung eine größtmögliche
Beibehaltung des bisherigen Rechts vor, das gesetzlich im alten § 17 des Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) geregelt war. (Die alte und die neue Fassung des § 17 GTK
sind der Anlage beigefügt.)
Eine grundlegende Änderung schlägt die Verwaltung lediglich in zwei Bereichen vor:
1. Oberhalb der bisherigen Einkommensgrenze von 61.355 € werden drei weitere Stufen mit
erhöhten Beiträgen eingesetzt und
2. die Beiträge für die Über-Mittag-Betreuung werden nach Inanspruchnahme in Anlehnung
an die bisherige Regelung (1-2 Tage und über 2 Tage) gestaffelt.
Eine Erhöhung der Elternbeiträge wird notwendig, um den verminderten Landeszuschuss im
Elternbeitragsverfahren aufzufangen. Auf der Grundlage der abgerechneten Elternbeiträge 2005
entsteht der Stadt durch die neue Landesregelung ein Einnahmeverlust von ca. 35.000 €.
Endgültig steht dieser Betrag noch nicht fest, da die Betriebskosten 2005 zur Zeit abgerechnet
werden. Aufgrund der kalkulierten Elternbeiträge und Betriebskosten 2006 würde ein
Einnahmeverlaust von ca. 45.000,- € entstehen. Zur Zeit sind ca. 300 Beitragszahler in der
höchsten Stufe eingruppiert. Davon ausgehend, dass 20 % dieser 300 zukünftig einen höheren
Beitrag von durchschnittlich 60,- €/Monat zahlen würden, ergibt sich eine Kompensation von
43.200 €.
Neben dieser Änderung im Kindergartengesetz entsteht dem Jugendamt durch die gekürzten
Betriebskostenzuschüsse des Landes ein weiterer Einnahmeausfall von netto 125.000,- €. Diese
Kosten sollen nicht an die Eltern weitergegeben werden.
I.V.
(Erner)
Anlagen
-2-