Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 427/2006
Az.: 61.21 - 20 / 58A
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 17.05.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
07.06.2006
Rat
20.06.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 58 A, E. - Dirmerzheim, Kiesstraße;
I. Aufstellungsbeschluss;
I. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.05.2006
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, einen Bebauungsplan für
das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil
des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 58 A, ErftstadtDirmerzheim, Kiesstraße.
II. Der von der Verwaltung vorgestellte städtebauliche Entwurf wird zur Kenntnis genommen und
die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer 1-wöchigen Offenlage und der
Behörden gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Errichtung einer Wohnbebauung geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 A ist aus dem Geltungsbereich des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 58 entwickelt. Da der „alte“ Bebauungsplan bisher nicht
realisiert wurde und zudem einer grundsätzlichen Überarbeitung bedarf, insbesondere im Hinblick
auf die Erschließung und eine städtebaulich sinnvollere beidseitige Bebauung, ist die
Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Verwaltung hat auf der Grundlage der Beschlussfassung zu A 7/2946 (Ausschuss für Planung
am
20.11.2003)
und
nach
intensiven
Abstimmungsgesprächen
mit
betroffenen
Grundstückseigentümern einen Vorentwurf erarbeitet, der in einer Eigentümerversammlung am
09.06.2005 erörtert wurde (Niederschrift s. Anlage). Im Ergebnis der Eigentümerversammlung
bestehen bei der Mehrheit der Grundstückseigentümer grundsätzlich keine Bedenken gegen eine
Bebauung.
Der Vorentwurf sieht neben einer eingeschossigen Wohnbebauung aus grundsätzlichen
erschließungstechnischen und städtebaulichen Gründen eine Anbindung an die bereits im
nördlichen Plangebiet teilweise realisierte Erschließung an die Kiesstraße und eine Anbindung im
Süden an die Straße Am Schießberg vor. Bei einer Neuplanung spielt insbesondere der
Lärmschutz der bestehenden Wohnbebauung sowie der Bestandsschutz der bestehenden
Nutzungen (Bürgerhalle, Pfarrzentrum) eine wesentliche Rolle, sodass die Notwendigkeit eines
Lärmgutachtens im weiteren Verfahren mit den entsprechenden Stellen geklärt werden muss.
Als nächster Verfahrensschritt soll die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgen. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll aufgrund der bereits durchgeführten
Eigentümerversammlung in Form einer 1-wöchigen Offenlage stattfinden. Im Anschluss daran ist
die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes für den Offenlegungsbeschluss vorgesehen.
(Bösche)
Anlagen
* Anlageplan
* Städtebauliches Konzept
* Niederschrift der Eigentümerversammlung
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