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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 58 A, E. - Dirmerzheim, Kiesstraße; I. Aufstellungsbeschluss; I. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 58 A, E. - Dirmerzheim, Kiesstraße; 
I. Aufstellungsbeschluss; 
I. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 58 A, E. - Dirmerzheim, Kiesstraße; 
I. Aufstellungsbeschluss; 
I. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 427/2006 Az.: 61.21 - 20 / 58A Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 17.05.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 07.06.2006 Rat 20.06.2006 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 58 A, E. - Dirmerzheim, Kiesstraße; I. Aufstellungsbeschluss; I. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.05.2006 Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 58 A, ErftstadtDirmerzheim, Kiesstraße. II. Der von der Verwaltung vorgestellte städtebauliche Entwurf wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer 1-wöchigen Offenlage und der Behörden gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Begründung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohnbebauung geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 A ist aus dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 58 entwickelt. Da der „alte“ Bebauungsplan bisher nicht realisiert wurde und zudem einer grundsätzlichen Überarbeitung bedarf, insbesondere im Hinblick auf die Erschließung und eine städtebaulich sinnvollere beidseitige Bebauung, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Verwaltung hat auf der Grundlage der Beschlussfassung zu A 7/2946 (Ausschuss für Planung am 20.11.2003) und nach intensiven Abstimmungsgesprächen mit betroffenen Grundstückseigentümern einen Vorentwurf erarbeitet, der in einer Eigentümerversammlung am 09.06.2005 erörtert wurde (Niederschrift s. Anlage). Im Ergebnis der Eigentümerversammlung bestehen bei der Mehrheit der Grundstückseigentümer grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Bebauung. Der Vorentwurf sieht neben einer eingeschossigen Wohnbebauung aus grundsätzlichen erschließungstechnischen und städtebaulichen Gründen eine Anbindung an die bereits im nördlichen Plangebiet teilweise realisierte Erschließung an die Kiesstraße und eine Anbindung im Süden an die Straße Am Schießberg vor. Bei einer Neuplanung spielt insbesondere der Lärmschutz der bestehenden Wohnbebauung sowie der Bestandsschutz der bestehenden Nutzungen (Bürgerhalle, Pfarrzentrum) eine wesentliche Rolle, sodass die Notwendigkeit eines Lärmgutachtens im weiteren Verfahren mit den entsprechenden Stellen geklärt werden muss. Als nächster Verfahrensschritt soll die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll aufgrund der bereits durchgeführten Eigentümerversammlung in Form einer 1-wöchigen Offenlage stattfinden. Im Anschluss daran ist die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes für den Offenlegungsbeschluss vorgesehen. (Bösche) Anlagen * Anlageplan * Städtebauliches Konzept * Niederschrift der Eigentümerversammlung -2-