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Beschlussvorlage (Niederschrift Bürgerinformationsveranstaltung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Niederschrift Bürgerinformationsveranstaltung) Beschlussvorlage (Niederschrift Bürgerinformationsveranstaltung)

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Inhalt der Datei

Bürgerinformationsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 09.06.2005 Beginn: Ende: 19.00 Uhr 19.45 Uhr Thema der Veranstaltung: Bebauungsplan Nr. 58, E.- Dirmerzheim, Kiesstraße Ort der Veranstaltung: Bürgerhalle, Landstraße, Erftstadt-Dirmerzheim Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch Stadtbaudirektor Wirtz VA Sendler Schriftführerin Veranstaltungsteilnehmer/innen: ca. 23 Bürger/Bürgerinnen Veranstaltungsablauf Herr Stadtbaudirektor Wirtz begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Veranstaltung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Veranstaltung und erläutert den aktuellen Sachstand der geplanten Änderung des Bebauungsplanes 58. Im Anschluss daran erläutert Herr r Wirtz anhand einiger Pläne den Inhalt der bisher vorliegenden Planung bzw. beabsichtigten Planung. Nach den Erläuterungen haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu äußern. Wie sieht die Mehrheit der anwesenden Eigentümer die Planung der Stadt Erftstadt? Herr Esser (Ortsvorsteher) macht darauf aufmerksam, dass bei einer möglichen Änderung des Bebauungsplanes nicht zu einer Beeinträchtigung des laufenden Betriebes der Bürgerhalle kommt (siehe Anlage). Weiter wird vom Diakon der angrenzenden Kirche darauf hingewiesen, dass die Lourdgrotte auf keinen Fall durch eine evtl. Bebauung beeinträchtigt wird und weißt auf einen dahingehenden Schriftverkehr mit dem Bürgermeister der Stadt Erftstadt aus früheren Jahren hin. D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T977.doc -2- Die Interessenlage der Eigentümer ist vielfältig. In einer regen Diskussion wird die Problematik einer Neuplanung in diesem Bereich angesprochen. - Breite der Straße - Welchen zusätzlichen Kosten entstehen bei einer Erschließung Wird ein neues Lärmgutachten erstellt? Herr Wirtz erklärt den Anwesenden, dass bei einer Neuplanung auch ein Lärmschutzgutachten erstellt wird. Es bestehen vom Grundsatz her keine Bedenken gegen eine Bebauung, sofern die angesprochenen Belange der Eigentümer beachtet werden. Veranstaltungsschluss Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Witrz den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. (Sendler) Schriftführerin D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T977.doc