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Antrag (Anlage Büreranregung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
02.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Anlage Büreranregung) Antrag (Anlage Büreranregung)

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Inhalt der Datei

Sebastianusstr.20 50374 Erftstadt Tel.: 02235/692357 Fax: 02235 692987 Vieth Willi 27.08.08 Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst Dieter Bösche Holzdamm 10 50374 Erftstadt Bürgerantrag gemäß Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt Barrierefreier Ausbau der Bonner Straße in Erftstadt-Lechenich Sehr geehrter Herr Bürgermeister, es wird gebeten den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien der Stadt Erftstadt zwecks Beratung und Entscheidung vorzulegen. Es wird beantragt: 1. Der Ausbau der Bonner Straße ist unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Bundes- und Landesgesetze (00, BOO, BOO NRW u. s. w.) durchzuführen. 2. Der Ausbau der Bonner Straße ist nach den allgemeinen technischen Grundprinzipien für barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Straßenraums auszuführen. Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Straßenraums * _ _ Abbau von Schwellen und Überbrückung von Niveauunterschieden; Schaffung einbau- und hindernisfreier Geh- und Ruhebereiche (Unterteilung des Straßen- bzw. speziell des Seitenraumes in Funktionszonen); _ Kontrastreiche Orientierungshilfen für Sehbehinderte und Schaffung taktiler, nicht vom Sehvermögen abhängiger Orientierungshilfen für Blinde. Zu den wesentlichen Elementen behindertengerechter Verkehrsanlagen gehören: ausreichend dimensionierte und gestaltete Seitenräume und sonstige Wege; 1 Vermeidung abrupter Richtungsänderungen und zu starker Quer- und Längsneigungen~ kontrastreiche Kennzeichnung von Pfahlen, Beleuchtungsmasten und anderen Einbauten~ ausreichende Bordabsenkungen an Kreuzungen und Querungsanlagen~ Berücksichtigung an Lichtsignalan1agen~ Gehwege (Gehbahnen) sollen glatte, fugenarme Oberflächen aufweisen~ Einsatz von taktilen Bodenelementen (Bodenindikatoren)~ Berücksichtigung der Belange Behinderter an Baustellen. 3. Die mit der Unterzeichnung der ,,Erklärung von Barcelona" eingegangenen Verpflichtungen, hier insbesondere die unter Ziff. X und XI der Erklärung ausgefiihrten Bedingungen, müssen zwingend erfiillt werden. Begründung: Der z. Zt. durchgefiihrte Ausbau der Bonner Straße erfiillt zu einem großen Teil nicht die oben aufgefiihrten Kriterien fiir eine Teilhabe und bestmögliche Gleichstellung von Mobilitätsbehinderten Menschen. Es ist daher zwingend erforderlich, aus den unterschiedlichsten, nicht zuletzt aus Kostengründen, die z. Zt. missliche Situation per Dringlichkeit zu ändern. (Vieth) * aus dem Bericht der Landeshauptstadt Düsseldorf 2003 2