Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
02.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Sebastianusstr.20
50374 Erftstadt
Tel.: 02235/692357
Fax: 02235 692987
Vieth Willi
27.08.08
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst Dieter Bösche
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Bürgerantrag gemäß Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt
Barrierefreier Ausbau der Bonner Straße in Erftstadt-Lechenich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
es wird gebeten den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien der Stadt Erftstadt
zwecks Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Es wird beantragt:
1. Der Ausbau der Bonner Straße ist unter Berücksichtigung der einschlägigen
Rechtsvorschriften der Bundes- und Landesgesetze (00, BOO, BOO NRW u. s. w.)
durchzuführen.
2. Der Ausbau der Bonner Straße ist nach den allgemeinen technischen Grundprinzipien
für barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Straßenraums auszuführen.
Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Straßenraums *
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Abbau von Schwellen und Überbrückung von Niveauunterschieden;
Schaffung einbau- und hindernisfreier Geh- und Ruhebereiche (Unterteilung des
Straßen- bzw. speziell des Seitenraumes in Funktionszonen);
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Kontrastreiche Orientierungshilfen für Sehbehinderte und Schaffung taktiler, nicht
vom Sehvermögen
abhängiger Orientierungshilfen
für Blinde.
Zu den wesentlichen Elementen behindertengerechter Verkehrsanlagen gehören:
ausreichend dimensionierte und gestaltete Seitenräume und sonstige Wege;
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Vermeidung abrupter Richtungsänderungen und zu starker Quer- und
Längsneigungen~
kontrastreiche Kennzeichnung von Pfahlen, Beleuchtungsmasten und anderen
Einbauten~
ausreichende Bordabsenkungen an Kreuzungen und Querungsanlagen~
Berücksichtigung an Lichtsignalan1agen~
Gehwege (Gehbahnen) sollen glatte, fugenarme Oberflächen aufweisen~
Einsatz von taktilen Bodenelementen (Bodenindikatoren)~
Berücksichtigung der Belange Behinderter an Baustellen.
3. Die mit der Unterzeichnung der ,,Erklärung von Barcelona" eingegangenen
Verpflichtungen, hier insbesondere die unter Ziff. X und XI der Erklärung
ausgefiihrten Bedingungen, müssen zwingend erfiillt werden.
Begründung:
Der z. Zt. durchgefiihrte Ausbau der Bonner Straße erfiillt zu einem großen Teil nicht die
oben aufgefiihrten Kriterien fiir eine Teilhabe und bestmögliche Gleichstellung von
Mobilitätsbehinderten Menschen. Es ist daher zwingend erforderlich, aus den
unterschiedlichsten, nicht zuletzt aus Kostengründen, die z. Zt. missliche Situation per
Dringlichkeit zu ändern.
(Vieth)
* aus dem Bericht der Landeshauptstadt Düsseldorf 2003
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