Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 451/2006
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 23.05.2006
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
13.06.2006
Finanz- und Personalausschuss
22.08.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfauftrag zum Haushalt 2006/2007;
CDU-Fraktion: Verkauf von städtischen Immobilien
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Zeit keine finanziellen Auswirkungen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.05.2006
Beschlussentwurf:
Begründung:
Beigefügt ist eine Auflistung des von der GWG verwalteten städtischen Wohnbesitzes. Der
Aufstellung sind zu entnehmen:
Alle von der GWG verwalteten Objekte, Anzahl der Wohneinheiten je Objekt, Wohnflächen,
Baujahr, Miethöhe, Laufzeiten der Mietverträge, die Gebäudewerte (ermittelt nach dem
Ertragswertverfahren) und die Kündigungsfristen.
Die von mir ermittelten Gebäudewerte sind unter Zuhilfenahme des Ertragswertverfahrens ermittelt
worden. Dabei ist die Miethöhe Berechnungsgrundlage. Die dadurch ermittelten Werte kommen
sicherlich dem tatsächlichen Verkaufswert sehr nahe. Sollte es jedoch tatsächlich zu einem
Verkauf eines Objektes kommen, schlage ich vor, für jeden Einzelfall ein aktuelles Gutachten in
Auftrag zu geben, um den aktuellen Verkehrswert zu ermitteln.
Möglicher Veräußerungszeitpunkt ist bei den Ein-/Zweifamilienhäuser dann, wenn die Objekte
mietfrei sind, d.h. entweder vom Mieter oder vom Vermieter gekündigt werden. Die Kündigungen
durch den Vermieter sind nur möglich, wenn sie begründet sind. Kündigungen von Mietern liegen
derzeit nicht vor. Die Mehrfamilienhäuser werden üblicherweise vermietet veräußert.
Nach Rücksprache mit der GWG ist derzeit nur eine Hälfte des Objektes Mittelpfad 7/9 mietfrei,
wobei die andere Mietpartei Interesse an einem Ankauf hat. Die andere Hälfte könnte auf dem
Immobilienmarkt zum Verkauf angeboten werden. Verhandlungen diesbezüglich laufen bereits.
Als Käufer kommen alle interessierten Bürger in Frage, wobei ich davon ausgehe, dass
voraussichtlich kein weiterer derzeitiger Mieter Interesse am Erwerb eines Objektes hat.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass der Ausschuss für
Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft In seiner Sitzung am 28.05.2002
beschlossen hat, die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, möge sich vorrangig um
die Räumung der in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten Ein- bzw. Zweifamilienhäuser
bemühen und sie veräußern, wenn Sie mietfrei geworden sind. Für das oder die mietfreien
Objekt(e) ist dann ein aktuelles Gutachten zu erstellen. Mit der Erstellung wird der
Gutachterausschuss oder ein freies Maklerbüro beauftragt. Nach Vorliegen der Gutachten sind die
Objekte auf dem Immobilienmarkt meistbietend zu veräußern.
Über die Vorlage wurde wie folgt abgestimmt: 11 Ja-Stimmen (CDU) / 8 Nein-Stimmen
(SPD/Grüne)
Die SPD-Fraktion bat über folgenden Beschluss abzustimmen:
Die Stadt Erftstadt veräußert keines der aufgeführten Objekte.
Darüber wurde wie folgt abgestimmt: 8 Ja-Stimmen (SPD/Grüne) / 11 Nein-Stimmen (CDU)
Auch bitte ich zu bedenken, dass sich bei einem Verkauf einzelner Objekte die
Gesamtmieteinnahme verringert und die jährliche Zuweisung der GWG geschmälert wird. Die zur
Zeit zur Unterbringung von obdachlos gewordenen Personen genutzten Objekte sind nur dann
veräußerbar, wenn an anderer Stelle dafür Ersatz geschaffen würde.
(Bösche)
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