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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 451/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,7 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 451/2006)

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Inhalt der Datei

17.07.2006 öffentlich Anlage 1 zur V 451/2006 „Prüfauftrag zum Haushalt 2006/2007; Verkauf von städtischen Immobilien“ Der Finanz- und Personalausschuss der Stadt Erftstadt hat sich in seiner Sitzung am 13.06.2006 mit der o.g. Vorlage befasst und darum gebeten, dem Protokoll des Ausschusses eine Erläuterung über die von der Stadt Erftstadt vermieteten Ladenlokale beizufügen und darzulegen inwiefern die Objekte mit den Ladenlokalen veräußert werden können. Es handelt sich hierbei um fünf gewerblich vermietete Einheiten in Liblar (Bahnhofstr. 83), Kierdorf (Friedrich-Ebert-Str. 63, 65 und Martinusplatz 1) und Köttingen (Im Jagdfeld 6). Das Objekt Bahnhofstr. 83 verfügt über vier Wohnungen und eine gewerblich vermietete Einheit in der eine psychologische Praxis betrieben wird. In den Objekten in Kierdorf sind neben vier Mietwohnungen zum einen die Altentagesstätte der Arbeiterwohlfahrt Kierdorf, das Internet- und Jugendkaffee der Stadt Erftstadt und eine Arztpraxis enthalten. Ein Verkauf kann nicht befürwortet werden, da sich das Objekt in Liblar im Bereich des Sportplatzes befindet und die Objekte in Kierdorf im Schulkomplex der Gemeinschaftsgrundschule Kierdorf integriert sind. Im Objekt in Köttingen, Im Jagdfeld 6 ist alleine die Arbeiterwohlfahrt Köttingen Mieter. Dort ist ebenfalls eine Altentagesstätte integriert. Wenn der AWO in Köttingen eine Ersatzunterkunft zur Verfügung gestellt werden kann, oder die AWO kein Interesse mehr an der Aufrechterhaltung des Betriebes hat, halte ich den Verkauf des Objektes zum angegebenen Wert für möglich. (Bösche)