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Antrag (Antrag bzgl. Betrieb der Lehrschwimmbecken in Bliesheim, Erp und Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 64/2007 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 01.02.2007 Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 06.03.2007 Antrag bzgl. Betrieb der Lehrschwimmbecken in Bliesheim, Erp und Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Ausgabenseite. Mittel stehen im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 01.02.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Die Lehrschwimmbecken in Erftstadt wurden zu einer Zeit errichtet, in der die Stadt bzw. die damals selbständigen Gemeinden über eine relativ gute Finanzausstattung verfügten. Dementsprechend spielten die Baukosten kaum eine Rolle, die sich aus der Nutzung der Bäder ergebenden Energiekosten waren unerheblich. Die Becken wurden in die Schulgebäude integriert. Separate Erfassungsmöglichkeiten für den Energieverbrauch wurden nicht vorgesehen. U.a. aufgrund der beschränkten Haushaltsmittel kommt der Senkung der sich aus der Nutzung von Gebäuden ergebenden Folgekosten eine immer höhere Bedeutung zu. Die stetig steigenden Energiekosten verstärken die Notwendigkeit, den Energieverbrauch senken zu müssen. Im Rahmen der Einführung neuer Steuerungsmodelle und der damit verbundenen Budgetierung wurden die Energiekosten in die Budgets der Nutzer verlagert. Im vergangenen Jahr habe ich mich dazu entschlossen, im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft ein Energiecontrolling aufzubauen. Im Rahmen dieses Controlling ist es sinnvoll, die Energiekosten für die Lehrschwimmbecken gesondert zu erfassen. Allerdings konnten in den vergangenen Jahren Investitionen in die Steuerungstechnik der Heizungsanlagen nur in untergeordnetem Umfang vorgenommen werden. Zur Senkung des Energieverbrauchs sollte zunächst in die Wärmedämmung der Gebäude und die Dichtheit der Gebäudehüllen investiert werden. In allen Lehrschwimmbecken wurden in den vergangenen Jahren die Lüftungsanlagen erneuert. Vorbehaltlich einer genauern Prüfung sollte es daher mit relativ geringem Aufwand möglich sein, den Verbrauch der Lehrschwimmbecken an Wärme, Strom und Wasser gesondert zu erfassen. Belegungspläne für alle Bäder liegen für alle Lehrschwimmbecken vor. Ggf. haben einzelne Nutzer untereinander Belegungszeiten getauscht, so dass die Belegungspläne nicht die tatsächliche Nutzung wiedergeben. Die Anzahl der Nutzer wird von mir derzeit nicht erfasst. Sofern die Erhebung der entsprechenden Daten durch die Verwaltung gewünscht wird, sollte dies über einen Zeitraum von 4 Wochen erfolgen. Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft verfügt über fachlich geschultes Personal für die Unterhaltung und den Betrieb der Lehrschwimmbecken. Durch die Einstellung einer Ingenieurin der Fachrichtung Heizung/Lüftung/Sanitär voraussichtlich zum 1.4.2007 wird diese Kompetenz noch gestärkt. Bei der Bildung der Eigenbetriebe hatte ich daher verwaltungsintern zunächst vorgeschlagen, auch die Freibäder und das Hallenbad dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zuzuordnen. Aus steuerlichen Gründen habe ich mich dann für die heutige Lösung entschieden. Die Heizungs- und Lüftungstechnik in den Schwimmbädern ist räumlich und funktional mit den Anlagen für den Schulbetrieb verbunden. Eine Zuordnung der Lehrschwimmbecken zu den Stadtwerken würde daher zu einem erhöhten Koordinierungsaufwand und dementsprechend zu Mehrkosten führen. Die im Antrag gewünschte Kostentransparenz würde nicht durch die Zuordnung zu den Stadtwerken, sondern durch den Ausbau des Energiecontrollings und den Einbau zusätzlicher Zwischenzähler erreicht. Es sollte daher bei der bewährten Zusammenarbeit bleiben, wonach der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft für die Bauunterhaltung und den Betrieb der Schulen und Lehrschwimmbecken zuständig ist - und im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells den Nutzern die entsprechenden Kosten in Rechnung stellt – und die Stadtwerke den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft im Bedarffall hinsichtlich der speziellen Belange des Bäderbetriebs unterstützen. (Bösche) -2-