Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
83 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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www.fdp-erftstadt.de
FDP-Fraktion 50374 Erftstadt
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Herrn Bürgermeister
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Tel.: 02235/953516
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Kosten der Lehrschwimmbecken
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur
Beratung und Beschlussfassung zu.
Beschlussvorschlag :
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die durch den Betrieb der Lehrschwimmbecken in Bliesheim, Erp und
Lechenich entstehenden Kosten, getrennt nach den einzelnen Bädern, zu
ermitteln; soweit erforderlich und im Hinblick auf den Kostenaufwand
vertretbar werden zu diesem Zweck entsprechende Verbrauchsmessgeräte
installiert,
2. die Anzahl und Verteilung der Nutzer der Bäder zu ermitteln und
3. die Vor- und Nachteile einer Zuordnung der Bewirtschaftung der Bäder zu den
Stadtwerken darzustellen.
Begründung:
Die Kosten des Betriebs der drei Lehrschwimmbecken wurden in der Vergangenheit
nicht gesondert erfasst, sondern sind in den Kosten der Schulen in Bliesheim, Erp
und des Schulzentrums in Lechenich enthalten. Deshalb gibt es bisher keine
zuverlässigen Informationen darüber, welche Kosten durch den Betrieb der Bäder
entstehen. Zusätzlich führt die fehlende gesonderte Erfassung der Kosten der Bäder
dazu, dass die Betriebskosten der Schulgebäude kaum zu vergleichen sind.
Die Herstellung von Kostentransparenz ist eine notwendige Voraussetzung für die
Steuerung von Kosten. Das gilt in besonderem Maße für Betriebskosten. Auch im
Hinblick auf den Sanierungsbedarf der Bäder in Bliesheim und Erp ist
Kostentransparenz erforderlich, um eine solide Datenbasis für die erforderlichen
politischen Entscheidungen zu erhalten.
Über die Nutzung der Bäder liegen nur Teilinformationen vor. Die Belegungspläne
sind teilweise veraltet und nicht auf dem neuesten Stand. Die Belegungspläne geben
auch keine Auskunft über die Zahl der jeweiligen Nutzer und die Art der Nutzung.
Diese Informationen sind erforderlich, um den Bedarf an Schwimmmöglichkeiten
bestmöglich zu decken.
Das Hallenbad in Liblar und das Freibad in Kierdorf werden durch die Stadtwerke
betrieben. Der Betrieb der Lehrschwimmbecken ist eine ähnliche Tätigkeit. Im
Eigenbetrieb Immobilien werden die Bäder bislang lediglich als Teil der
Schulgebäude behandelt. Es bietet sich deshalb an zu prüfen, ob es Vorteile bietet,
die Verantwortung für den Betrieb der Bäder an einer Stelle zu bündeln, um
Kostenvorteile und Kostentransparenz zu erzielen. Dies muss gegenüber dem
Nachteil der aufgeteilten Verantwortung innerhalb eines Gebäudes abgewogen
werden. Dazu soll die unter Ziffer 3 des Beschlussvorschlages geforderte Darstellung
die Entscheidungsgrundlage bieten.
Weitere Begründung erfolgt in den zuständigen Gremien mündlich.
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en Grüßen
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Dr. Ha l_E ard Hille
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