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Antrag (Antrag 64/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
83 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag 64/2007) Antrag (Antrag 64/2007)

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Inhalt der Datei

FDP ~VI1tJtJ) www.fdp-erftstadt.de FDP-Fraktion 50374 Erftstadt Maodalenenweo o Magdalenenweg 12 A - Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Am Holzdamm 1 r ~ ~ 12 A Tel.: 02235/953516 \ \ .' i ! ,...," ' ," ," 0 Liberales Zentrum , ';-::'~'" g 1 7 '__1-0~ -~-'~-1-':'""-i'-,-_)_~ . .L:. ._- .:.._1 I :'\.1 -- -- - -- - onnerStraße 15 ,5 el.:02235-74858 ,5 el.: 02235-74858 3 1. JAN. '} r. 1 7 ~.. ~1 Erftstadt, den 29.1.2007 ~~::;-.7 , : 1 ')--1 50374 Erftstadt Ratsfraktion . _;_~Ij -.,.~---~ S1 ~..,":,...- Kosten der Lehrschwimmbecken Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zu. Beschlussvorschlag : Die Verwaltung wird beauftragt, 1. die durch den Betrieb der Lehrschwimmbecken in Bliesheim, Erp und Lechenich entstehenden Kosten, getrennt nach den einzelnen Bädern, zu ermitteln; soweit erforderlich und im Hinblick auf den Kostenaufwand vertretbar werden zu diesem Zweck entsprechende Verbrauchsmessgeräte installiert, 2. die Anzahl und Verteilung der Nutzer der Bäder zu ermitteln und 3. die Vor- und Nachteile einer Zuordnung der Bewirtschaftung der Bäder zu den Stadtwerken darzustellen. Begründung: Die Kosten des Betriebs der drei Lehrschwimmbecken wurden in der Vergangenheit nicht gesondert erfasst, sondern sind in den Kosten der Schulen in Bliesheim, Erp und des Schulzentrums in Lechenich enthalten. Deshalb gibt es bisher keine zuverlässigen Informationen darüber, welche Kosten durch den Betrieb der Bäder entstehen. Zusätzlich führt die fehlende gesonderte Erfassung der Kosten der Bäder dazu, dass die Betriebskosten der Schulgebäude kaum zu vergleichen sind. Die Herstellung von Kostentransparenz ist eine notwendige Voraussetzung für die Steuerung von Kosten. Das gilt in besonderem Maße für Betriebskosten. Auch im Hinblick auf den Sanierungsbedarf der Bäder in Bliesheim und Erp ist Kostentransparenz erforderlich, um eine solide Datenbasis für die erforderlichen politischen Entscheidungen zu erhalten. Über die Nutzung der Bäder liegen nur Teilinformationen vor. Die Belegungspläne sind teilweise veraltet und nicht auf dem neuesten Stand. Die Belegungspläne geben auch keine Auskunft über die Zahl der jeweiligen Nutzer und die Art der Nutzung. Diese Informationen sind erforderlich, um den Bedarf an Schwimmmöglichkeiten bestmöglich zu decken. Das Hallenbad in Liblar und das Freibad in Kierdorf werden durch die Stadtwerke betrieben. Der Betrieb der Lehrschwimmbecken ist eine ähnliche Tätigkeit. Im Eigenbetrieb Immobilien werden die Bäder bislang lediglich als Teil der Schulgebäude behandelt. Es bietet sich deshalb an zu prüfen, ob es Vorteile bietet, die Verantwortung für den Betrieb der Bäder an einer Stelle zu bündeln, um Kostenvorteile und Kostentransparenz zu erzielen. Dies muss gegenüber dem Nachteil der aufgeteilten Verantwortung innerhalb eines Gebäudes abgewogen werden. Dazu soll die unter Ziffer 3 des Beschlussvorschlages geforderte Darstellung die Entscheidungsgrundlage bieten. Weitere Begründung erfolgt in den zuständigen Gremien mündlich. Mit fr n~I 1 en Grüßen ~ Dr. Ha l_E ard Hille Frakti n~v rsi ender 1