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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 405/2008 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 08.08.2008 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 18.09.2008 Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp Finanzielle Auswirkungen: Erhöhung der Personalausgaben in 2009 um 5.000 bis 7.000 € gegenüber Ansatz 2008. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.08.2008 Beschlussentwurf: Zwecks Einstellung eines Mitarbeiters/ einer Mitarbeiterin für den EDV Bereich wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Der EDV-Bereich wird seit Jahren von drei Mitarbeitern betreut. Nur durch eine konsequente Automatisierung und Einführung von umfangreichen Standards kann die Aufgabenerledigung und Sicherstellung eines reibungslosen DV-Betriebsablaufes zur Zeit noch mit drei Mitarbeitern aufrecht erhalten werden. Die Abhängigkeit der einzelnen städtischen Arbeitsplätze von einer gut strukturierten und funktionierender DV hat sich kontinuierlich weiterentwickelt, der Betreuungsaufwand hat sich ständig vergrößert. Die DV-Mitarbeiter betreuen inzwischen das Rathaus Liblar, das Rathaus Lechenich, Haus Ganser, die Stadtwerke, VHS, die Musikschule, die Feuerwache, Schulsekretariate, Bürgermobil sowie zukünftig die beiden Bürgerbüros. Es handelt sich hierbei um insgesamt ca. 300 PC Arbeitsplätze sowie ca. 15 Server. Eine kurzfristige Nachbesetzung der seit dem 01.07.2008 vakanten Stelle in der DV-Abteilung ist daher zwingend erforderlich. Aufgrund der Besonderheit des Arbeitsplatzes halte ich es in der heutigen Zeit nicht für richtig, die Nachbesetzung mit einem Beamten/einer Beamtin des nichttechnischen Verwaltungsdienstes vorzunehmen. Die Stelle sollte mit einem/einer Fachinformatiker/in-Systemintegration oder Informatikkaufmann/frau im Beschäftigtenverhältnis besetzt werden. Eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis ist nicht erforderlich und von mir auch nicht vorgesehen, insoweit folge ich auch der Intention des Finanzausschusses, nur in begründeten Ausmahmefällen im Beamtenverhältnis einzustellen. Die Umwandlung der Beamtenstelle in eine Beschäftigtenstelle im Produkt 010 111 130 erfolgt zum Stellenplan 2009. In Vertretung (Erner) -2-