Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 405/2008
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 08.08.2008
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
18.09.2008
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung der Personalausgaben in 2009 um 5.000 bis 7.000 € gegenüber Ansatz 2008.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.08.2008
Beschlussentwurf:
Zwecks Einstellung eines Mitarbeiters/ einer Mitarbeiterin für den EDV Bereich wird die Ausnahme
vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Der EDV-Bereich wird seit Jahren von drei Mitarbeitern betreut. Nur durch eine konsequente
Automatisierung und Einführung von umfangreichen Standards kann die Aufgabenerledigung und
Sicherstellung eines reibungslosen DV-Betriebsablaufes zur Zeit noch mit drei Mitarbeitern
aufrecht erhalten werden.
Die Abhängigkeit der einzelnen städtischen Arbeitsplätze von einer gut strukturierten und
funktionierender DV hat sich kontinuierlich weiterentwickelt, der Betreuungsaufwand hat sich
ständig vergrößert.
Die DV-Mitarbeiter betreuen inzwischen das Rathaus Liblar, das Rathaus Lechenich, Haus
Ganser, die Stadtwerke, VHS, die Musikschule, die Feuerwache, Schulsekretariate, Bürgermobil
sowie zukünftig die beiden Bürgerbüros.
Es handelt sich hierbei um insgesamt ca. 300 PC Arbeitsplätze sowie ca. 15 Server.
Eine kurzfristige Nachbesetzung der seit dem 01.07.2008 vakanten Stelle in der DV-Abteilung ist
daher zwingend erforderlich.
Aufgrund der Besonderheit des Arbeitsplatzes halte ich es in der heutigen Zeit nicht für richtig, die
Nachbesetzung mit einem Beamten/einer Beamtin des nichttechnischen Verwaltungsdienstes
vorzunehmen.
Die Stelle sollte mit einem/einer Fachinformatiker/in-Systemintegration oder
Informatikkaufmann/frau im Beschäftigtenverhältnis besetzt werden.
Eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis ist nicht erforderlich und von mir auch nicht vorgesehen,
insoweit folge ich auch der Intention des Finanzausschusses, nur in begründeten Ausmahmefällen
im Beamtenverhältnis einzustellen.
Die Umwandlung der Beamtenstelle in eine Beschäftigtenstelle im Produkt 010 111 130 erfolgt
zum Stellenplan 2009.
In Vertretung
(Erner)
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