Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Herstellung der Gleichrangigkeit bei der Betreuung der unter 3jährigen Kinder in der Tagespflege und in den Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Herstellung der Gleichrangigkeit bei der Betreuung der unter 3jährigen Kinder in der Tagespflege und in den Kindertagesstätten) Antrag (Antrag bzgl. Herstellung der Gleichrangigkeit bei der Betreuung der unter 3jährigen Kinder in der Tagespflege und in den Kindertagesstätten)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 62/2007 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: -51Datum: 01.02.2007 Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 28.02.2007 Bemerkungen Antrag bzgl. Herstellung der Gleichrangigkeit bei der Betreuung der unter 3jährigen Kinder in der Tagespflege und in den Kindertagesstätten Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 01.02.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss hat am 18.10.2006 das Konzept zur Kindertagespflege einstimmig ohne Enthaltung verabschiedet. Dieses Konzept beinhaltet die Qualifikationsanforderungen. Es hat auch ausdrücklich Ausnahmen vom 160 Stunden umfassenden Qualifikationskursus zugelassen für Tagesmütter, „die seit vielen Jahren in der Kindertagespflege intensiv mit dem Jugendamt zusammenarbeiten bzw. die regelmäßig stattfindende Tagesmüttergruppe kontinuierlich in den letzten zwei Jahren besuchten. Konkret handelt es sich hierbei um acht Personen. Darüber hinaus soll ein Fall als qualifizierte Kindertagespflege fortgeführt werden, der in seiner individuellen Konstellation (Tagesmutter / zu betreuende Kinder / Betreuungszeiten) den Bedürfnissen der Kinder voll gerecht wird. In diesen Fällen wird eine Pflegerlaubnis ohne weitergehende Qualifizierung erteilt.“ Bestandteil des Konzeptes ist auch die Feststellung, dass „die mit dem Gesetz beabsichtigte Gleichrangigkeit von Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen noch lange nicht gegeben ist. Nur durch eine massive Qualitätssteigerung in der Kindertagespflege kann künftig eine Akzeptanz durch die Eltern und damit auf lange Sicht eine wirkliche Gleichrangigkeit zu Kindertageseinrichtungen erreicht werden.“ Kurz nach dem JHA (21./22.10.2006) erschien ein Artikel im KSTA (Anlage), woraufhin von JASeite zunächst kein Artikel mehr eingereicht wurde. Am 17.12.06 wurde eine große Runde der Kindertagesstätten-LeiterInnen einberufen (mit öffentlichen, freien und konfessionellen Trägern). Diese wurden über die neue Regelung informiert, auch um die Infos an die Eltern weiter zu geben. Sämtliche Tagesmütter wurden über die Neuregelung informiert und gaben die Infos an Eltern weiter, mit denen sie bereits zusammen arbeiten. Die Finanzierung des Ausbaus der Kindertagespflege wurde in einem dreistufigen Konzept beschlossen: 20 Plätze in 2007, weitere 20 in 2008 und weitere 20 in 2009. Es gibt zur Zeit 20 Tagesmütter, von denen sich 12 in Qualifizierungen befinden und mit großem Engagement in die Tagespflege einsteigen. Ca. 30 Tagesmütter sind abgesprungen, was wie in anderen Erftkreisstädten auch aber nicht nur mit der zu absovierenden Qualifizierung zu tun hatte. Andere Gründe waren Wiedereinstieg in den Job, Pflege von kranken Elternteilen, mangelnde Belegung, da in manchen dörflichen Strukturen wenig Tagespflege abgefragt wurde. Teilweise liegen diese Frauen auch vom Stundenkontingent unter 15 Wochenstunden und betreuen ohne Pflegeerlaubnis weiterhin Kinder. Nach hiesigem Kenntnisstand befinden sich 34 Kinder bei den Tagesmüttern mit Pflegeerlaubnis. Bisher liegen 11 Anträge für unter 3-Jährige beim Jugendamt vor, die teilweise schon bewilligt wurden, andere müssen noch geprüft werden bzw. laufen zu Anfang März, April oder Mai an. Für 5 Kinder über 3 Jahre wurden Geldleistungen durch das Jugendamt bewilligt. Informationen zur Kindertagespflege sollen, wie alle weiteren Infos zu Familien auch, auf der neuen Homepage, die im Rahmen des Bündnisses für Familie erarbeitet wird, veröffentlicht werden. Die Servicestelle für Familien ist inzwischen im Jugendamt eingerichtet. Der Lenkungsgruppe „Bündnis für Familie“ wurde sie in der letzten Sitzung vorgestellt. In Kürze wird darüber in einer Pressemittung berichtet. I.V. (Erner) -2-