Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
FDP
www.fdp-erftstadt.de
FDP-Fraktion,
Gl/2tJtJ]
50374 Erftstadt
Ratsfraktion
- Magdalenenweg
12a
Tel: 02235/953516
- Uberales Zentrum
Tel: 02235/74858
-
Herrn
Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Holzdamm 1
50374 Erftstadt
ChJistiane Obladen
(Stadtverordnete)
Tet 02235/922525
c.obladen@fdo-erftstadt.de
Erftstadt, den 29.1.2007
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung
und Beschlussfassung zu.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz
(TAG) gesetzlich
vorgeschriebene Gleichrangigkeit bei der Betreuung der unter 3-jährigen Kinder in der Tagespflege
in den Kindertagesstätten herzustellen.
Das Jugendamt
.
.
.
unternimmt
und
hierfür folgende Schritte:
In der Presse wird ausführlich über die Möglichkeit der Betreuung unter 3-jähriger Kinder in der
Tagespflege berichtet und für den Beruf der Tagesmutter geworben.
Auf der Homepage der Stadt Erftstadt werden Informationen zur offiziellen und informellen
Kindertagespflege für interessierte Bürger/innen und Tagespflegepersonen aufgeführt.
Die von der Verwaltung vorgegebenen Qualifizierungsmaßnahmen von z. Z. mindestens 160
Stunden können dann verkürzt werden, wenn Tagesmütter bereits seit einer längeren Zeit Kinder
unter 3 Jahren erfolgreich betreuen und/oder eine pädagogische Ausbildung absolviert haben.
2
Begründung:
Eltern sollen eine echte Wahl zwischen der Betreuung ihrer unter 3-jährigen Kinder in
Kindertagesstätten oder durch Tagespflegepersonen erhalten. Das ist bis heute jedoch in Erftstadt
nicht der Fall.
Weder in der Presse noch auf der Homepage der Stadt Erftstadt sind Hinweise auf die Möglichkeit der
Betreuung in der Kindertagespflege zu finden. Nicht einmal eine AnlaufsteIle für Fragen zur
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Derzeit fordert das Jugendamt Jedocn von Jeaer Iagesp /legeperson, unaohanglg von einer oerelts
absolvierten pädagogischen Ausbildung oder einer langjährigen Erfahrung in der Kindertagespflege,
eine 160-stündige Weiterqualifikation - die höchste Qualifizierungsanforderung, die es überhaupt für
Tagespflegepersonen gibt.
Die FDP-Fraktion teilt diese Einstellung nicht.
Einer Tagespflegeperson sollte nach Auffassung der FDP~Fraktion eine gewisse Stundenanzahl der
Weiterqualifizierung erlassen werden. wenn sie eine pädagogische Qualifikation nachweisen kann wie
es sowohl das BMFSFJ im "Handbuch Tagespflege" als auch der Bundesverband der Tagesmütter e.V.
vorschlägt.
Zudem ist die FDP-Fraktion der Meinung, dass eine Tagespflegeperson, die nachweislich über viele
Jahre erfotgreich Kleinstkinder betreut hat, nicht die 160-stündige Weiterqualifikation benötigt.
Auch das TAG schreibt in §23 (3) und das SGB VIIIin § 43 (3) nur Folgendes vor:
"Sie (die Tagespflegepersonen) sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der
Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise
nachgewiesen haben."
Die Verwaltung nimmt durch ihre strikte Haltung in Kauf, dass sich etliche hervorragende Tagesmütter
aus der Tagespflege verabschieden, was heute schon von betroffenen Eltern sehr bedauert wird.
Zudem können potenzielle Tagesmütter, die bereits über eine Qualifikation verfügen, abgeschreckt
werden, diesen Beruf überhaupt zu ergreifen.
So ist eine gesetzlich vorgeschriebene Gleichrangigkeit von Kindertagesstätten und Kindertagespflege
in der Betreuungsfrage nicht herzustellen.
Die weitere Begründung erfolgt im Ausschuss mündlich.
Mitfreundlichen Grüßen
Für die FDP-Fraktion
Christiane Obladen
Caroline Hille
(FDP-Stadtverordnete)
(Sachkundige Bürgerin der FDP-Fraktion)