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Antrag (Antrag 62/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag 62/2007) Antrag (Antrag 62/2007)

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Inhalt der Datei

FDP www.fdp-erftstadt.de FDP-Fraktion, Gl/2tJtJ] 50374 Erftstadt Ratsfraktion - Magdalenenweg 12a Tel: 02235/953516 - Uberales Zentrum Tel: 02235/74858 - Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Holzdamm 1 50374 Erftstadt ChJistiane Obladen (Stadtverordnete) Tet 02235/922525 c.obladen@fdo-erftstadt.de Erftstadt, den 29.1.2007 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zu. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) gesetzlich vorgeschriebene Gleichrangigkeit bei der Betreuung der unter 3-jährigen Kinder in der Tagespflege in den Kindertagesstätten herzustellen. Das Jugendamt . . . unternimmt und hierfür folgende Schritte: In der Presse wird ausführlich über die Möglichkeit der Betreuung unter 3-jähriger Kinder in der Tagespflege berichtet und für den Beruf der Tagesmutter geworben. Auf der Homepage der Stadt Erftstadt werden Informationen zur offiziellen und informellen Kindertagespflege für interessierte Bürger/innen und Tagespflegepersonen aufgeführt. Die von der Verwaltung vorgegebenen Qualifizierungsmaßnahmen von z. Z. mindestens 160 Stunden können dann verkürzt werden, wenn Tagesmütter bereits seit einer längeren Zeit Kinder unter 3 Jahren erfolgreich betreuen und/oder eine pädagogische Ausbildung absolviert haben. 2 Begründung: Eltern sollen eine echte Wahl zwischen der Betreuung ihrer unter 3-jährigen Kinder in Kindertagesstätten oder durch Tagespflegepersonen erhalten. Das ist bis heute jedoch in Erftstadt nicht der Fall. Weder in der Presse noch auf der Homepage der Stadt Erftstadt sind Hinweise auf die Möglichkeit der Betreuung in der Kindertagespflege zu finden. Nicht einmal eine AnlaufsteIle für Fragen zur T .,.,., , flo"'... i.,t \/or7l:>irhnot ni,pcoc \h:~rC:~IJm"iC:..ßilt AC: I rnOAhAnd nachzuholen Derzeit fordert das Jugendamt Jedocn von Jeaer Iagesp /legeperson, unaohanglg von einer oerelts absolvierten pädagogischen Ausbildung oder einer langjährigen Erfahrung in der Kindertagespflege, eine 160-stündige Weiterqualifikation - die höchste Qualifizierungsanforderung, die es überhaupt für Tagespflegepersonen gibt. Die FDP-Fraktion teilt diese Einstellung nicht. Einer Tagespflegeperson sollte nach Auffassung der FDP~Fraktion eine gewisse Stundenanzahl der Weiterqualifizierung erlassen werden. wenn sie eine pädagogische Qualifikation nachweisen kann wie es sowohl das BMFSFJ im "Handbuch Tagespflege" als auch der Bundesverband der Tagesmütter e.V. vorschlägt. Zudem ist die FDP-Fraktion der Meinung, dass eine Tagespflegeperson, die nachweislich über viele Jahre erfotgreich Kleinstkinder betreut hat, nicht die 160-stündige Weiterqualifikation benötigt. Auch das TAG schreibt in §23 (3) und das SGB VIIIin § 43 (3) nur Folgendes vor: "Sie (die Tagespflegepersonen) sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben." Die Verwaltung nimmt durch ihre strikte Haltung in Kauf, dass sich etliche hervorragende Tagesmütter aus der Tagespflege verabschieden, was heute schon von betroffenen Eltern sehr bedauert wird. Zudem können potenzielle Tagesmütter, die bereits über eine Qualifikation verfügen, abgeschreckt werden, diesen Beruf überhaupt zu ergreifen. So ist eine gesetzlich vorgeschriebene Gleichrangigkeit von Kindertagesstätten und Kindertagespflege in der Betreuungsfrage nicht herzustellen. Die weitere Begründung erfolgt im Ausschuss mündlich. Mitfreundlichen Grüßen Für die FDP-Fraktion Christiane Obladen Caroline Hille (FDP-Stadtverordnete) (Sachkundige Bürgerin der FDP-Fraktion)