Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
55 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
05:21 30/01/'07
FRANZ HOLTZ
+49 2235 955674
SEITE:01
51/20{)7-
FDP FRAKTION
StV Franz Holtz
Kölner Ring 84
50374 Erltstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Am Holzdamm 10
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3 fJ . ;f-In!I f
50374 Erftstadt
27. Januar 2007
Aufnahmekapazitäten fOr Erftstadter Grundschulen ab dem Schuljahr 2008109
Sehr geehrter Herr Bösche,
Namens und im Auftrag der FDP Fraktion stelle ich hiermit folgenden Antrag:
0/8
FDP.Rat.'rllktion
ERFTSTADT beantragt
die Festlegung
AufnahmekapazltlJten
fOr dIe Grundschulen
in Erftstadt gemllß §1 Absatz
Verwaltungsvorschrifl.en
Grundschule
zur Verordnung
vom 19.6.2005 bIs zum Sommer
Uber den
Bildungsgang
der
2 der
In der
2007.
Begründung:
Gemäß Artikel 7 Abs. 3 Übergangsvorschriften des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 27. Juni 2006 der neuen Landesregierung werden die Schulbezirke
bis turn Jahr 20081andesweit verbindlich abgeschafft. Wie die Verwaltung in ihrer
Stellungnahme zu unserem Antrag vom 18.9.2006 zur vorzeitigen Aufhebung von
Schulbezirksgrenzen ausführt, findet das Anmeldeverfahren bereits im Herbst des
vorangehenden Jahres vor der Einschulung statt. Damit die Sc::hulleitungen der
Grundschulen im Herbst 2007 die Eltern sinnvoll beraten können, ist es unat>dingbar. dass der Schulträger im Vorfeld die Aufnahmekapazitäten der einzelnen
Grundschulen festgelegt hat (vgl. § 46 Abs. 3 SchG). Die Kriterien zur Entscheidung
über Aufnahme bzw. Ablehnung bei Anmeldeuberhang sind im Paragraphen 46
Abs.2 des Schulgesetzes bzw. §1 Abs. 3 der Verwaltungsvorschriften zur
Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule vom 19.5.2005 definiert. Die
FesUegung der Aufnahmekapazitäten
der einzelnen
Grundschulen
muss jetzt im
Zusammenhang mitder demographischen Entwicklung und der Erschließung von
neuen Baugebieten in Erftstadt dringend erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
~
Franz Holtz
(Stadtverordneter)