Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag zu 57/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
55 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag  zu 57/2007)

öffnen download melden Dateigröße: 55 kB

Inhalt der Datei

05:21 30/01/'07 FRANZ HOLTZ +49 2235 955674 SEITE:01 51/20{)7- FDP FRAKTION StV Franz Holtz Kölner Ring 84 50374 Erltstadt Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Am Holzdamm 10 ~~' I" 3 fJ . ;f-In!I f 50374 Erftstadt 27. Januar 2007 Aufnahmekapazitäten fOr Erftstadter Grundschulen ab dem Schuljahr 2008109 Sehr geehrter Herr Bösche, Namens und im Auftrag der FDP Fraktion stelle ich hiermit folgenden Antrag: 0/8 FDP.Rat.'rllktion ERFTSTADT beantragt die Festlegung AufnahmekapazltlJten fOr dIe Grundschulen in Erftstadt gemllß §1 Absatz Verwaltungsvorschrifl.en Grundschule zur Verordnung vom 19.6.2005 bIs zum Sommer Uber den Bildungsgang der 2 der In der 2007. Begründung: Gemäß Artikel 7 Abs. 3 Übergangsvorschriften des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 27. Juni 2006 der neuen Landesregierung werden die Schulbezirke bis turn Jahr 20081andesweit verbindlich abgeschafft. Wie die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag vom 18.9.2006 zur vorzeitigen Aufhebung von Schulbezirksgrenzen ausführt, findet das Anmeldeverfahren bereits im Herbst des vorangehenden Jahres vor der Einschulung statt. Damit die Sc::hulleitungen der Grundschulen im Herbst 2007 die Eltern sinnvoll beraten können, ist es unat>dingbar. dass der Schulträger im Vorfeld die Aufnahmekapazitäten der einzelnen Grundschulen festgelegt hat (vgl. § 46 Abs. 3 SchG). Die Kriterien zur Entscheidung über Aufnahme bzw. Ablehnung bei Anmeldeuberhang sind im Paragraphen 46 Abs.2 des Schulgesetzes bzw. §1 Abs. 3 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule vom 19.5.2005 definiert. Die FesUegung der Aufnahmekapazitäten der einzelnen Grundschulen muss jetzt im Zusammenhang mitder demographischen Entwicklung und der Erschließung von neuen Baugebieten in Erftstadt dringend erfolgen. Mit freundlichen Grüßen ~ Franz Holtz (Stadtverordneter)