Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 54/2007
Az.: 6610-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 30.01.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
29.03.2007
30.08.2007
Anregung bzgl. 1) Errichtung eines gesicherten Übergangs zwischen den Straßen
Gregor-Vosen-Straße und Am Wachberg in E.- Bliesheim; 2) Errichtung von
Bodenschwellen bzw. Blumentrögen im Schlehenweg in E.-Bliesheim; 3) Errichtung
eines gesicherten Fußgängerüberwegs an der K 45 zwischen den
Straßeneinmündungen "Am Wachberg" und "Merowingerstraße" in E.- Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 30.01.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Im einzelnen möchte ich den Bürgerantrag wie folgt beantworten:
Zu Punkt 1)
Zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Straße „Kruggenberg“ (K 45) habe ich bereits vor
2 Jahren zusammen mit Vertretern der Bezirksregierung, dem Rhein-Erft-Kreis und der
Kreispolizeibehörde einen Ortstermin durchgeführt. Aufgrund des Ergebnisses aus diesem
Ortstermin wurde die Geschwindigkeit im Abschnitt zwischen den Straßeneinmündungen „Am
Wachberg“ und „Merowingerstraße“ auf 30 km/h abgesenkt. Zusätzlich ordnete ich vor den
Einmündungen zur Kallenhofstraße/ Schlehenweg im Bereich der Kurve Richtungstafeln an.
Nach der Umsetzung der v. g. Maßnahmen führte der Rhein-Erft-Kreis
Geschwindigkeitsmessungen durch. Diese ergaben, dass hier nicht unverhältnismäßig schnell
gefahren wird.
Wegen den schlechten Sichtverhältnissen und aufgrund der abschüssigen Straßenlage wurde die
Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße „Kruggenberg“ in Höhe der
Straßeneinmündung „Am Wachberg“ abgelehnt.
Da auch die Unfallzahlen bisher eher unauffällig sind, wird sowohl vom Rhein-Erft-Kreis als auch
von der Kreispolizeibehörde keine Notwendigkeit zu einer Veränderung der jetzigen Situation
gesehen..
Zu Punkt 2)
Grundsätzlich wird der Einbau von Boden- oder Fahrbahnschwellen aufgrund der absehbaren
Schwierigkeiten für die Rettungsdienste (Erschütterungen beim Krankentransport und bei
Feuerwehrnotdiensten) sowie wegen der Lärmbelästigungen abgelehnt.
Der „Schlehenweg“ wurde als Mischverkehrsfläche ausgebaut und liegt innerhalb eines
verkehrsberuhigten Bereiches. Eine Aufstellung von Blumenkübeln innerhalb eines
verkehrsberuhigten Bereiches (Verkehrszeichen Nr. 326 StVO) ist bei entsprechender
Kennzeichnung genehmigungsfähig. Somit haben die Anwohner die Möglichkeit in Abstimmung
mit dem Eigenbetrieb Straßen eigene Blumenkübel in die Verkehrsfläche aufzustellen.
Zu Punkt 3)
Bzgl. der Gehwegsituation entlang der Straße „Kruggenberg“ ist anzumerken, dass die Anlieger für
einen Ausbau des Gehweges zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden. Für den Fall,
dass weitere Grundstücke an der Straße bebaut werden, ist somit auch die Errichtung eines
Gehweges unvermeidlich.
Schüler/ Fußgänger aus den östlichen Wohngebieten von Bliesheim haben die Möglichkeit,
parallel zu der Straße „Kruggenberg“ (K 45) über verkehrsberuhigte Straßen relativ ungefährdet in
Richtung Ortsmitte zu gelangen. Die Ausweisung eines Fußgängerüberweges wird auch in diesem
Fall von dem Straßenbaulastträger (Kreis) wegen der ungünstigen Straßenverhältnisse abgelehnt.
(Bösche)
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