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Bürgerantrag (Anregung bzgl. 1) Errichtung eines gesicherten Übergangs zwischen den Straßen Gregor-Vosen-Straße und Am Wachberg in E.- Bliesheim; 2) Errichtung von Bodenschwellen bzw. Blumentrögen im Schlehenweg in E.-Bliesheim; 3) Errichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs an der K 45 zwischen den Straßeneinmündungen "Am Wachberg" und "Merowingerstraße" in E.- Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. 1) Errichtung eines gesicherten Übergangs zwischen den Straßen Gregor-Vosen-Straße und Am Wachberg in E.- Bliesheim; 2) Errichtung von Bodenschwellen bzw. Blumentrögen im Schlehenweg in E.-Bliesheim; 3) Errichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs an der K 45 zwischen den Straßeneinmündungen "Am Wachberg" und "Merowingerstraße" in E.- Bliesheim) Bürgerantrag (Anregung bzgl. 1) Errichtung eines gesicherten Übergangs zwischen den Straßen Gregor-Vosen-Straße und Am Wachberg in E.- Bliesheim; 2) Errichtung von Bodenschwellen bzw. Blumentrögen im Schlehenweg in E.-Bliesheim; 3) Errichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs an der K 45 zwischen den Straßeneinmündungen "Am Wachberg" und "Merowingerstraße" in E.- Bliesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 54/2007 Az.: 6610-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 30.01.2007 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 29.03.2007 30.08.2007 Anregung bzgl. 1) Errichtung eines gesicherten Übergangs zwischen den Straßen Gregor-Vosen-Straße und Am Wachberg in E.- Bliesheim; 2) Errichtung von Bodenschwellen bzw. Blumentrögen im Schlehenweg in E.-Bliesheim; 3) Errichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs an der K 45 zwischen den Straßeneinmündungen "Am Wachberg" und "Merowingerstraße" in E.- Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 30.01.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Im einzelnen möchte ich den Bürgerantrag wie folgt beantworten: Zu Punkt 1) Zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Straße „Kruggenberg“ (K 45) habe ich bereits vor 2 Jahren zusammen mit Vertretern der Bezirksregierung, dem Rhein-Erft-Kreis und der Kreispolizeibehörde einen Ortstermin durchgeführt. Aufgrund des Ergebnisses aus diesem Ortstermin wurde die Geschwindigkeit im Abschnitt zwischen den Straßeneinmündungen „Am Wachberg“ und „Merowingerstraße“ auf 30 km/h abgesenkt. Zusätzlich ordnete ich vor den Einmündungen zur Kallenhofstraße/ Schlehenweg im Bereich der Kurve Richtungstafeln an. Nach der Umsetzung der v. g. Maßnahmen führte der Rhein-Erft-Kreis Geschwindigkeitsmessungen durch. Diese ergaben, dass hier nicht unverhältnismäßig schnell gefahren wird. Wegen den schlechten Sichtverhältnissen und aufgrund der abschüssigen Straßenlage wurde die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße „Kruggenberg“ in Höhe der Straßeneinmündung „Am Wachberg“ abgelehnt. Da auch die Unfallzahlen bisher eher unauffällig sind, wird sowohl vom Rhein-Erft-Kreis als auch von der Kreispolizeibehörde keine Notwendigkeit zu einer Veränderung der jetzigen Situation gesehen.. Zu Punkt 2) Grundsätzlich wird der Einbau von Boden- oder Fahrbahnschwellen aufgrund der absehbaren Schwierigkeiten für die Rettungsdienste (Erschütterungen beim Krankentransport und bei Feuerwehrnotdiensten) sowie wegen der Lärmbelästigungen abgelehnt. Der „Schlehenweg“ wurde als Mischverkehrsfläche ausgebaut und liegt innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches. Eine Aufstellung von Blumenkübeln innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches (Verkehrszeichen Nr. 326 StVO) ist bei entsprechender Kennzeichnung genehmigungsfähig. Somit haben die Anwohner die Möglichkeit in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Straßen eigene Blumenkübel in die Verkehrsfläche aufzustellen. Zu Punkt 3) Bzgl. der Gehwegsituation entlang der Straße „Kruggenberg“ ist anzumerken, dass die Anlieger für einen Ausbau des Gehweges zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden. Für den Fall, dass weitere Grundstücke an der Straße bebaut werden, ist somit auch die Errichtung eines Gehweges unvermeidlich. Schüler/ Fußgänger aus den östlichen Wohngebieten von Bliesheim haben die Möglichkeit, parallel zu der Straße „Kruggenberg“ (K 45) über verkehrsberuhigte Straßen relativ ungefährdet in Richtung Ortsmitte zu gelangen. Die Ausweisung eines Fußgängerüberweges wird auch in diesem Fall von dem Straßenbaulastträger (Kreis) wegen der ungünstigen Straßenverhältnisse abgelehnt. (Bösche) -2-