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Bürgerantrag (Anlage 1 zum B54/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,2 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anlage 1 zum B54/2007)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zum B 54/2007 Anregung zur Einrichtung eines gesicherten Übergangs zwischen den Straßen GregorVoosen-Straße und Am Wachberg Am 29.05.2007 fand mit dem Antragsteller und mehreren Vertretern der Fraktionen auf dem Kruggenberg (K 45) in Höhe der Straßenkreuzung Gregor-Voosen-Straße/ Am Wachberg ein Ortstermin statt. Aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse und der abschüssigen Straßenlage lehnen die Straßenverkehrsbehörde und das Straßenbauamt des Rhein-Erft-Kreises die beantragte Einrichtung eines Fußgängerüberweges ab. Auch eine von der Verwaltung vorgeschlagene, Errichtung eines VB-Elementes am Ortseingang zur Verringerung des Geschwindigkeitsniveaus der Kraftfahrzeuge wird von den Kreisbehörden nicht weiter verfolg. Eine vom Rhein-Erft-Kreis vor ca. 2 Jahren durchgeführten mehrtägigen Messung der gefahrenen Geschwindigkeiten ergab, dass hier nicht unverhältnismäßig schnell gefahren wurde. Bei einem vorangegangenen Erörterungstermin mit Vertretern des Rhein-Erft-Kreises und der Kreispolizeibehörde hatte ich aufgrund des vorliegenden Bürgerantrages den Kreis gebeten, eine erneute, aktuelle Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Diese Messung, erfolgte in der Zeit zwischen dem 05.06. bis 13.06.2007. Es ergab sich für die ortseinwärts fahrenden Kfz eine mittlere Geschwindigkeit von Vm =57 km/h und eine V 85 (Geschwindigkeit wird von 85 % der Fahrer nicht überschritten) von V85 = 62 Km/h. Die ortsauswärts fahrenden Kfz fuhren bei dieser Messung 2-3 km/h schneller. Gemessen wurde hierbei direkt hinter der Ortstafel. Die Verkehrsstärke je Tag (dtv - Wert) ergab eine Nutzung von ca. 1.500 Kfz./ Tag. Aufgrund der neuen Messergebnisse, bei denen die Werte nur geringe Abweichungen zur vorausgegangenen Erhebung aufweisen, und auch wegen des für Kreisstraßen relativ geringen Verkehrsaufkommens, sieht der Rhein-Erft-Kreis keine zwingende Notwendigkeit, auf dem Kruggenberg bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen durchzuführen. Von einigen Teilnehmern des o.g. Ortstermins kam der Vorschlag, das vorhandene Verkehrszeichen Nr. 274-53 (30 km-Schild) in Höhe der gelben Ortstafel vor zu versetzen. Hierdurch soll der Autofahrer schon frühzeitig vor dem Konfliktpunkt seine Geschwindigkeit reduzieren. Diese Änderung der Beschilderung beabsichtige ich dem Kreis zusätzlich vorzuschlagen. Eine diesbezügliche Antwort liegt mir noch nicht vor (Bösche)