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Bürgerantrag (Antrag 54/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Herrn Bösche Holzdamm 10 50374 Erftstadt Frank Ersfeld Schlehenweg 19a den 24. Januar 2007 50374 Erftstadt Betr.: 3 Bürgeranträge Bürgerantrag 1: Antrag auf gesicherten Übergang zwischen den Strassen Gregor- VosenStrasse und Am Wachberg in Bliesheim. Zwischen den Strassen Gregor-Vosen-Str. und Am Wachberg in Bliesheim führt die Kreisstrasse K45 . Aus Richtung Ortsmitte besteht an dieser Stelle eine durch Verkehrsschild geregelte Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmIh, aus Richtung Liblar besteht am Übergang eine durch das ca. 50 m entfernte Ortseingangsschild bedingte Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 kmIh. . Eine sichere Überquerung der K45 an dieser Stelle ist für Jedermann, insbesondere aber für Kinder und ältere Mitbürger nicht möglich. Der Grund hierfür liegt darin, dass a) Fahrzeuge die aus Richtung Liblar die K45 befahren, selbst wenn Sie am Ortseingangsschild abbremsen, bedingt durch die kurze Entfernung des Schildes zum Übergang noch mit einer weitaus höheren Geschwindigkeit unterwegs sind als den erlaubten 50km/h. b) Fahrzeuge, die die K45 aus Richtung Ortsmitte befahren, bedingt duch eine nicht einsehbare S-Kurve unmittelbar vor dem Übergang, bestenfalls akustisch zu erahnen sind. Selbst wenn diese sich, was leider nicht der Fall ist, an die zulässigen 30 kmIh halten würden, ist eine sichere Überquerung des Übergangs nicht möglich. Um Schaden an Leib und Leben für Fussgänger und Radfahrer, welche diesen Übergang nutzen abzuwenden, beantrage ich aus o.g. Gründen die Errichtung eines gesicherten Übergangs zwischen Gregor-Vosen-Str. und Am Wachberg der m.E. alternativ bestehen kann aus: a) einer Bedarfsampel am Übergang, b) eines Zebrastreifens mit Warnsignalen am Übergang, c) einer Verkehrsverengung auf Höhe des Ortseingangsschildes, Zusätzlich empfehlen sich regelmäßige, polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen Stelle. an, benannter Bürgerantrag 2: Antrag auf Errichtung von Bodenschwellen Schlehenweg in Bliesheim bzw. Blumentrögen im Der Schlehenweg in Bliesheim ist zur Gänze als Wohn-und Spielstraße gekennzeichnet, sprich lässt eine Höchstgeschwindigkeit von 7 kmIh zu. rc.~+n1.M~ """,.1 "1-..",,..""'1"\0<>1"\'7<>ntlprp<;:Tpmno mp,i"t ien"eits der 30 kmIh. leider. Dies gilt für den PKWs, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, nutzen in letzter Zeit zunehmend motorrollerfahrende Jugendliche die für Autos nicht befahrbare FussgängerwegsVerbindung zwischen Steinackerweg und Schlehenweg als Fahrweg, ebenfalls ohne Rücksicht auf die Geschwindigkeitsbegrenzung. Um insbesondere für spielende Kinder (Stichwort "Spielstrasse") an Leib und Leben zu schützen, beantrage ich alternativ: a) die Installation von Bodenschwellen über den gesamten Schlehenweg, b) die Errichtung von Blumenkübeln über den gesamten Schlehenweg. Bürgerantrag 3: Antrag auf Errichtung eines Gesicherten Fussgängerwegs an der K45 zwischen Höhe Am Wachberg und Merowingerstrasse. Die K45 hat auf o.g. Teilstück derzeit keinen gesicherten Weg für Fussgänger und/oder Radfahrer, der einen sicheren Weg ab dem Orteingang bis zu den beiden, gegenüberliegenden Bushaltestellen an der Merowingerstrasse (Zur Linde) ermöglichen würde. Insbesonder in der dunklen Jahreszeit stellt dies für Schulkinder, die die K nutzen um den Schulbus an benannten Haltestellen zu erreichen, eine erhebliche Gefährdung dar. Um diese Gefährdung zukünftig zumindest zu reduzieren, beantrage ich alternativ: a) die Errichtung eines Fussgängerweges über o.g. Teilstrecke der K45, b) zumindest die Abgrenzung eines Fußgängerbereichs durch Markierungsstreifen von der Fahrbahn. In der Erwartung Ihres Entscheides verbleibe ich mit freundlichen Grüßen F. Ersfeld