Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Herrn Bösche
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Frank Ersfeld
Schlehenweg 19a
den 24. Januar 2007
50374 Erftstadt
Betr.: 3 Bürgeranträge
Bürgerantrag 1: Antrag auf gesicherten Übergang zwischen den Strassen Gregor- VosenStrasse und Am Wachberg in Bliesheim.
Zwischen den Strassen Gregor-Vosen-Str. und Am Wachberg in Bliesheim führt die
Kreisstrasse K45 .
Aus Richtung Ortsmitte besteht an dieser Stelle eine durch Verkehrsschild geregelte
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmIh, aus Richtung Liblar besteht am Übergang eine
durch das ca. 50 m entfernte Ortseingangsschild bedingte Geschwindigkeitsbegrenzung von
50 kmIh.
.
Eine sichere Überquerung der K45 an dieser Stelle ist für Jedermann, insbesondere aber für
Kinder und ältere Mitbürger nicht möglich.
Der Grund hierfür liegt darin, dass
a) Fahrzeuge die aus Richtung Liblar die K45 befahren, selbst wenn Sie am
Ortseingangsschild abbremsen, bedingt durch die kurze Entfernung des Schildes zum
Übergang noch mit einer weitaus höheren Geschwindigkeit unterwegs sind als den
erlaubten 50km/h.
b) Fahrzeuge, die die K45 aus Richtung Ortsmitte befahren, bedingt duch eine nicht
einsehbare S-Kurve unmittelbar vor dem Übergang, bestenfalls akustisch zu erahnen
sind. Selbst wenn diese sich, was leider nicht der Fall ist, an die zulässigen 30 kmIh
halten würden, ist eine sichere Überquerung des Übergangs nicht möglich.
Um Schaden an Leib und Leben für Fussgänger und Radfahrer, welche diesen Übergang
nutzen abzuwenden, beantrage ich aus o.g. Gründen die Errichtung eines gesicherten
Übergangs zwischen Gregor-Vosen-Str. und Am Wachberg der m.E. alternativ bestehen kann
aus:
a) einer Bedarfsampel am Übergang,
b) eines Zebrastreifens mit Warnsignalen am Übergang,
c) einer Verkehrsverengung auf Höhe des Ortseingangsschildes,
Zusätzlich empfehlen sich regelmäßige, polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen
Stelle.
an, benannter
Bürgerantrag 2: Antrag auf Errichtung von Bodenschwellen
Schlehenweg in Bliesheim
bzw. Blumentrögen
im
Der Schlehenweg in Bliesheim ist zur Gänze als Wohn-und Spielstraße gekennzeichnet,
sprich lässt eine Höchstgeschwindigkeit von 7 kmIh zu.
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der 30 kmIh.
leider.
Dies
gilt für
den PKWs, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, nutzen in letzter Zeit
zunehmend motorrollerfahrende Jugendliche die für Autos nicht befahrbare FussgängerwegsVerbindung zwischen Steinackerweg und Schlehenweg als Fahrweg, ebenfalls ohne
Rücksicht auf die Geschwindigkeitsbegrenzung.
Um insbesondere für spielende Kinder (Stichwort "Spielstrasse") an Leib und Leben zu
schützen, beantrage ich alternativ:
a) die Installation von Bodenschwellen über den gesamten Schlehenweg,
b) die Errichtung von Blumenkübeln über den gesamten Schlehenweg.
Bürgerantrag 3: Antrag auf Errichtung eines Gesicherten Fussgängerwegs an der K45
zwischen Höhe Am Wachberg und Merowingerstrasse.
Die K45 hat auf o.g. Teilstück derzeit keinen gesicherten Weg für Fussgänger und/oder
Radfahrer, der einen sicheren Weg ab dem Orteingang bis zu den beiden, gegenüberliegenden
Bushaltestellen an der Merowingerstrasse (Zur Linde) ermöglichen würde.
Insbesonder in der dunklen Jahreszeit stellt dies für Schulkinder, die die K nutzen um den
Schulbus an benannten Haltestellen zu erreichen, eine erhebliche Gefährdung dar.
Um diese Gefährdung zukünftig zumindest zu reduzieren, beantrage ich alternativ:
a) die Errichtung eines Fussgängerweges über o.g. Teilstrecke der K45,
b) zumindest die Abgrenzung eines Fußgängerbereichs durch Markierungsstreifen von
der Fahrbahn.
In der Erwartung Ihres Entscheides verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
F. Ersfeld