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Antrag (Antrag bzgl. Erstellung einer Gebührenordnung für die Nutzung aller städtischen Gebäude und Einrichtung eines Gebäudemanagements)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 375/2008 Az.:82 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 26.08.2008 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin Bemerkungen 17.09.2008 Sportausschuss 06.11.2008 Rat 18.12.2008 Betrifft: Antrag bzgl. Erstellung einer Gebührenordnung für die Nutzung aller städtischen Gebäude und Einrichtung eines Gebäudemanagements Finanzielle Auswirkungen: Zunächst ergeben sich keine Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.08.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Zur Zeit werden städtische Gebäude kostenlos an Vereine zur Nutzung überlassen. Eine Vermietung städtischer Räume ( Aulen und Sporthallen ) an Privatleute und / oder Vereinigungen und Firmen bedarf einer erheblichen Investition im Bereich der Installationen. Sämtliche zu vermietende Räume ( Aula, Schankraum, Flure und Toilettenanlage ) müssen durch entsprechende Zwischenzähler ( Elektro-, Wasser, und Heizung ) vom übrigen System getrennt werden. Alternativ kann man eine Kostenpauschale in Betracht ziehen. Ebenso müsste bei Vermietungen ein Hausmeister anwesend sein. Damit die tarifliche Arbeitszeit nicht überschritten wird, kann dies nur durch eine zusätzliche neue Arbeitskraft gewährleistet werden. Die Reinigung der Objekte muss bei Veranstaltungen an Sonntagen unmittelbar nach Veranstaltungsende durchgeführt werden, da in der Regel am nächsten Morgen wieder Schulbetrieb stattfindet. Durch eine gesteigerte Fremdnutzung wird mit Sicherheit eine erhöhte Abnutzung festzustellen sein. Nachfolgend Beispielkosten für die Aula in Lechenich : Kaltmiete für einen Tag Reinigungskosten Einsatz Hausmeister Verwaltungsaufwand Geschätzte Nebenkosten 170,- € 212,- € 250,- € 100,- € 200,- € Für eine kostendeckende Vermietung sind somit ca. 1000,- € zu zahlen. Sollen Überschüsse erzielt werden, ist dieser Betrag noch zu erhöhen. Es ist fraglich ob der angesprochene Mieterkreis bereit ist, diese Kostenmiete zuzüglich eines eventuellen Überschussbetrages zu zahlen. Zu bedenken ist auch dass die Stadt Erftstadt durch die Vermietung an jedermann, mit den bestehenden Gastronomiebetrieben in Erftstadt konkurrieren würde. Bei Vermietung an den neuen Nutzerkreis besteht ebenfalls die Gefahr, dass sich Privatmieter eines Vereines bedienen, um so eine kostenlose Nutzung erreichen. Insbesondere bei den bereits jetzt stark ausgelasteten Aulen könnte eine zusätzliche Vergabe an Dritte zu Engpässen für Schulen und Vereine führen. Die Sicherstellung der Belange dieser vorrangig zu berücksichtigenden Nutzer muss gewährleistet werden. Da die meisten Veranstaltungen jedoch lange Planungsverläufe haben, wird sich dies schwierig gestalten. Zur Anmietung von Privatpersonen, Vereinigungen und Firmen stehen zur Zeit vergleichbare Hallen in Köttingen und Dirmerzheim zur Verfügung. In den einzelnen Ortschaften werden ebenso die Vereinshäuser und Dorfgemeinschaftsräume zur Miete angeboten. Darüber hinaus werden die Sitzungsräume im Rathaus in begrenzten Umfang auch an Privatpersonen für Eigentümerversammlungen, Blutspendedienste etc. vermietet. Sollte das Angebot der Vermietung auf alle städtischen Gebäude ausgeweitet werden, sind natürlich für diese Objekte Vermietungsrückgänge zu befürchten. (Bösche) -2-