Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 375/2008
Az.:82
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 26.08.2008
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
Bemerkungen
17.09.2008
Sportausschuss
06.11.2008
Rat
18.12.2008
Betrifft:
Antrag bzgl. Erstellung einer Gebührenordnung für die Nutzung aller städtischen
Gebäude und Einrichtung eines Gebäudemanagements
Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst ergeben sich keine Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.08.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Zeit werden städtische Gebäude kostenlos an Vereine zur Nutzung überlassen. Eine
Vermietung städtischer Räume ( Aulen und Sporthallen ) an Privatleute und / oder Vereinigungen
und Firmen bedarf einer erheblichen Investition im Bereich der Installationen. Sämtliche zu
vermietende Räume ( Aula, Schankraum, Flure und Toilettenanlage ) müssen durch
entsprechende Zwischenzähler ( Elektro-, Wasser, und Heizung ) vom übrigen System getrennt
werden. Alternativ kann man eine Kostenpauschale in Betracht ziehen. Ebenso müsste bei
Vermietungen ein Hausmeister anwesend sein. Damit die tarifliche Arbeitszeit nicht überschritten
wird, kann dies nur durch eine zusätzliche neue Arbeitskraft gewährleistet werden. Die Reinigung
der Objekte muss bei Veranstaltungen an Sonntagen unmittelbar nach Veranstaltungsende
durchgeführt werden, da in der Regel am nächsten Morgen wieder Schulbetrieb stattfindet. Durch
eine gesteigerte Fremdnutzung wird mit Sicherheit eine erhöhte Abnutzung festzustellen sein.
Nachfolgend Beispielkosten für die Aula in Lechenich :
Kaltmiete für einen Tag
Reinigungskosten
Einsatz Hausmeister
Verwaltungsaufwand
Geschätzte Nebenkosten
170,- €
212,- €
250,- €
100,- €
200,- €
Für eine kostendeckende Vermietung sind somit ca. 1000,- € zu zahlen. Sollen Überschüsse
erzielt werden, ist dieser Betrag noch zu erhöhen. Es ist fraglich ob der angesprochene
Mieterkreis bereit ist, diese Kostenmiete zuzüglich eines eventuellen Überschussbetrages zu
zahlen.
Zu bedenken ist auch dass die Stadt Erftstadt durch die Vermietung an jedermann, mit den
bestehenden Gastronomiebetrieben in Erftstadt konkurrieren würde. Bei Vermietung an den neuen
Nutzerkreis besteht ebenfalls die Gefahr, dass sich Privatmieter eines Vereines bedienen, um so
eine kostenlose Nutzung erreichen.
Insbesondere bei den bereits jetzt stark ausgelasteten Aulen könnte eine zusätzliche Vergabe an
Dritte zu Engpässen für Schulen und Vereine führen. Die Sicherstellung der Belange dieser
vorrangig zu berücksichtigenden Nutzer muss gewährleistet werden. Da die meisten
Veranstaltungen jedoch lange Planungsverläufe haben, wird sich dies schwierig gestalten.
Zur Anmietung von Privatpersonen, Vereinigungen und Firmen stehen zur Zeit vergleichbare
Hallen in Köttingen und Dirmerzheim zur Verfügung. In den einzelnen Ortschaften werden ebenso
die Vereinshäuser und Dorfgemeinschaftsräume zur Miete angeboten. Darüber hinaus werden die
Sitzungsräume im Rathaus in begrenzten Umfang auch an Privatpersonen für
Eigentümerversammlungen, Blutspendedienste etc. vermietet. Sollte das Angebot der Vermietung
auf alle städtischen Gebäude ausgeweitet werden, sind natürlich für diese Objekte
Vermietungsrückgänge zu befürchten.
(Bösche)
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