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Beschlussvorlage (Umbau Bonner Straße in E.-Lechenich, Nutzung des Multifunktionsstreifens vor Haus Bonner Straße 15 für Ausstellungszwecke)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Umbau Bonner Straße in E.-Lechenich, Nutzung des Multifunktionsstreifens vor Haus Bonner Straße 15 für Ausstellungszwecke) Beschlussvorlage (Umbau Bonner Straße in E.-Lechenich, Nutzung des Multifunktionsstreifens vor Haus Bonner Straße 15 für Ausstellungszwecke)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 374/2008 Az.: 66 19-3328 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 30.07.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 02.09.2008 Betriebsausschuss Straßen 02.12.2008 Betrifft: Bemerkungen Umbau Bonner Straße in E.-Lechenich, Nutzung des Multifunktionsstreifens vor Haus Bonner Straße 15 für Ausstellungszwecke Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 30.07.2008 Beschlussentwurf: Der Nutzung des Multifunktionsstreifens vor dem Haus Bonner Straße 15 wird stattgegeben. Der Antragsteller trägt die Kosten für die notwendige Abgrenzung der Fläche zur Fahrbahn in Höhe von ca. 2.700,- €. Er ist weiterhin verpflichtet, beim Ordnungsamt eine entsprechende Sondernutzungsgenehmigung einzuholen. Begründung: Beim Eigenbetrieb Straßen ist beiliegender Antrag auf Nutzung des Multifunktionsstreifens Bonner Straße vor Haus 15 eingegangen. Die Verwaltung befürwortet diese Nutzungsart des Multifunktionsstreifens. Der Antragsteller muss jedoch, den Abschnitt des Multifunktionsstreifens zur Straße hin absichern (s. beiliegenden Lageplanausschnitt), um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und das Zuparken der Fläche zu vermeiden. Ein einheitliches Gestaltungsbild auf der Bonner Straße ist dauerhaft sicherzustellen, daher soll die Absperrung zur vorhandenen Möblierung passen. Hierfür eignet sich das Systemgitter „Boulevard“ der Firma Prünte, welches zur Designreihe der bereits ausgesuchten Absperrpoller gehört. Das Systemgitter soll herausnehmbar sein, um bei Sonderveranstaltungen oder gewünschten Nutzungsänderungen die Fläche uneingeschränkt zu Verfügung zu haben. Im vorliegenden Antrag entstehen für die Abgrenzung von ca. 13,00 m Straßenfront (3 Elemente a ca. 2,25 m im Abstand von 2,00 m gesetzt) Kosten in Höhe von insgesamt ca.2.700,- €, die nach Auffassung der Verwaltung der Antragsteller zu tragen hat. (Bösche) -2-