Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
24.01.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 48/2006
Az.: 6611-03
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.01.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
24.01.2006
Anlage 1 zum Antrag A 08/0531, Schwerlastverkehr auf der Bundesstraße B265,
Bericht der Bezirksregierung Köln
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.01.2006
Beschlussentwurf:
Die Information der Bezirksregierung bezüglich den Auswirkungen der Lkw-Mautgebühr auf die
Verkehrsbelastung von Bundes- und Landesstraßen wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Bezüglich den Auswirkungen der Mautgebühr für Lkws auf die Verkehrsbelastung von
Bundes- und Landesstraßenö ich nachfolgende Information aus dem Ergebnisprotokoll
einer Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsämtern der Kreise und kreisfreien
Städte bei der Bezirksregierung Köln vom 18.10.2005 weiterleiten.
In der Regel haben sich die Kommunen dafür entschieden, nach Einführung der
Mautpflicht keine eigenen Verkehrszählungen bezüglich der LKW-Belastung auf Bundesund Landesstraßen durchzuführen. Sie haben überwiegend zunächst die Ergebnisse der
bis Ende September andauernden Bundesverkehrszählung abgewartet.
Die Befürchtungen einiger Gemeinden bzw. Bürger, dass sich der LKW-Verkehr aufgrund
der Einführung der Mautpflicht grundsätzlich negativ auf die übrigen Bundes- und
Landesstraßen auswirken würde, konnten allgemein nicht bestätigt werden. Zutreffend ist
aber, dass in einzelnen Bereichen der LKW-Verkehr abseits der Autobahnen
zugenommen hat. Dies gilt vor allem dort, wo autobahnparallel gut ausgebaute
Bundesstraßen bestehen. Zudem dürfte der Anteil an LKWs, deren Fahrer zur
Zielerreichung früher die Autobahn verlassen oder die eine spätere Auffahrt auf eine Autobahn wählen, gestiegen sein.
In der Diskussion wurde als Grundproblem angesprochen, dass häufig aus dem
politischen Raum Druck auf die Straßenverkehrsämter ausgeübt wird, Sperrungen für
Lkws zu verfügen, die aus fachlicher Sicht nicht erforderlich erscheinen. Kompliziert wird
das Ganze noch dadurch, dass der Ziel- und Quellverkehr auch für LKWs nicht
grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Das bedingt aber, dass die Ausweisung von
Alternativstrecken möglich sein muss.
Die Bezirksregierung wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die
Mautgebühr ja nicht dazu führe, dass LKWs das übrige klassifizierte Straßennetz nicht
benutzen dürfen. Gerade die Bundesstraßen als Teil des Fernstraßennetzes seien zur
Aufnahme auch von überregionalen Lkw-Verkehren bestimmt. Sofern im Einzelfall eine
Sperrung oder ähnliches von einer Straßenverkehrsbehörde geplant ist, muss sowohl die
örtliche Situation, als auch die bestehenden Bedarfsumleitungsregelungen, welche für die
Autobahnen ja in der Regel über Bundesstraßen führen, berücksichtigt werden.
Ein Beschluss über eine Ausweitung der Mautpflicht auf alle oder bestimmte
Bundesstraßen ist bisher noch nicht gefasst worden.
(Bösche)
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