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Beschlussvorlage (Anlage 1 zum Antrag A 08/0531, Schwerlastverkehr auf der Bundesstraße B265, Bericht der Bezirksregierung Köln)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
24.01.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage 1 zum Antrag A 08/0531, Schwerlastverkehr auf der Bundesstraße B265, Bericht der Bezirksregierung Köln) Beschlussvorlage (Anlage 1 zum Antrag A 08/0531, Schwerlastverkehr auf der Bundesstraße B265, Bericht der Bezirksregierung Köln)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 48/2006 Az.: 6611-03 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.01.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 24.01.2006 Anlage 1 zum Antrag A 08/0531, Schwerlastverkehr auf der Bundesstraße B265, Bericht der Bezirksregierung Köln Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.01.2006 Beschlussentwurf: Die Information der Bezirksregierung bezüglich den Auswirkungen der Lkw-Mautgebühr auf die Verkehrsbelastung von Bundes- und Landesstraßen wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Bezüglich den Auswirkungen der Mautgebühr für Lkws auf die Verkehrsbelastung von Bundes- und Landesstraßenö ich nachfolgende Information aus dem Ergebnisprotokoll einer Dienstbesprechung mit den Straßenverkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte bei der Bezirksregierung Köln vom 18.10.2005 weiterleiten. In der Regel haben sich die Kommunen dafür entschieden, nach Einführung der Mautpflicht keine eigenen Verkehrszählungen bezüglich der LKW-Belastung auf Bundesund Landesstraßen durchzuführen. Sie haben überwiegend zunächst die Ergebnisse der bis Ende September andauernden Bundesverkehrszählung abgewartet. Die Befürchtungen einiger Gemeinden bzw. Bürger, dass sich der LKW-Verkehr aufgrund der Einführung der Mautpflicht grundsätzlich negativ auf die übrigen Bundes- und Landesstraßen auswirken würde, konnten allgemein nicht bestätigt werden. Zutreffend ist aber, dass in einzelnen Bereichen der LKW-Verkehr abseits der Autobahnen zugenommen hat. Dies gilt vor allem dort, wo autobahnparallel gut ausgebaute Bundesstraßen bestehen. Zudem dürfte der Anteil an LKWs, deren Fahrer zur Zielerreichung früher die Autobahn verlassen oder die eine spätere Auffahrt auf eine Autobahn wählen, gestiegen sein. In der Diskussion wurde als Grundproblem angesprochen, dass häufig aus dem politischen Raum Druck auf die Straßenverkehrsämter ausgeübt wird, Sperrungen für Lkws zu verfügen, die aus fachlicher Sicht nicht erforderlich erscheinen. Kompliziert wird das Ganze noch dadurch, dass der Ziel- und Quellverkehr auch für LKWs nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Das bedingt aber, dass die Ausweisung von Alternativstrecken möglich sein muss. Die Bezirksregierung wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die Mautgebühr ja nicht dazu führe, dass LKWs das übrige klassifizierte Straßennetz nicht benutzen dürfen. Gerade die Bundesstraßen als Teil des Fernstraßennetzes seien zur Aufnahme auch von überregionalen Lkw-Verkehren bestimmt. Sofern im Einzelfall eine Sperrung oder ähnliches von einer Straßenverkehrsbehörde geplant ist, muss sowohl die örtliche Situation, als auch die bestehenden Bedarfsumleitungsregelungen, welche für die Autobahnen ja in der Regel über Bundesstraßen führen, berücksichtigt werden. Ein Beschluss über eine Ausweitung der Mautpflicht auf alle oder bestimmte Bundesstraßen ist bisher noch nicht gefasst worden. (Bösche) -2-