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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2009) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2009) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2009)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 366/2008 Az.: 81 06-20 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 24.07.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 24.09.2008 Rat 14.10.2008 Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2009 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.08.2008 Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2009 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag in Höhe von Aufwand in Höhe von 9.218.425,00 € 9.222.500,00 € und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 3.988.700,00 € 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 3.500.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von in Anspruch zu nehmen. 1.500.000,00 € Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2009 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Betriebsleitung verfügt durch die frühzeitige Erstellung des Jahresabschlusses 2007 sowie die aus der Buchhaltung stammenden Finanzdaten des laufenden Wirtschaftsjahres über ausreichendes Zahlenmaterial für eine hinreichend genaue Schätzung des Finanzbedarfs des Jahres 2009. Eine wesentlich exaktere Schätzung ist auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres zu erwarten, da die bestimmenden Größen wie Absatz, Grundpreis etc. auf der Ertragsseite, sowie Erftverbandsbeitrag und schlussendliche Unterhaltungsgrößen auf der Aufwandsseite im „Restjahr“ keinen größeren Schwankungen unterliegen dürften. Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) sind zwar letztendlich nicht schlussabgestimmt, werden Erfahrungsgemäß aber maßgeblich durch die Bauleitplanung und die beabsichtigte Erschließung neuer Baugebiete bestimmt. Etwaige Schwankungen bei den Investitionen können aber dadurch kompensiert werden, dass eine unterjährige Verschiebung von Maßnahmen über die Summe aller Ansätze möglich ist. Der Vermögensplan wurde so aufgestellt, dass insgesamt eine Deckung gegeben ist. Die Betriebsleitung hat dafür zu sorgen, dass das Unternehmen nicht nur im laufenden Jahr den Aufgaben zur Abwasserbeseitigung gerecht wird, sondern sie muss auch einen gesetzeskonformen Betrieb für die kommenden Jahre sicherstellen. Dazu ist es wichtig, den Eigenbetrieb strategisch so auszurichten, dass es möglichst nicht zu einem „Sanierungsstau“ und späteren krassen Entgeltsteigerungen kommt. Auch wenn gemeinhin die Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen kritisch gesehen wird, würde die Höhe der künftigen Sanierungsaufwendungen zwangsläufig zu Entgeltsprüngen führen, die nach außen hin nicht mehr zu vermitteln sein dürften. Insofern wird in Abstimmung mit der Abwasserberatung NRW, ein Teil der Sanierungen –z.B. „Totalsanierungen mit Inlinern über ganze Haltungen“- der Aktivierung zugeführt. Dies ermöglicht es der Betriebsleitung, über Ansätze im Vermögensplan einen Teil der Sanierungsaufwendungen abzuschreiben und mithin den v.g. Entgeltsprüngen in gewisser Weise vorzubeugen. Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass derartigen Investitionen keine Gegenfinanzierung in Form von passivierten Baukostenzuschüssen gegenüber steht, so dass sich zumindest die Abschreibungen und Verzinsungen unmittelbar entgeltsteigernd auswirken. Ausnahmen bleiben jedoch klassische hydraulische Sanierungen, also da wo Leitungen durch größere ersetzt werden. Diese dürfen eins zu eins in das Vermögen übernommen bzw. aktiviert werden. Innerhalb des Unternehmens wird daher derzeit an einem langfristigen Investitionsplan gearbeitet, welcher die betriebswirtschaftlich und entsprechend netzbedingten Investitionen weitestgehend aufeinander abstimmt. Der sicherlich nicht von heute auf morgen abzuschließende Prozess, sieht in den Anfängen zunächst einmal die konkrete Erfassung der Leitungsdaten vor (Abschreibung, Alter, Hydraulik usw.). Mit den Erkenntnissen aus dieser Erhebung und den sich daraus ableitenden Notwendigkeiten, soll langfristig Entgeltsprüngen sowie einer Überalterung des Abwassernetzes vorgebeugt werden. Würde es gelingen, die Daten so sicher zu erfassen, dass sich eine Schnittmenge z.B. mit der Wasserversorgung und den Notwendigkeiten aus dem Straßenbau ergeben würde, ließe sich hierüber, ein alle Belange berücksichtigender, „optimaler“ Reinvestitionszeitpunkt bestimmen. -2- Insgesamt weicht der Wirtschaftsplan 2009 vorrangig auf der Aufwandsseite in den Positionen „Verwaltungsaufwendungen“ sowie beim „Materialaufwand“ von den Vorjahreswerten ab. Bei den Verwaltungsaufwendungen wurde ein Betrag von 150.000 Euro für die Einführung des Splittings veranschlagt. Ferner ist neu hinzugekommen, dass für die Erstellung des Jahresabschlusses in den kommenden zwei Jahren Geld eingestellt werden muss. Dies liegt am Wechsel der, bisher mit der Erstellung der Jahresabschlüsse betrauten Mitarbeiterin, zur Kämmerei. Die Betriebsleitung hat hier jedoch eine interne Umbesetzung geplant, für die aber zunächst einmal die Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Nähere Erläuterungen finden sich hierzu unter Pkt. 7 der Erläuterungen zum Wirtschaftsplan. Der Erftverband wird voraussichtlich seinen Verbandsbeitrag nach der Erhöhung im Jahr 2008 auch in 2009 erhöhen. Diese, von der Betriebsleitung nicht zu steuernde, fixe Ausgabe von insgesamt 4.000.000 Euro macht in Anbetracht der Gesamtaufwendungen deutlich, wie beschränkt die Steuerungsmöglichkeiten bzw. Einsparmöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung sind. Nimmt man nur einmal diese Aufwandsposition sowie die Aufwendungen für Zinsen und Abschreibung, ergibt sich ein Betrag von umgerechnet 7.3 Mio Euro der ohne besondere Wertung anderer „unveränderbarer Kosten“ beweist, dass das Unternehmen einen gesamten Fixkostenanteil von 80% aufweist. Über die verbleibenden 20% wird immerhin die Abwasserbeseitigung von über 50.000 Menschen sichergestellt! Die Betriebsleitung sieht trotz des sehr großen Risikos der Erwirtschaftung eines Jahresfehlbetrages, vom Vorschlag einer Entgelterhöhung für das Jahr 2009 ab. Sie wird versuchen, durch eine weitergehende Einschränkung der Unterhaltung einem Fehlbetrag weitestgehend vorzubeugen. (Bösche) -3-