Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 366/2008
Az.: 81 06-20
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 24.07.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
24.09.2008
Rat
14.10.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für
das Geschäftsjahr 2009
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.08.2008
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das
Geschäftsjahr 2009 wird im Erfolgsplan mit einem
Ertrag in Höhe von
Aufwand in Höhe von
9.218.425,00 €
9.222.500,00 €
und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
3.988.700,00 €
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
3.500.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
in Anspruch zu nehmen.
1.500.000,00 €
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2009 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Betriebsleitung verfügt durch die frühzeitige Erstellung des Jahresabschlusses 2007 sowie die
aus der Buchhaltung stammenden Finanzdaten des laufenden Wirtschaftsjahres über
ausreichendes Zahlenmaterial für eine hinreichend genaue Schätzung des Finanzbedarfs des
Jahres 2009. Eine wesentlich exaktere Schätzung ist auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt des
Jahres zu erwarten, da die bestimmenden Größen wie Absatz, Grundpreis etc. auf der
Ertragsseite, sowie Erftverbandsbeitrag und schlussendliche Unterhaltungsgrößen auf der
Aufwandsseite im „Restjahr“ keinen größeren Schwankungen unterliegen dürften.
Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) sind zwar letztendlich nicht
schlussabgestimmt, werden Erfahrungsgemäß aber maßgeblich durch die Bauleitplanung und die
beabsichtigte Erschließung neuer Baugebiete bestimmt. Etwaige Schwankungen bei den
Investitionen können aber dadurch kompensiert werden, dass eine unterjährige Verschiebung von
Maßnahmen über die Summe aller Ansätze möglich ist. Der Vermögensplan wurde so aufgestellt,
dass insgesamt eine Deckung gegeben ist.
Die Betriebsleitung hat dafür zu sorgen, dass das Unternehmen nicht nur im laufenden Jahr den
Aufgaben zur Abwasserbeseitigung gerecht wird, sondern sie muss auch einen gesetzeskonformen Betrieb für die kommenden Jahre sicherstellen. Dazu ist es wichtig, den Eigenbetrieb strategisch so auszurichten, dass es möglichst nicht zu einem „Sanierungsstau“ und späteren krassen
Entgeltsteigerungen kommt. Auch wenn gemeinhin die Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen
kritisch gesehen wird, würde die Höhe der künftigen Sanierungsaufwendungen zwangsläufig zu
Entgeltsprüngen führen, die nach außen hin nicht mehr zu vermitteln sein dürften. Insofern wird in
Abstimmung mit der Abwasserberatung NRW, ein Teil der Sanierungen –z.B. „Totalsanierungen
mit Inlinern über ganze Haltungen“- der Aktivierung zugeführt. Dies ermöglicht es der
Betriebsleitung, über Ansätze im Vermögensplan einen Teil der Sanierungsaufwendungen
abzuschreiben und mithin den v.g. Entgeltsprüngen in gewisser Weise vorzubeugen. Es darf
jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass derartigen Investitionen keine Gegenfinanzierung
in Form von passivierten Baukostenzuschüssen gegenüber steht, so dass sich zumindest die
Abschreibungen und Verzinsungen unmittelbar entgeltsteigernd auswirken.
Ausnahmen bleiben jedoch klassische hydraulische Sanierungen, also da wo Leitungen durch
größere ersetzt werden. Diese dürfen eins zu eins in das Vermögen übernommen bzw. aktiviert
werden.
Innerhalb des Unternehmens wird daher derzeit an einem langfristigen Investitionsplan gearbeitet,
welcher die betriebswirtschaftlich und entsprechend netzbedingten Investitionen weitestgehend
aufeinander abstimmt. Der sicherlich nicht von heute auf morgen abzuschließende Prozess, sieht
in den Anfängen zunächst einmal die konkrete Erfassung der Leitungsdaten vor (Abschreibung,
Alter, Hydraulik usw.). Mit den Erkenntnissen aus dieser Erhebung und den sich daraus
ableitenden Notwendigkeiten, soll langfristig Entgeltsprüngen sowie einer Überalterung des
Abwassernetzes vorgebeugt werden. Würde es gelingen, die Daten so sicher zu erfassen, dass
sich eine Schnittmenge z.B. mit der Wasserversorgung und den Notwendigkeiten aus dem
Straßenbau ergeben würde, ließe sich hierüber, ein alle Belange berücksichtigender, „optimaler“
Reinvestitionszeitpunkt bestimmen.
-2-
Insgesamt weicht der Wirtschaftsplan 2009 vorrangig auf der Aufwandsseite in den Positionen
„Verwaltungsaufwendungen“ sowie beim „Materialaufwand“ von den Vorjahreswerten ab. Bei den
Verwaltungsaufwendungen wurde ein Betrag von 150.000 Euro für die Einführung des Splittings
veranschlagt. Ferner ist neu hinzugekommen, dass für die Erstellung des Jahresabschlusses in
den kommenden zwei Jahren Geld eingestellt werden muss. Dies liegt am Wechsel der, bisher mit
der Erstellung der Jahresabschlüsse betrauten Mitarbeiterin, zur Kämmerei. Die Betriebsleitung
hat hier jedoch eine interne Umbesetzung geplant, für die aber zunächst einmal die
Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Nähere Erläuterungen finden sich hierzu unter Pkt.
7 der Erläuterungen zum Wirtschaftsplan.
Der Erftverband wird voraussichtlich seinen Verbandsbeitrag nach der Erhöhung im Jahr 2008
auch in 2009 erhöhen. Diese, von der Betriebsleitung nicht zu steuernde, fixe Ausgabe von
insgesamt 4.000.000 Euro macht in Anbetracht der Gesamtaufwendungen deutlich, wie
beschränkt die Steuerungsmöglichkeiten bzw. Einsparmöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung
sind. Nimmt man nur einmal diese Aufwandsposition sowie die Aufwendungen für Zinsen und
Abschreibung, ergibt sich ein Betrag von umgerechnet 7.3 Mio Euro der ohne besondere Wertung
anderer „unveränderbarer Kosten“ beweist, dass das Unternehmen einen gesamten
Fixkostenanteil von 80% aufweist. Über die verbleibenden 20% wird immerhin die
Abwasserbeseitigung von über 50.000 Menschen sichergestellt!
Die Betriebsleitung sieht trotz des sehr großen Risikos der Erwirtschaftung eines
Jahresfehlbetrages, vom Vorschlag einer Entgelterhöhung für das Jahr 2009 ab. Sie wird
versuchen, durch eine weitergehende Einschränkung der Unterhaltung einem Fehlbetrag
weitestgehend vorzubeugen.
(Bösche)
-3-