Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 440/2006
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - Datum: 19.05.2006
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
13.06.2006
Finanz- und Personalausschuss
22.08.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfauftrag zum Haushalt 2006/07;
CDU-Fraktion: freiwillige Schülerbeförderungskosten
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.05.2006
Beschlussentwurf:
Begründung:
Im Finanz- und Personalausschus am 04.04.2006 wurde die Verwaltung u. a. beauftragt, die
Einsparungsmöglichkeiten im Bereich der freiwilligen Schülerbeförderung zu überprüfen.
Für
die
nachfolgend
genannten
Schülerinnen
und
Schüler
ergäben
sich
Einsparungsmöglichkeiten, wenn die jeweiligen Entfernungsgrenzen strikt eingehalten würden.
1. Je nach Adresse könnten sich für einen Teil der Schülerinnen und Schüler aus Alt-Liblar, die
die Donatus-Grundschule besuchen, Einsparungen i. H. v. 6.000,00 € ergeben. Dies bedarf
jedoch jeweils einer differenzierten Überprüfung der individuellen Entfernung zwischen
Wohnung und Schule.
2. Für Schülerinnen und Schüler aus Blessem, Köttingen, Ahrem und Dirmerzheim, die
Erftstädter Schulen der Sekundarstufe I besuchen, könnten sich Einsparungen i. H. v.
178.000,00 € ergeben.
3. Je nach Adresse könnten sich für Schülerinnen und Schüler aus Kierdorf, Erp, Friesheim und
Gymnich, die Erftstädter Schulen der Sekundarstufe II besuchen, Einsparungen ergeben. Auch
dies bedarf wiederum einer differenzierten Überprüfung der individuellen Entfernung zwischen
Wohnung und Schule. Über die Höhe der hier einzusparenden Summe kann mangels
konkreter Zahlen keine Angaben gemacht werden.
Der Schulträger ist jedoch auch dann zur Übernahme der Fahrkosten verpflichtet, wenn der
Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen
Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist. Dieser Vorschrift hat der Rat der Stadt
Erftstadt durch frühere Beschlüsse Rechnung getragen.
Sollten diese generellen Beschlüsse geändert werden, so müsste auch die Gefährlichkeit des
Schulwegs der/des jeweiligen Schülerin/Schülers differenziert beurteilt werden.
Nicht nur die daraus entstehenden Kosten würden zu Buche schlagen, sondern es ist auch davon
auszugehen, dass der Verkehrsträger die weggebrochenen Einnahmen durch Umlageerhöhung
kompensieren wird.
(Bösche)
-2-