Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 438/2006
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 19.05.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
07.06.2006
Bemerkungen
Anregung von Frau May, Brückenstraße 75, Erftstadt bzgl. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 89a "Kampstraße" in E.-Dirmerzheim
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.05.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus städtebaulicher Sicht bestehen vorbehaltlich der erforderlichen Abstimmung mit den Trägern
öffentlicher Belange grundsätzlich keine Bedenken gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes
für den beschriebenen Bereich. In die vorliegende Planung soll über den Rahmen des bisherigen
Bebauungsplanes Nr. 89 eine Fläche einbezogen werden, die bis an den Golfplatz heranreicht.
Dazu ist planungsrechtlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Bebauungsplan soll über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB von einem externen
Planungsbüro in Abstimmung mit der Stadt aufgestellt werden. Der dem Antrag beiliegende
städtebauliche Vorentwurf sieht eine Wohnbebauung mit 12 Einfamilienhäusern als Doppelhaus
und Freistehend in Form einer Hofbebauung vor, auf dessen Grundlage zunächst die Träger
öffentlicher Belange und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt werden sollte.
(Bösche)
Anlagen