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Bürgerantrag (Anregung von Frau May, Brückenstraße 75, Erftstadt bzgl. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89a "Kampstraße" in E.-Dirmerzheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung von Frau May, Brückenstraße 75, Erftstadt bzgl. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89a "Kampstraße" in E.-Dirmerzheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 438/2006 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 19.05.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 07.06.2006 Bemerkungen Anregung von Frau May, Brückenstraße 75, Erftstadt bzgl. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89a "Kampstraße" in E.-Dirmerzheim Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.05.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Aus städtebaulicher Sicht bestehen vorbehaltlich der erforderlichen Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange grundsätzlich keine Bedenken gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den beschriebenen Bereich. In die vorliegende Planung soll über den Rahmen des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 89 eine Fläche einbezogen werden, die bis an den Golfplatz heranreicht. Dazu ist planungsrechtlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan soll über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB von einem externen Planungsbüro in Abstimmung mit der Stadt aufgestellt werden. Der dem Antrag beiliegende städtebauliche Vorentwurf sieht eine Wohnbebauung mit 12 Einfamilienhäusern als Doppelhaus und Freistehend in Form einer Hofbebauung vor, auf dessen Grundlage zunächst die Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt werden sollte. (Bösche) Anlagen