Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
414/2008
2. Fortschreibung des Frauenförderplans 2008 - 2010
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Fortschreibung des Frauenförderplans 2008 - 2010
1. Zielvorgaben 2008 – 2010
Für die Laufzeit der 2. Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Erftstadt
2008 – 2010 zeichnet sich nach gegenwärtigem Stand ab, dass Funktionsstellen und andere
höherwertige Stellen nur in sehr geringen Umfang zur Neubesetzung aufgrund von
Versetzung von Beschäftigten in den Ruhestand oder Beginn der Freistellungsphase wegen
Altersteilzeit anstehen. Auch wenn es eine Nachfolgeregelung zum Tarifvertrag Altersteilzeit
in 2009 geben sollte, können zusätzliche Vakanzen bis 2010 nicht erwartet werden. Zudem
ist die Personalfluktuation erfahrungsgemäß gering und zusätzlich wenig lukraktiv aufgrund
der Einstufungsregelungen bei Neueinstellung nach dem TVÖD.
Der künftige Status der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer
veränderten Organisationsstruktur der ARGE mit gegebenenfalls eigener Personalhoheit ist
ebenfalls noch nicht geklärt.
Ob es zu Höhergruppierungen und Beförderung durch die Übertragung höherwertiger
Aufgaben auf einzelne Bedienstete kommt, kann ebenfalls derzeit nicht verlässlich
beantwortet werden.
Mit der Verordnung zur Festsetzung besonderer Stellenobergrenzen im kommunalen
Bereich nach Landesrecht NRW besteht seit 2005 erweiterter Spielraum für Beförderungen
auf Stellen mit entsprechender Wertigkeit im Beamtenbereich.
Vor diesem Hintergrund sollen im Zeitraum 2008 bis 2010 die Beförderungen und
Höhergruppierungen bzw. Neubesetzungen in Positionen ab A11 bzw. Entgeltgruppe 11
aufwärts unter besonderer Berücksichtigung von Frauenbelangen erfolgen.
Im Einzelnen sollen sich folgende Entwicklungen abzeichnen:
Neben einer anstehenden Beförderung einer Beamtin nach A13 im gehobenen
Dienst sollen in dieser Besoldungsgruppe Frauen in besonderem Maße zum Zuge
kommen, sofern aufgrund von Aufgabenveränderung die Stellenwertigkeit
insbesondere von stellvertretenden Amtsleitungen entsprechend angehoben werden
kann.
In den Besoldungsgruppen A 12 und A 11 soll durch die Übertragung höherwertiger
Aufgaben oder Stellenbesetzung zumindest die paritätische Besetzung erreicht
werden.
In den Entgeltgruppen 12 und 11 soll der Frauenanteil jeweils zumindest um eine
Stelle erhöht werden.
Auf neu zu besetzende Leitungsfunktionen/Stellvertretungen sind Frauen verstärkt zu
orientieren.
Beamte/innen und tariflich Beschäftigte im technischen Bereich:
Sofern es aufgrund von Zuwachs höherwertiger Aufgaben zu Beförderungen oder
Höhergruppierungen kommen sollte, ist darauf zu achten, dass insbesondere Frauen
mindestens im Verhältnis davon profitieren, ebenso bei Neueinstellungen, da sie im
technischen Bereich und den entsprechenden Besoldungs- und Entgeltgruppen
weiterhin unterrepräsentiert sind.
Feuerwehrtechnischer Dienst:
Der erhöhte Stellenbedarf im hauptamtlichen feuerwehrtechnischen Dienst soll dazu
genutzt werden, zumindest zwei Brandmeister-Anwärterinnen bei insgesamt 6 bis12
geplanten Ausbildungsstellen in der städtischen Feuerwehr zu gewinnen.
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2. Maßnahmen 2008 bis 2010
Vereinbarkeit Familie und Beruf
Um qualifiziertes Personal zu halten, zu gewinnen und zu motivieren, ist für weibliche und
zunehmend auch für männliche Beschäftigte die Familienfreundlichkeit eines Unternehmens
von großer Bedeutung. Hierbei spielt neben der Betreuung von Kindern auch die Begleitung
älterer pflegebedürftiger Familienangehöriger eine zunehmende Rolle. Neben den bereits
gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitreduzierung und Beurlaubung im
Öffentlichen Dienst erwarten Beschäftigte zudem Unterstützung bei der Versorgung mit
qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsplätzen, auch in Arbeitsplatznähe insbesondere für
unter Dreijährige, oder wünschen sich Unterstützung in Fällen von Pflegebedürftigkeit von
Angehörigen.
Die Umfrage zur Notfallbetreuung der Gleichstellungsstelle im Intranet der Stadtverwaltung,
initiiert von der AG Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bündnis für Familie, machte
diesen Bedarf deutlich. Handlungsbedarf gibt es demnach auf folgenden Gebieten:
-
Beratung und Unterstützung von Beschäftigten mit Vereinbarkeitsproblemen:
Hier sollen die Kompetenzen und Ressourcen des Familienservice des Jugendamtes
und der Seniorenberatung verstärkt genutzt werden, z.B. hinsichtlich
Kinderbetreuung in Erftstadt, Ferienbetreuung, Pflegeplätze etc.. Darüber hinaus soll
in Zusammenarbeit mit dem Frauenbüro die Vernetzung der Betroffenen gefördert
werden.
-
Unterstützung von Beschäftigten mit Familienpflichten bei Betreuungsengpässen:
Die Stadtverwaltung unterstützt Beschäftigte in unvorhergesehenen Not- und
Ausnahmesituationen, wenn z.B. die Regelbetreuung ausfällt oder das Kind erkrankt,
insbesondere durch großzügige Freistellungsregelungen und flexible Arbeitszeiten
und –organisation. Zudem beteiligt sie sich an passgenauen Lösungen zur
Notfallbetreuung im Verbund mit örtlichen Unternehmen (z.B. Einrichtung eines
Tagespflegepersonen-Pools).
-
Vereinbarkeit Familie und Beruf als Thema für Personalverantwortliche:
In Mitarbeitergesprächen mit weiblichen wie männlichen Beschäftigten sollen
Leitungskräfte das Thema Balance von Beruf und Familie gezielt aufgreifen. Die
Erfahrung zeigt, dass Beschäftigte mit Familienpflichten ihre dienstlichen Aufgaben
hochmotiviert bewältigen, wenn sie ein offenes Ohr für ihre Vereinbarkeitsbelange
finden und passgenaue Lösungen verwirklichen können, wie z.B. durch flexible
Arbeitszeitgestaltung oder alternierende Heimarbeit/Telearbeit, sodass ein Teil der
Arbeit zuhause erledigt werden kann. Natürlich sollen auch Männer ermutigt werden,
die Instrumente familienfreundlicher Personal- und Arbeitszeitpolitik in Anspruch zu
nehmen.
-
Zur systematischen Sicherung und Weiterentwicklung der Familienfreundlichkeit der
Stadtverwaltung wird die Möglichkeit der Zertifizierung als familienfreundlicher Betrieb
im Rahmen des Audits Familie und Beruf der Hertie-Stiftung geprüft. Damit könnten
die Aktivitäten der Stadtverwaltung auf dem Gebiet von Familienfreundlichkeit eine
Vorbildfunktion übernehmen, die auch auf weitere örtliche Unternehmen ausstrahlt
und den Standortfaktor Familienfreundlichkeit in Erftstadt stärkt.
Personalentwicklung / Fortbildung
Personalentwicklung soll der Optimierung der Stadtverwaltung zum Wohl der Beschäftigten
und damit auch der Verbesserung der Dienstleistungen für die Einwohnerinnen und
Einwohner der Stadt dienen. Personalfördernde Maßnahmen wirken immer in zwei
Richtungen: Auf der einen Seite wird die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten erhöht, auf
der anderen Seite profitiert die Stadt von zufriedenen und leistungsfähigen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, wenn sie effizient qualitativ hochwertige Dienstleistungen für die
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Bürgerinnen und Bürger erbringen. Dabei ist eine zentrale Aufgabe der Personalentwicklung,
die berufliche Entwicklung der Beschäftigten im Einklang mit dem städtischen Bedarf an
Dienstleistungen mit dem Ziel zu fördern, Kenntnisse und Fähigkeiten, Initiative und
Verantwortungsbereitschaft systematisch weiterzuentwickeln, und die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter vorausschauend auf Veränderungen am Arbeitsplatz vorzubereiten. Insofern
müssen auch Konzepte zur beruflichen Qualifizierung von Frauen weiterentwickelt und die
Frauenförderung als integraler Bestandteil der strukturellen Personalentwicklung begriffen
werden. Vor allem bleibt es Ziel, Frauen in Führungspositionen oder hochwertige
Fachpositionen zu bringen.
Wichtige Maßnahmen neben der Sicherung von chancengerechten Auswahlverfahren für
den Zeitraum der 2. Fortschreibung des Frauenförderplans sind:
-
Fortsetzung der modularen Fortbildung für weibliche Führungskräfte und den
Führungskräftenachwuchs sowie deren Vernetzung in der Stadtverwaltung.
-
Entwicklung eines gleichstellungsorientierten Nachwuchsförderkonzeptes, um den
mittelfristig entstehenden Bedarf an Fach- und Führungskräften auch vor dem
Hintergrund der demographischen Entwicklung zu decken.
-
Erstellen einer geschlechterdifferenzierenden Fortbildungsstatistik, insbesondere auf
dem Gebiet von Schulungen für Führungskräfte bzw. Nachwuchskräfte.
-
Personalfördernde Maßnahmen wie Aufstiegsfortbildungen und sonstige Qualifizierungen
sowie bedarfsgerechte Anreicherung und qualitative Aufwertung von Arbeitsplätzen des
mittleren Dienstes (Beamte/innen und Angestellte), damit insbesondere auch mehr
weibliche Beschäftigte in den unteren Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen des mittleren
Dienstes berufliche Entwicklungsmöglichkeiten erhalten.
-
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten setzt sich die Stadt Erftstadt für eine qualifikations- und
leistungsgerechte Eingruppierung der Erzieher/innen ein, die der Verantwortung für die
Erziehung und Förderung von Kindern im Vorschul- und Kleinkindalter und der
geforderten qualitativ hochwertigen Bildungsarbeit im vorschulischen Erziehungs- und
Bildungswesen Rechnung trägt.
Generelle Organisation / geschlechtergerechte Unternehmenskultur
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird es auch für die Stadtverwaltung
wichtig werden, mittelfristig Vorsorge zu treffen, den Bedarf an Fach- und Führungskräften
zu sichern. Hierbei besteht die Chance und Verpflichtung insbesondere auch weiblichen
Beschäftigten gleichberechtigte Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Bereits jetzt wirken
gesetzliche Regelungen darauf hin, dass sich die Lebensarbeitszeit für Beschäftigte
tendenziell verlängert. Betriebliches Gesundheitsmanagement, Maßnahmen zum
alternsgerechten Arbeiten und Qualifikationserhalt werden neben der Balance von Familie
und Beruf an Bedeutung gewinnen. Auch hierbei muss den unterschiedlichen Bedürfnissen
der Geschlechter Rechnung getragen werden:
-
Entwicklung bedarfsorientierter Konzepte auf den Gebieten betriebliche
Gesundheitsförderung und geschlechtergerechte Personalentwicklung einschließlich
alternsgerechte Qualifizierung und Umsetzung konkreter Maßnahmen
-
Durchführung eines geschlechterdifferenzierenden Controllings im Beurteilungswesen
und im leistungsbezogenen Entgeltsystem für tariflich Beschäftigte
-
Bei der Weiterentwicklung städtischer Dienstleistungen und Produkte sind die Ansprüche
der Bürgerinnen und Bürger nach kundenorientierten Dienstleistungen und Beratungen
sowie erweiterten Öffnungszeiten mit verträglichen Konzepten für flexible Arbeitszeiten
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und Personalförderung in Einklang zu bringen. Dies gilt im Zeitraum 2008 – 2010
insbesondere für die Konzeption, Organisation und Einrichtung von Bürgerbüros in
Lechenich und Liblar und die konzeptionelle und qualitative Weiterentwicklung
städtischer Kindertageseinrichtungen einschließlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten.
Schlussbestimmung
Die Bestimmungen des Frauenförderplans 2001-2004 und der 1. Fortschreibung 2005-2007
gelten fort.
Die Rechte des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung bleiben gewahrt.
Die Fortschreibung des Frauenförderplans 2008 – 2010 ist den Beschäftigten bekannt zu
machen.