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Beschlussvorlage (2. Fortschreibung des Frauenförderplans 2008 - 2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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414/2008 2. Fortschreibung des Frauenförderplans 2008 - 2010 Seite 1 von 4 Fortschreibung des Frauenförderplans 2008 - 2010 1. Zielvorgaben 2008 – 2010 Für die Laufzeit der 2. Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Erftstadt 2008 – 2010 zeichnet sich nach gegenwärtigem Stand ab, dass Funktionsstellen und andere höherwertige Stellen nur in sehr geringen Umfang zur Neubesetzung aufgrund von Versetzung von Beschäftigten in den Ruhestand oder Beginn der Freistellungsphase wegen Altersteilzeit anstehen. Auch wenn es eine Nachfolgeregelung zum Tarifvertrag Altersteilzeit in 2009 geben sollte, können zusätzliche Vakanzen bis 2010 nicht erwartet werden. Zudem ist die Personalfluktuation erfahrungsgemäß gering und zusätzlich wenig lukraktiv aufgrund der Einstufungsregelungen bei Neueinstellung nach dem TVÖD. Der künftige Status der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer veränderten Organisationsstruktur der ARGE mit gegebenenfalls eigener Personalhoheit ist ebenfalls noch nicht geklärt. Ob es zu Höhergruppierungen und Beförderung durch die Übertragung höherwertiger Aufgaben auf einzelne Bedienstete kommt, kann ebenfalls derzeit nicht verlässlich beantwortet werden. Mit der Verordnung zur Festsetzung besonderer Stellenobergrenzen im kommunalen Bereich nach Landesrecht NRW besteht seit 2005 erweiterter Spielraum für Beförderungen auf Stellen mit entsprechender Wertigkeit im Beamtenbereich. Vor diesem Hintergrund sollen im Zeitraum 2008 bis 2010 die Beförderungen und Höhergruppierungen bzw. Neubesetzungen in Positionen ab A11 bzw. Entgeltgruppe 11 aufwärts unter besonderer Berücksichtigung von Frauenbelangen erfolgen. Im Einzelnen sollen sich folgende Entwicklungen abzeichnen: ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Neben einer anstehenden Beförderung einer Beamtin nach A13 im gehobenen Dienst sollen in dieser Besoldungsgruppe Frauen in besonderem Maße zum Zuge kommen, sofern aufgrund von Aufgabenveränderung die Stellenwertigkeit insbesondere von stellvertretenden Amtsleitungen entsprechend angehoben werden kann. In den Besoldungsgruppen A 12 und A 11 soll durch die Übertragung höherwertiger Aufgaben oder Stellenbesetzung zumindest die paritätische Besetzung erreicht werden. In den Entgeltgruppen 12 und 11 soll der Frauenanteil jeweils zumindest um eine Stelle erhöht werden. Auf neu zu besetzende Leitungsfunktionen/Stellvertretungen sind Frauen verstärkt zu orientieren. ƒ Beamte/innen und tariflich Beschäftigte im technischen Bereich: Sofern es aufgrund von Zuwachs höherwertiger Aufgaben zu Beförderungen oder Höhergruppierungen kommen sollte, ist darauf zu achten, dass insbesondere Frauen mindestens im Verhältnis davon profitieren, ebenso bei Neueinstellungen, da sie im technischen Bereich und den entsprechenden Besoldungs- und Entgeltgruppen weiterhin unterrepräsentiert sind. ƒ Feuerwehrtechnischer Dienst: Der erhöhte Stellenbedarf im hauptamtlichen feuerwehrtechnischen Dienst soll dazu genutzt werden, zumindest zwei Brandmeister-Anwärterinnen bei insgesamt 6 bis12 geplanten Ausbildungsstellen in der städtischen Feuerwehr zu gewinnen. 414/2008 2. Fortschreibung des Frauenförderplans 2008 - 2010 Seite 2 von 4 2. Maßnahmen 2008 bis 2010 Vereinbarkeit Familie und Beruf Um qualifiziertes Personal zu halten, zu gewinnen und zu motivieren, ist für weibliche und zunehmend auch für männliche Beschäftigte die Familienfreundlichkeit eines Unternehmens von großer Bedeutung. Hierbei spielt neben der Betreuung von Kindern auch die Begleitung älterer pflegebedürftiger Familienangehöriger eine zunehmende Rolle. Neben den bereits gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitreduzierung und Beurlaubung im Öffentlichen Dienst erwarten Beschäftigte zudem Unterstützung bei der Versorgung mit qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsplätzen, auch in Arbeitsplatznähe insbesondere für unter Dreijährige, oder wünschen sich Unterstützung in Fällen von Pflegebedürftigkeit von Angehörigen. Die Umfrage zur Notfallbetreuung der Gleichstellungsstelle im Intranet der Stadtverwaltung, initiiert von der AG Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bündnis für Familie, machte diesen Bedarf deutlich. Handlungsbedarf gibt es demnach auf folgenden Gebieten: - Beratung und Unterstützung von Beschäftigten mit Vereinbarkeitsproblemen: Hier sollen die Kompetenzen und Ressourcen des Familienservice des Jugendamtes und der Seniorenberatung verstärkt genutzt werden, z.B. hinsichtlich Kinderbetreuung in Erftstadt, Ferienbetreuung, Pflegeplätze etc.. Darüber hinaus soll in Zusammenarbeit mit dem Frauenbüro die Vernetzung der Betroffenen gefördert werden. - Unterstützung von Beschäftigten mit Familienpflichten bei Betreuungsengpässen: Die Stadtverwaltung unterstützt Beschäftigte in unvorhergesehenen Not- und Ausnahmesituationen, wenn z.B. die Regelbetreuung ausfällt oder das Kind erkrankt, insbesondere durch großzügige Freistellungsregelungen und flexible Arbeitszeiten und –organisation. Zudem beteiligt sie sich an passgenauen Lösungen zur Notfallbetreuung im Verbund mit örtlichen Unternehmen (z.B. Einrichtung eines Tagespflegepersonen-Pools). - Vereinbarkeit Familie und Beruf als Thema für Personalverantwortliche: In Mitarbeitergesprächen mit weiblichen wie männlichen Beschäftigten sollen Leitungskräfte das Thema Balance von Beruf und Familie gezielt aufgreifen. Die Erfahrung zeigt, dass Beschäftigte mit Familienpflichten ihre dienstlichen Aufgaben hochmotiviert bewältigen, wenn sie ein offenes Ohr für ihre Vereinbarkeitsbelange finden und passgenaue Lösungen verwirklichen können, wie z.B. durch flexible Arbeitszeitgestaltung oder alternierende Heimarbeit/Telearbeit, sodass ein Teil der Arbeit zuhause erledigt werden kann. Natürlich sollen auch Männer ermutigt werden, die Instrumente familienfreundlicher Personal- und Arbeitszeitpolitik in Anspruch zu nehmen. - Zur systematischen Sicherung und Weiterentwicklung der Familienfreundlichkeit der Stadtverwaltung wird die Möglichkeit der Zertifizierung als familienfreundlicher Betrieb im Rahmen des Audits Familie und Beruf der Hertie-Stiftung geprüft. Damit könnten die Aktivitäten der Stadtverwaltung auf dem Gebiet von Familienfreundlichkeit eine Vorbildfunktion übernehmen, die auch auf weitere örtliche Unternehmen ausstrahlt und den Standortfaktor Familienfreundlichkeit in Erftstadt stärkt. Personalentwicklung / Fortbildung Personalentwicklung soll der Optimierung der Stadtverwaltung zum Wohl der Beschäftigten und damit auch der Verbesserung der Dienstleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt dienen. Personalfördernde Maßnahmen wirken immer in zwei Richtungen: Auf der einen Seite wird die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten erhöht, auf der anderen Seite profitiert die Stadt von zufriedenen und leistungsfähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wenn sie effizient qualitativ hochwertige Dienstleistungen für die 414/2008 2. Fortschreibung des Frauenförderplans 2008 - 2010 Seite 3 von 4 Bürgerinnen und Bürger erbringen. Dabei ist eine zentrale Aufgabe der Personalentwicklung, die berufliche Entwicklung der Beschäftigten im Einklang mit dem städtischen Bedarf an Dienstleistungen mit dem Ziel zu fördern, Kenntnisse und Fähigkeiten, Initiative und Verantwortungsbereitschaft systematisch weiterzuentwickeln, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorausschauend auf Veränderungen am Arbeitsplatz vorzubereiten. Insofern müssen auch Konzepte zur beruflichen Qualifizierung von Frauen weiterentwickelt und die Frauenförderung als integraler Bestandteil der strukturellen Personalentwicklung begriffen werden. Vor allem bleibt es Ziel, Frauen in Führungspositionen oder hochwertige Fachpositionen zu bringen. Wichtige Maßnahmen neben der Sicherung von chancengerechten Auswahlverfahren für den Zeitraum der 2. Fortschreibung des Frauenförderplans sind: - Fortsetzung der modularen Fortbildung für weibliche Führungskräfte und den Führungskräftenachwuchs sowie deren Vernetzung in der Stadtverwaltung. - Entwicklung eines gleichstellungsorientierten Nachwuchsförderkonzeptes, um den mittelfristig entstehenden Bedarf an Fach- und Führungskräften auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zu decken. - Erstellen einer geschlechterdifferenzierenden Fortbildungsstatistik, insbesondere auf dem Gebiet von Schulungen für Führungskräfte bzw. Nachwuchskräfte. - Personalfördernde Maßnahmen wie Aufstiegsfortbildungen und sonstige Qualifizierungen sowie bedarfsgerechte Anreicherung und qualitative Aufwertung von Arbeitsplätzen des mittleren Dienstes (Beamte/innen und Angestellte), damit insbesondere auch mehr weibliche Beschäftigte in den unteren Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen des mittleren Dienstes berufliche Entwicklungsmöglichkeiten erhalten. - Im Rahmen ihrer Möglichkeiten setzt sich die Stadt Erftstadt für eine qualifikations- und leistungsgerechte Eingruppierung der Erzieher/innen ein, die der Verantwortung für die Erziehung und Förderung von Kindern im Vorschul- und Kleinkindalter und der geforderten qualitativ hochwertigen Bildungsarbeit im vorschulischen Erziehungs- und Bildungswesen Rechnung trägt. Generelle Organisation / geschlechtergerechte Unternehmenskultur Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird es auch für die Stadtverwaltung wichtig werden, mittelfristig Vorsorge zu treffen, den Bedarf an Fach- und Führungskräften zu sichern. Hierbei besteht die Chance und Verpflichtung insbesondere auch weiblichen Beschäftigten gleichberechtigte Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Bereits jetzt wirken gesetzliche Regelungen darauf hin, dass sich die Lebensarbeitszeit für Beschäftigte tendenziell verlängert. Betriebliches Gesundheitsmanagement, Maßnahmen zum alternsgerechten Arbeiten und Qualifikationserhalt werden neben der Balance von Familie und Beruf an Bedeutung gewinnen. Auch hierbei muss den unterschiedlichen Bedürfnissen der Geschlechter Rechnung getragen werden: - Entwicklung bedarfsorientierter Konzepte auf den Gebieten betriebliche Gesundheitsförderung und geschlechtergerechte Personalentwicklung einschließlich alternsgerechte Qualifizierung und Umsetzung konkreter Maßnahmen - Durchführung eines geschlechterdifferenzierenden Controllings im Beurteilungswesen und im leistungsbezogenen Entgeltsystem für tariflich Beschäftigte - Bei der Weiterentwicklung städtischer Dienstleistungen und Produkte sind die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger nach kundenorientierten Dienstleistungen und Beratungen sowie erweiterten Öffnungszeiten mit verträglichen Konzepten für flexible Arbeitszeiten 414/2008 2. Fortschreibung des Frauenförderplans 2008 - 2010 Seite 4 von 4 und Personalförderung in Einklang zu bringen. Dies gilt im Zeitraum 2008 – 2010 insbesondere für die Konzeption, Organisation und Einrichtung von Bürgerbüros in Lechenich und Liblar und die konzeptionelle und qualitative Weiterentwicklung städtischer Kindertageseinrichtungen einschließlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten. Schlussbestimmung Die Bestimmungen des Frauenförderplans 2001-2004 und der 1. Fortschreibung 2005-2007 gelten fort. Die Rechte des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung bleiben gewahrt. Die Fortschreibung des Frauenförderplans 2008 – 2010 ist den Beschäftigten bekannt zu machen.