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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 29, E.-Gymnich, Gewerbegebiet; 2. Vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 29, E.-Gymnich, Gewerbegebiet;
2. Vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 29, E.-Gymnich, Gewerbegebiet;
2. Vereinfachte Änderung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 401/2008 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61-, -82Datum: 07.08.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 23.09.2008 Rat 14.10.2008 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 29, E.-Gymnich, Gewerbegebiet; 2. Vereinfachte Änderung Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.08.2008 Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. 12. 2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 29, Erftstadt - Gymnich, Gewerbegebiet, in einem Teilbereich gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf vereinfacht zu ändern. Begründung: Um kurzfristig die Ansiedlung eines konkreten Gewerbebetriebes zu ermöglichen (s. V 680/2007 Rat vom 19.06.2008), soll die überbaubare Fläche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 29, Erftstadt-Gymnich, Gewerbegebiet, in einem Teilbereich nach SüdWesten erweitert werden. Die hierbei zu überplanende, 11 m Tiefe, Ausgleichsfläche wurde noch nicht umgesetzt. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde wird die betreffende Grünfläche aus der Planung heraus genommen und wertgleich dem Ökokonto gutgeschrieben. Die spätere Umsetzung der Anpflanzungen ist an dem Standort südlich der Ortslage Lechenich (zwischen Lechenich und der B 265n) vorgesehen. Die Änderung des Bebauungsplans berührt weder die Grundzüge der Planung noch die Belange der Träger öffentlicher Belange. Die betroffenen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sind im Eigentum der Stadt Erftstadt, die angrenzenden Grundstückseigentümer haben der Planung zugestimmt. Aus den vorgenannten Gründen wird auf die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange verzichtet. (Bösche) Anlagen -2-