Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 362/2008
Az.: 81 06-40
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 24.07.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
24.09.2008
Rechnungsprüfungsausschuss
16.12.2008
Rat
18.12.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Jahresabschluss 2007 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Heizkraftwerk
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.08.2008
Beschlussentwurf:
1. Der Jahresabschluss 2007, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
wird nebst Lagebericht gemäß § 26 EigVO NRW festgestellt.
2. Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 25.451,26 Euro soll in Höhe von 24.470,59
Euro zum Abbau des Verlustvortrages der Vorjahre verwendet, und der verbleibende Rest in
Höhe von 980,67 Euro den anderen Gewinnrücklagen zugeführt werden.
Begründung:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 EigVO
NRW nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat festzustellen.
Der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn und Verlustrechnung sowie der Anhang für das
Wirtschaftsjahr 2007 sind als Anlagen mit dem Bestätigungsvermerk der WIBERA
Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, beigefügt.
Entsprechend der Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll der erwirtschaftete
Jahresüberschuss in Höhe von 25.451,26 Euro zur Verminderung des bestehenden
Verlustvortrages in Höhe von 24.470,59 Euro verwandt werden. Es verbleibt somit ein in die
anderen Gewinnrücklagen einzustellender Betrag in Höhe von 980,87 Euro.
Der Betriebszweig Heizkraftwerk rechnet gegenüber den Kunden nicht mit festen Entgelten ab,
sondern den Kunden werden entsprechend der abgeschlossenen Versorgungsverträge die individuellen aufwandsbezogenen Kosten in Rechnung gestellt.
Insofern liegt das Jahresergebnis wieder im Rahmen der durchschnittlichen Abschlüsse der
Vorjahre und es ist davon auszugehen, dass es hier nicht zu gravierenden Änderungen kommen
wird.
Die allgemeinen Preissteigerungen bei Gas werden mit den Kunden eins zu eins abgerechnet und
es besteht keine Möglichkeit, diese in irgendeiner Form zu kompensieren. Es ist daher zu
erwarten, dass der Umsatz sich proportional zum Aufwand entwickeln wird.
Der durchschnittliche Abgabepreis (netto) hat sich im Vergleich zu den Vorjahren folgendermaßen
entwickelt:
1997 = 0,0480 Euro/kWh
1998 = 0,0482 Euro/kWh
1999 = 0,0378 Euro/kWh
2000 = 0,0566 Euro/kWh
2001 = 0,0583 Euro/kWh
2002 = 0,0533 Euro/kWh
2003 = 0,0571 Euro/kWh
2004 = 0,0512 Euro/kWh
2005 = 0,0589 Euro/kWh
2006 = 0,0863 Euro/kWh *
2007 = 0,0646 Euro/kWh
* 2006 lag der Abgabepreis infolge der „Zählerverschlammung“ höher, was sich insgesamt in der
Abrechnung mit dem Kunden aber neutral verhielt. (Geringerer Verbrauch/ zu gestiegenem
Abgabepreis)
Als Anlagen sind der Vorlage beigefügt:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Bilanz zum 31.12.2007
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2007
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2007
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2007
(Bösche)
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