Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 421/2008
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 19.08.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
23.09.2008
Bemerkungen
Anregung zur Fällung einer Kiefer im Kölner Ring in E.- Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.08.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Die zur Fällung beantragte Kiefer ist trotz ihres Stammumfanges von 1,39 m nicht durch die
Baumschutzsatzung geschützt, da es sich nicht um die einheimische Föhre/ Gemeine Kiefer
(Pinus silvestris), sondern um eine sog. Tränen-Kiefer (auch Himalaja-Kiefer genannt; Pinus
wallichiana), handelt.
Die Kiefer weist im unteren Stammbereich einen Schrägstand auf. Bezüglich der Verkehrssicherheit gilt es bei schrägstehenden Bäumen zu beachten, ob der Baum seit jeher schief
gewachsen ist oder ob dieser Zustand (durch welche Umstände auch immer verursacht) erst
zeitnah eintrat. Aufgrund der Tatsache, dass die betreffende Kiefer einen aufrechten Wipfeltrieb
(Terminal) aufweist, stand diese von jeher schief oder hat ihre Schräglage über einen längeren
Zeitraum nicht verändert. Der Schrägstand des Baumes allein ist kein Anzeichen für eine
mangelnde Verkehrssicherheit. Auch sonst deuten nach der Baumkontrollrichtlinie keine Hinweise
auf eine Beeinträchtigung der Stand- und/ oder Bruchsicherheit hin.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit lässt sich eine Fällung der Kiefer unter den derzeitigen
Gesichtspunkten nicht rechtfertigen.
(Bösche)