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Bürgerantrag (Anregung zur Fällung einer Kiefer im Kölner Ring in E.- Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung zur Fällung einer Kiefer im Kölner Ring in E.- Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 421/2008 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 19.08.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 23.09.2008 Bemerkungen Anregung zur Fällung einer Kiefer im Kölner Ring in E.- Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.08.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Die zur Fällung beantragte Kiefer ist trotz ihres Stammumfanges von 1,39 m nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt, da es sich nicht um die einheimische Föhre/ Gemeine Kiefer (Pinus silvestris), sondern um eine sog. Tränen-Kiefer (auch Himalaja-Kiefer genannt; Pinus wallichiana), handelt. Die Kiefer weist im unteren Stammbereich einen Schrägstand auf. Bezüglich der Verkehrssicherheit gilt es bei schrägstehenden Bäumen zu beachten, ob der Baum seit jeher schief gewachsen ist oder ob dieser Zustand (durch welche Umstände auch immer verursacht) erst zeitnah eintrat. Aufgrund der Tatsache, dass die betreffende Kiefer einen aufrechten Wipfeltrieb (Terminal) aufweist, stand diese von jeher schief oder hat ihre Schräglage über einen längeren Zeitraum nicht verändert. Der Schrägstand des Baumes allein ist kein Anzeichen für eine mangelnde Verkehrssicherheit. Auch sonst deuten nach der Baumkontrollrichtlinie keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Stand- und/ oder Bruchsicherheit hin. Aus Gründen der Verkehrssicherheit lässt sich eine Fällung der Kiefer unter den derzeitigen Gesichtspunkten nicht rechtfertigen. (Bösche)