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Antrag (Antrag bzgl. Planung der Jugendkulturhalle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Planung der Jugendkulturhalle) Antrag (Antrag bzgl. Planung der Jugendkulturhalle)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 65/2007 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 01.02.2007 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 28.02.2007 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 06.03.2007 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Planung der Jugendkulturhalle Finanzielle Auswirkungen: Der Vorschlag berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Ausgabenseite. Mittel stehen in Höhe von 20.000,- € zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 01.02.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Eine Einbeziehung der künftigen Nutzer in die Planung eines Gebäudes trägt wesentlich zum Gelingen des Vorhabens bei. Für einen guten Architekten ist die enge Abstimmung der Planung mit den Nutzern eine Selbstverständlichkeit. Durch den Vorschlag, bereits auf der Ebene des Architektenwettbewerbs ein 3D-Modell erstellen zu lassen, wird dem Wunsch nach einer möglichst weitgehenden Beteiligung der Nutzer an der Planung jedoch nicht Rechnung getragen. Aufgrund der bisherigen Beratung in den städtischen Gremien liegt das Raumprogramm für die Jugendkulturhalle vor. Weiterhin wurde ein Nutzungskonzept für die Halle erstellt. Diese Informationen sollten nunmehr die Grundlage für die Durchführung des Architektenwettbewerbes bieten. Bei der weiteren Planung sollten die Nutzer dann wieder intensiv beteiligt werden. Eine qualifizierte Beratung durch den Architekten ist hier für die künftigen Nutzer vermutlich wertvoller für die Beurteilung der Planung, als ein 3D-Modell Die Forderung, bereits auf der Stufe des Wettbewerbs ein 3D-Modell zu erstellen, würde den Aufwand für die Planung wesentlich erhöhen. Um den Wettbewerb dennoch für die beteiligten Büros attraktiv zu halten, müsste die Stadt voraussichtlich die Kosten für die 3D-Modelle übernehmen. Ansonsten ist zu befürchten, dass sich zahlreiche qualifizierte Büros an dem Wettbewerb nicht beteiligen würden. Bei der Errichtung von Gebäuden für die Stadt Erftstadt werden den planenden Architekten die Baukosten aufgrund des vorgesehenen Raumprogramms und der geplanten Ausstattung der Gebäude vorgegeben. Dabei steht es heute nicht mehr im Vordergrund die Baukosten möglichst ge- ring zu halten, sondern vielmehr müssen die Betriebs- und Unterhaltungskosten während der Nutzungsdauer des Gebäudes optimiert werden. Eine „Festpreisgarantie“ kann ein Architekt nur anbieten, wenn die Vergabe des Bauauftrages an einen Generalunternehmer erfolgt, der das Objekt schlüsselfertig errichtet. Gem. § 4 Abs. 2 VOB/A, an die die Stadt gebunden ist, sollte eine Auftragsvergabe jedoch möglichst in Losen erfolgen. Weiterhin genügt die Bauqualität bei einigen städtischen Gebäuden, die „schlüsselfertig“ errichtet wurden, nicht den Anforderungen der Stadt Erftstadt. Im Zuge der Planungen sollte untersucht werden, welche Bau- und insbesondere Folgekosten für die Stadt Erftstadt entstehen, wenn die Jugendkulturhalle im Passivhausstandard errichtet wird. Dabei sind auch die gegenüber einem Wohnhaus geänderten Nutzungsbedingungen zu berücksichtigen. Auf der Grundlage dieser Daten sollte dann die Entscheidung über den energetischen Ausbaustandard getroffen werden. (Bösche) -2-