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Beschlussvorlage (Statusprüfung des Arbeiter-Samariter-Bundes, Regionalverband Erft-Düren e.V. als finanzschwacher Träger einer Tageseinrichtung für Kinder)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Statusprüfung des Arbeiter-Samariter-Bundes, Regionalverband Erft-Düren e.V. als finanzschwacher Träger einer Tageseinrichtung für Kinder)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 46/2007 Az.: 51 12-10 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 25.01.2007 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 28.02.2007 Bemerkungen Statusprüfung des Arbeiter-Samariter-Bundes, Regionalverband Erft-Düren e.V. als finanzschwacher Träger einer Tageseinrichtung für Kinder Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.01.2007 Beschlussentwurf: Die von der Stadt Frechen gem. § 25 Abs. 1 GTK durchgeführte Statusprüfung wird vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadt übernommen und der Arbeiter-Samariter-Bund ErftDüren e.V. als finanzschwacher Träger von Kindertageseinrichtungen weiterhin anerkannt. Begründung: Wohlfahrtsverbände (z.B. AWO, Caritas, DRK oder ASB) müssen auf ihre Anerkennung zur Finanzschwäche geprüft und vom Jugendhilfeausschuss anerkannt werden. Sie erhalten dann einen erhöhten Zuschuss zum Betrieb ihrer Kindertageseinrichtung in Höhe von 91%. Die reguläre Bezuschussung beträgt 79%. Die Überprüfung, ob ein Träger als finanzschwach anzuerkennen ist, muss gem. § 23 Abs. 4 GTK alle zwei Jahre erfolgen. Da der ASB innerhalb des Erftkreises eine weitere Kindertageseinrichtung in Frechen betreibt, soll ausgeschlossen werden, dass verschiedene Gemeinden gleichzeitig denselben Verband überprüfen. Aus diesem Grund hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am 27.01.2000, V-7/0259, beschlossen, die jeweiligen Prüfungen des Jugendamtes der Stadt Frechen zu übernehmen und den Träger ebenfalls entsprechend anzuerkennen. Mit Schreiben vom 22.11.2006 hat das Jugendamt der Stadt Frechen mitgeteilt, dass die Überprüfung des ABS erfolgt ist und weiterhin die Voraussetzungen zur Förderung als finanzschwacher Träger gem. § 18 Abs. 4 GTK erfüllt sind. Die Anerkennung erfolgt bis um 31.12.2008. In Vertretung (Erner)