Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 46/2007
Az.: 51 12-10
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 25.01.2007
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
28.02.2007
Bemerkungen
Statusprüfung des Arbeiter-Samariter-Bundes, Regionalverband Erft-Düren e.V. als
finanzschwacher Träger einer Tageseinrichtung für Kinder
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.01.2007
Beschlussentwurf:
Die von der Stadt Frechen gem. § 25 Abs. 1 GTK durchgeführte Statusprüfung wird vom
Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadt übernommen und der Arbeiter-Samariter-Bund ErftDüren e.V. als finanzschwacher Träger von Kindertageseinrichtungen weiterhin anerkannt.
Begründung:
Wohlfahrtsverbände (z.B. AWO, Caritas, DRK oder ASB) müssen auf ihre Anerkennung zur
Finanzschwäche geprüft und vom Jugendhilfeausschuss anerkannt werden. Sie erhalten dann
einen erhöhten Zuschuss zum Betrieb ihrer Kindertageseinrichtung in Höhe von 91%. Die reguläre
Bezuschussung beträgt 79%.
Die Überprüfung, ob ein Träger als finanzschwach anzuerkennen ist, muss gem. § 23 Abs. 4 GTK
alle zwei Jahre erfolgen.
Da der ASB innerhalb des Erftkreises eine weitere Kindertageseinrichtung in Frechen betreibt, soll
ausgeschlossen werden, dass verschiedene Gemeinden gleichzeitig denselben Verband
überprüfen.
Aus diesem Grund hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am
27.01.2000, V-7/0259, beschlossen, die jeweiligen Prüfungen des Jugendamtes der Stadt Frechen
zu übernehmen und den Träger ebenfalls entsprechend anzuerkennen.
Mit Schreiben vom 22.11.2006 hat das Jugendamt der Stadt Frechen mitgeteilt, dass die
Überprüfung des ABS erfolgt ist und weiterhin die Voraussetzungen zur Förderung als
finanzschwacher Träger gem. § 18 Abs. 4 GTK erfüllt sind. Die Anerkennung erfolgt bis um
31.12.2008.
In Vertretung
(Erner)