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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 148, Erftstadt-Lechenich, Bonner Straße; Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 148, Erftstadt-Lechenich, Bonner Straße; Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 446/2006 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: -61 Datum: 22.05.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 07.06.2006 Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 148, Erftstadt-Lechenich, Bonner Straße; Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.05.2006 Beschlussentwurf: Der vorgelegte städtebauliche Entwurf wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einwöchigen Offenlage durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 18.10.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148, E.Lechenich, Bonner Straße, beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 08.11.2005 bis einschließlich 06.12.2005 durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse des bisherigen Beteiligungsverfahrens hat das mit der Planung beauftragte Planungsbüro nunmehr einen städtebaulichen Vorentwurf ausgearbeitet. Dieser Vorentwurf (s. Anlage) sieht eine IIgeschossige Einfamilienhausbebauung in Form einer Doppelhaus- bzw. Einzelhausbebauung, erschlossen von der Bonner Straße und dem Akazienweg, vor. In Anstimmung mit dem Eigenbetrieb Straßen und der aktuellen Straßenplanung ist die Erschließung der Baugrundstücke über die Bonner Straße möglich, wenn unter Einbeziehung der Grundstücke im Planbereich sichergestellt wird, dass Rangiermanöver auf der Fahrbahn der Bonner Straße ausgeschlossen sind; im Vorentwurf ist dieser Gesichtspunkt berücksichtigt. (Bösche) Anlage