Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einrichtung einer weiteren integrativen Gruppe in der Kindertagesstätte Theodor-Heuss-Str.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
21.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Einrichtung einer weiteren integrativen Gruppe in der Kindertagesstätte Theodor-Heuss-Str.) Beschlussvorlage (Einrichtung einer weiteren integrativen Gruppe in der Kindertagesstätte Theodor-Heuss-Str.)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 49/2007 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 26.01.2007 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 28.02.2007 Finanz- und Personalausschuss 20.03.2007 Jugendhilfeausschuss 21.03.2007 Betrifft: Bemerkungen Einrichtung einer weiteren integrativen Gruppe in der Kindertagesstätte TheodorHeuss-Str. Finanzielle Auswirkungen: Siehe Begründung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.02.2007 Beschlussentwurf: 1. Zum 01.08.2007 wird in der städtischen Kindertagesstätte Liblar, Theodor-Heuss-Str., vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landesjugendamt eine neue integrative Gruppe für behinderte und nicht behinderte Kinder eingerichtet. 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, als Ausnahme vom Einstellungsstop ab dem 1.8.2007 folgende Stellen zu besetzen: a) Erzieher/in als Gruppenleitung, 38,5 Std. b) Kinderpfleger/in, 38,5 Std. Vorbehaltlich der Genehmigung und Finanzierung durch den LVR zu 100%: c) Erzieher/in als Einzelbetreuungskraft, 23 Std. d) Sprachtherapeut/in, 19,25 Std. e) Krankengymnast/in, 19,25 Std. Begründung: In Erftstadt existieren vier integrative Gruppen. Diese befinden sich in den Kitas in Lechenich-Süd und Friesheim. 20 behinderte Kinder können somit derzeit versorgt werden. Darüber hinaus werden zwei Kinder im Rahmen einer Einzelintegration in der Kindertagesstätte der Elterninitiative „Sonnenkinder“ in Liblar betreut. Der Bedarf ist damit aber nicht gedeckt. Dem Jugendamt liegen für eine Aufnahme zum 01.08.2007 22 Anmeldungen von behinderten Kindern vor. Lediglich fünf Plätze können in den bestehenden Einrichtungen zum neuen Kindergartenjahr vergeben werden. Durch die Inbetriebnahme einer weiteren integrativen Gruppe können zum 1.8.2007 insgesamt zehn der angemeldeten 22 Kinder versorgt werden. Da der Bedarf die Aufnahmekapazität aber übersteigt, wird versucht, die übrigen Kinder zumindest teilweise in andere sonderpädagogische Einrichtungen, wie den Sonderkindergarten in Hürth-Gleuel zu vermitteln. Erfahrungsgemäß bestehen aber auch dort aufgrund langer Wartelisten nur geringe Chancen einer Aufnahme. Die gerade drei Jahre alt gewordenen Kinder und die Kinder des hineinwachsenden Jahrgangs müssen auf das nächste Kindergartenjahr vertröstet werden. Sofern die Familien durch die Betreuung ihres behinderten Kindes sehr belastet sind, kann alternativ eine Tagespflege zur Überbrückung angeboten werden. Bedingt durch die Schließung der beiden Hortgruppen in der städtischen Kita Theodor-HeussStrasse verfügt die Einrichtung über räumliche Kapazitäten, die mit geringen Umbauarbeiten in der WC-Anlage für die Einrichtung einer integrativen Gruppe sehr geeignet sind. Diese Maßnahme kann ohne zusätzliche Haushaltsmittel im Rahmen des Budgets umgesetzt werden. An Personal wird benötigt: a) Erzieher/in als Gruppenleitung, 38,5 Std. b) Kinderpfleger/in, 38,5 Std. Vorbehaltlich der Genehmigung und Finanzierung durch den LVR zu 100%: c) Erzieher/in als Einzelbetreuungskraft, 23 Std. d) Sprachtherapeut/in, 19,25 Std. e) Krankengymnast/in, 19,25 Std. Beim Landesjugendamt wurde bereits ein Antrag auf Finanzierung dieser Gruppe gestellt. Sofern das Landesjugendamt den Antrag genehmigt, entstehen für das Jugendamt Mehrkosten in Höhe von 18.000,- €. Die Kosten sind für diese Gruppe so gering, da neben der Regelfinanzierung durch das Landesjugendamt, das Landessozialamt die Hälfte der Regelkosten des Jugendamtes übernimmt. Darüber hinaus werden die Personalkosten der therapeutischen Kräfte zu 100% übernommen. Den Netto-Kosten für die Stadt Erftstadt steht die Einsparung durch die Gruppenschließung in der Kindertagesstätte in Blessem i.H.v. ca. 40.000,- € gegenüber. (Bösche) -2-