Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
21.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 49/2007
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 26.01.2007
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
28.02.2007
Finanz- und Personalausschuss
20.03.2007
Jugendhilfeausschuss
21.03.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Einrichtung einer weiteren integrativen Gruppe in der Kindertagesstätte TheodorHeuss-Str.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Begründung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.02.2007
Beschlussentwurf:
1. Zum 01.08.2007 wird in der städtischen Kindertagesstätte Liblar, Theodor-Heuss-Str.,
vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landesjugendamt eine neue integrative Gruppe für
behinderte und nicht behinderte Kinder eingerichtet.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, als Ausnahme vom Einstellungsstop ab dem 1.8.2007
folgende Stellen zu besetzen:
a) Erzieher/in als Gruppenleitung, 38,5 Std.
b) Kinderpfleger/in, 38,5 Std.
Vorbehaltlich der Genehmigung und Finanzierung durch den LVR zu 100%:
c) Erzieher/in als Einzelbetreuungskraft, 23 Std.
d) Sprachtherapeut/in, 19,25 Std.
e) Krankengymnast/in, 19,25 Std.
Begründung:
In Erftstadt existieren vier integrative Gruppen. Diese befinden sich in den Kitas in Lechenich-Süd
und Friesheim. 20 behinderte Kinder können somit derzeit versorgt werden. Darüber hinaus
werden zwei Kinder im Rahmen einer Einzelintegration in der Kindertagesstätte der Elterninitiative
„Sonnenkinder“ in Liblar betreut.
Der Bedarf ist damit aber nicht gedeckt. Dem Jugendamt liegen für eine Aufnahme zum
01.08.2007 22 Anmeldungen von behinderten Kindern vor. Lediglich fünf Plätze können in den
bestehenden Einrichtungen zum neuen Kindergartenjahr vergeben werden.
Durch die Inbetriebnahme einer weiteren integrativen Gruppe können zum 1.8.2007 insgesamt
zehn der angemeldeten 22 Kinder versorgt werden. Da der Bedarf die Aufnahmekapazität aber
übersteigt, wird versucht, die übrigen Kinder zumindest teilweise in andere sonderpädagogische
Einrichtungen, wie den Sonderkindergarten in Hürth-Gleuel zu vermitteln. Erfahrungsgemäß
bestehen aber auch dort aufgrund langer Wartelisten nur geringe Chancen einer Aufnahme. Die
gerade drei Jahre alt gewordenen Kinder und die Kinder des hineinwachsenden Jahrgangs
müssen auf das nächste Kindergartenjahr vertröstet werden. Sofern die Familien durch die
Betreuung ihres behinderten Kindes sehr belastet sind, kann alternativ eine Tagespflege zur
Überbrückung angeboten werden.
Bedingt durch die Schließung der beiden Hortgruppen in der städtischen Kita Theodor-HeussStrasse verfügt die Einrichtung über räumliche Kapazitäten, die mit geringen Umbauarbeiten in der
WC-Anlage für die Einrichtung einer integrativen Gruppe sehr geeignet sind. Diese Maßnahme
kann ohne zusätzliche Haushaltsmittel im Rahmen des Budgets umgesetzt werden.
An Personal wird benötigt:
a) Erzieher/in als Gruppenleitung, 38,5 Std.
b) Kinderpfleger/in, 38,5 Std.
Vorbehaltlich der Genehmigung und Finanzierung durch den LVR zu 100%:
c) Erzieher/in als Einzelbetreuungskraft, 23 Std.
d) Sprachtherapeut/in, 19,25 Std.
e) Krankengymnast/in, 19,25 Std.
Beim Landesjugendamt wurde bereits ein Antrag auf Finanzierung dieser Gruppe gestellt. Sofern
das Landesjugendamt den Antrag genehmigt, entstehen für das Jugendamt Mehrkosten in Höhe
von 18.000,- €. Die Kosten sind für diese Gruppe so gering, da neben der Regelfinanzierung durch
das Landesjugendamt, das Landessozialamt die Hälfte der Regelkosten des Jugendamtes
übernimmt. Darüber hinaus werden die Personalkosten der therapeutischen Kräfte zu 100%
übernommen.
Den Netto-Kosten für die Stadt Erftstadt steht die Einsparung durch die Gruppenschließung in der
Kindertagesstätte in Blessem i.H.v. ca. 40.000,- € gegenüber.
(Bösche)
-2-