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Beschlussvorlage (2. Anlage zur Beschlussvorlage 449/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
227 kB
Datum
13.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

30/05/2005 12:49 s. LWK KOEL~ 02215340199 ., Landwirtschaftska 01 mmer Nord rhei n-Westfa len Krei,.tell. IiIIlth.eln-E''ft-Kr.. rJ Rhein.K ls-Neua. o Rheln-Sllg-Krl'8 Mall: theinkrelse@I>M(.nrN.de Glirtenstraße 118, SO?'6CiKöln Tal: 02215340-100, Fax -199 Herrn Bargermeister Ernst-Dieter Bösche Hol2damm 10 WW'N.Ia~r-..sd1l1ftskammer .de Auskunfterteilt Dr. IN, Nesselra!h i Gi Durchwahl Mali 50374 Erftstadt 101 wilhelm.r!8UIii:'1lth@jwk.nrw.de 29.05.2006 Haushaltsplanentwurf 200612001 hier; Einführung einer GebOnrzur Umlage der Kosten f()r die Gewässerunterhaltung Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche, vorab möchten wir uns sehr herzlich fOr das mit Ihnen geführte diesbezügliche Gespräch bedanken. Im Rahmen dieses Gespräches haben Sie uns die Grundlagen der Berechnung dargelegt. Insgesamt wOrden dabei im Bereich der Stadt Erftstadt ca. 600.000 € umlagepfliChtige Gebühren 81'1den Erftverband abgeführt. Bei der von der Verwaltung durchgeführten Berechnung sei man so vorgegangen, dass ca. insgesamt ca. 12.000.000 qm innerhalb der Ortschaften und 97.700.000 qm außerhalb von Ortschaften in dIe Umla~ geberechnung mit einbezogen worden seien. 10 % Seeflächen seien abg8zogen worden und es sei keine L1nterscheidung in versiegelte und nicht versiegelte Flächen gemacht worden. Es sei dabei differenziert worden entsprechend einem Schlüssel von 5:1 fOr innerörtliche und außerörtHche Umlage. Der von den Borgerinnen und Bürgern zu zahlende Betrag wurde dabei innerhalb der bebauten Ortschaften mit 187,00 E je ha und außerhalb der bebauten Ortschaften mit 37,00 € je ha angegeben. Die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Bereich der Stadt Erftstsdt stellt sich dabei wie folgt dar: Tabelle 1; Struktur der landwirtschaftlichen Anzahl r , ,---0 - 2ha Betriebe in der Stadt Erftstadt der Betriebe 8 8,43ha f2-10ha-I~-14 ~ ~ ---.-.......... Konttn ca, Hluptka... l Ha/LN '-~: 4,221'18 1,242,05 ho 6.181,3 ha 116 7.490,79 ha I L Je Betriebe 1,05ha 59,01 ha Gesamt 1 LandWirt&Chaftfiche Nutzfllche 31,05 ha 114.47 ha -~;58 ha .~_I .' ~.,'- d., Landwlrttenal'tlhmmer NO«Irl'o.ln-W..ti"'-n; BLZ ~oo tlOO 00 I\OO!f;-N,.403 213 IBAN: DEe7 4006 0000 0000 4032 1~, BIC;SWIFT:GINO DE MS Vo:k.b~t1k ionn Rhein-Sieg eG ijLZ 380 &Olllti Konlo.N/. <:10[) HI ()11j 18AN:DE27 3800 01882100 77101!\. etc/swIFT: GENO DE D1 eRS U.t...Id..t.! oe 1261 i62Q3 St.e\.lf: " 337'/5Q14/()7~O WGZ.aun~Mimsiar 30/05/2005 12:49 02215:340199 LWK f(OEU~ - 2- Legen wir dann einen durchschnittlichen Betrieb der Betrtebsgruppe Ober 50 ha zugrunde, so müsste ein solcher Betrieb 4.235,39 E an Gewässerabgabe bezahlen. Bei wiederum einem durcnschnittHdien, der Region Erttstadt angepassten Gewinn von 390,00 € je ha würde dies bei einem Gewinn \/'on 44.643,30 € je Betrieb ca. 10% des Gewinnes ausmachen. Dabei ist zu berÜcksichtigen, dass es sich bel dem angenommenen durChschnittjichen Gewinn von 390,00 € je ha schon um Betriebe der obersten 25% handelt und aus dem zugrundegelegten Gewinn noch Steuern, Investitionen. Lebenshaltungskosten, Erbbelastungen usw. zu bestreiten sind. Dies stellt für d,e landwirtschaftlichen Betriebe eine nicht hinnehmbare Belastung dar. Dabei handelt es sich gerade bei diesen Betrieben um diejenige Betriebsgruppe, die noch am ehesten die Chance hat, längerfristig im EXistenzkampf, der sich bei unseren landwirtschaftlichen Betrieben auf europäischer Ebene abspielt, als oxistenzfähige Betriebe durchzuhalten und bestehen zu können. Nachhaltig erschwerend kommt dabei hinzu. dass durch die nunmehr in der Umsetzung befindliche Agrarreform und insbesondere die Reform der Zuckermarktordnung. das Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe um ca. 1/3 sinken wird. Dalton sind insbesondere die klassischen Ackerbaubetriebe in dei Köln-Aachener Bucht betroffen, Eine Gebühr wie die Gewässerabgabe würde nachhaltig kontraproduktiv wirken, Der agrarstl\Jkturelle Wandel würde insbesondere in den kleineren ßetriebsgrößen nachhaltig gefördert und würde auch die größeren Betriebe teilweise existenzieil treffen. Die Erhebung einer soichen GebÜhr verstößt auCh eklatant gegen das übermaßverbot. AlIeine die Gruppe der Betriebe über 50 ha müsste dann ca. 230.000 E von anvisierten 350.000 € zahlen. Oies steht in keinem zumutbaren Verhältnis. Geht man weiterhin davon aus, dass ein durchschnittlicher Haushalt mit 1.000 qm Fläche ca. 18,70 € jährlich entrichten muss und bei einer Grundstücksgröße von 500 qm müsste ein Haushalt lediglich 9,35 € pro Jahr aufbringen, so sieht man im Vergleich dieser Zahlen die Unausgewogenheit der Abgabe. GrLlndsätzUch muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Erhebung von Kosten für die GewässerunterhaHüng auf der Grundfage des Landeswassergesetzes vor dem Hintergrund zu sehen ist, dass der 8egünstigte an den Kosten der Gewässerunterhaltung beteiligt werden soUte. In den Regionen, in denen durch entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen von Fließgewässern landwIrtschaftliche Flächen trocken gelegt wurden und hierdurch ackerfanige landwirtschaftliche Flächen hergestellt wurden, können diese Unterhaltskosten mit ainer gewissen Berechtigung auf die landwirtschaftlichen Betriebe als BegOnstigte umgelegt werden. Im Bereich der Stadt Erftstadt trifft dies jedoch grundsätzlich nicht zu. Hier sind Keine Entwässerungsrl"laßnahmen zur Schaffung landwirtschaftlicher Flächen bzw. zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen durchgeführt worden. Vielmehr Sind hier in der Vergangenheit in vielen Fällen Vorflutgrä. ben im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes für Baumaßnahmen geschaffen worden, wie z, 13.im Bereich des Siedlerweges bzw. der Pfarrer~Paul.Huhnen-Straße. Der Vorteil für diese FolT'ndes vorbeugenden Hochwasserschutzes liegt bei der Bevölkerung grundsätzlich. Des weiteren ergibt sich ebenfalls die Frage, inwieweit im Bereich der Gewasserunterhaftung ökologische Maßnahmen und grundsätzliche Fördermaßnahmen der Infrastruktur wie z. B. Fahrradwege entlang von Bachläufen angelegt worden sind, die jedoch in keinerlei Zusammenhang mit der Gewässerunterhaltung stehen. Die Steigerung der Attraktivität auch im Hinblick al...ftouristische Maßnahmen ist eine sehr sinr'IVolie und zu begrOßende Angelegenheit, der Vorteil kommt jedoch der BevölKerung insgesamt zugute und falit nicht unter die umlagepflichUge Gewässerunterhaltung. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass in den Nachbarkommunen keine derartige Abgabe erhoben wird. Definitiv trifft djes für den gesamten Rhein-Erft-Kreis zu und auch die benachbarten Kommunen aus dem Rhein..KreisNeuss, dem Kreis Düren, dem Kreis Euskirchen erheben eine solche Gewllsserurnlage aus guten Gründen nicht. Die Erhebung einer solchen Gebühr wäre sozial ungereCht, wOrde aue:.h den mit dem Ge$etz verbundenen Zielsetzungen nict1tentsprechen und belastet eine kleine Gruppe zufällig be~ 02 30/05/2005 12:49 li2215340199 LWV KOELN -3 . troffener unangemessen hoch. Aus diesem Grunde plädieren wird nachdrücklich dafür, von der E ung einer solchen Abgabe abzuse an.