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Bürgerantrag (Anregung der A + B Haus Bauträger und Immobilien GmbH zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Erftstadt-Ahrem, Am Maximinienkreuz / Franz Xaver Mauer Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
14.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung der A + B Haus Bauträger und Immobilien GmbH zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Erftstadt-Ahrem,  Am Maximinienkreuz / Franz Xaver Mauer Straße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 444/2006 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 22.05.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 07.06.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 14.09.2006 Bemerkungen Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Anregung der A + B Haus Bauträger und Immobilien GmbH zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Erftstadt-Ahrem, Am Maximinienkreuz / Franz Xaver Mauer Straße Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.05.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antragsteller beabsichtigt als Investor die Bebauung eines ca. 6.000 qm großen Bereiches (s. Anlageplan) in Erftstadt-Ahrem zwischen der Franz-Xaver-Mauer-Straße und der Straße Am Maximinenkreuz. Dazu wird beantragt, in Abstimmung mit der Stadt den planungsrechtlich erforderlichen Bebauungsplan aufzustellen. Der Antrag widerspricht nicht den allgemeinen Zielvorstellungen, der baulichen Entwicklung der nicht bebauten Innenbereiche den Vorzug vor einer weiteren Flächenversiegelung im Aussenbereich zu geben. Aus grundsätzlichen städtebaulichen Erwägungen sollte jedoch in die Entscheidungsfindung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingestellt werden, die Grundstücke, die südlich an das beantragte Bebauungsplangebiet angrenzen, in den Geltungsbereich eines Bebauungsplanes einzubeziehen, um im Rahmen einer Gesamtplanung eine zukünftig geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung zu gewährleisten. (Bösche)