Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
14.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 444/2006
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 22.05.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
07.06.2006
Ausschuss für Stadtentwicklung
14.09.2006
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Anregung der A + B Haus Bauträger und Immobilien GmbH zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes in Erftstadt-Ahrem, Am Maximinienkreuz / Franz Xaver Mauer
Straße
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.05.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antragsteller beabsichtigt als Investor die Bebauung eines ca. 6.000 qm großen Bereiches (s.
Anlageplan) in Erftstadt-Ahrem zwischen der Franz-Xaver-Mauer-Straße und der Straße Am
Maximinenkreuz. Dazu wird beantragt, in Abstimmung mit der Stadt den planungsrechtlich
erforderlichen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Antrag widerspricht nicht den allgemeinen Zielvorstellungen, der baulichen Entwicklung der
nicht bebauten Innenbereiche den Vorzug vor einer weiteren Flächenversiegelung im
Aussenbereich zu geben. Aus grundsätzlichen städtebaulichen Erwägungen sollte jedoch in die
Entscheidungsfindung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingestellt werden, die
Grundstücke, die südlich an das beantragte Bebauungsplangebiet angrenzen, in den
Geltungsbereich eines Bebauungsplanes einzubeziehen, um im Rahmen einer Gesamtplanung
eine zukünftig geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung zu gewährleisten.
(Bösche)