Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. Überschwemmungen in Erftstadt-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. Überschwemmungen in Erftstadt-Gymnich) Anfrage (Anfrage bzgl. Überschwemmungen in Erftstadt-Gymnich) Anfrage (Anfrage bzgl. Überschwemmungen in Erftstadt-Gymnich)

öffnen download melden Dateigröße: 29 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Dr. Hans-Eduard Hille Magdalenenweg 12 A 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Holzdamm 10 Herr Klinkhammer 0 22 35 / 409-876 Mein Zeichen Ihr Zeichen Ihre Anfrage vom 31.07.2008 Rat Betrifft: Datum 02.10.2008 F 393/2008 14.10.2008 Anfrage bzgl. Überschwemmungen in Erftstadt-Gymnich Sehr geehrter Herr Dr. Hille, zu der Anfrage der FDP Fraktion nimmt Betriebsleitung wie folgt Stellung: Frage 1 Grundsätzlich ist es an allen Straßenzügen in Gymnich bei dem in Rede stehenden Jahrhundertniederschlag zu Abflussverzögerungen bzw. mehr- oder minderstarken Überflutungen gekommen. Vorwiegend wurden der Betriebsleitung jedoch die Straßen „Am Flutgraben“ und „Ritterplatz“ als überflutet gemeldet. Frage 2 Im April des Jahres 2004 kam es zu einem vergleichbaren „lokalen“ Niederschlagsereignis wobei hier lediglich die Ortslage Liblar sowie Teile der Ortslage Blessem betroffen waren. Auch hier zeigte sich, dass umliegende Ortslagen durch das punktuelle Gewitter nicht betroffen waren. Es handelte sich allerdings um nur ein Gewitter wobei es in Gymnich drei innerhalb kürzester Zeit waren. Leider ist durch die Lokalität des Ereignisses keine gemessene Niederschlagsmenge von offizieller Seite zu erhalten. Dennoch liegen nachvollziehbare Messergebnisse von privaten Stationen vor. Diese haben eine Niederschlagsmenge von rd. 95 Litern pro Quadratmeter gemessen. (Bei einer Jahresniederschlagsmenge von rd. 640 mm). Aus fachlicher Sicht ist die Wiederkehrhäufigkeit nur anhand der statistischen Niederschlagsmessungen bestimmbar. Diese weisen für eine derartige Regenmenge eine Wiederkehrwahrscheinlichkeit von einmal in einhundert Jahren aus. Frage 3 Es gibt immer wieder Starkniederschläge, die zu Überflutungen führen. Im Regelfall hat der Bürger durch den Einbau von Rückstauklappen, den Verschluss von Lichtschächten u. tiefer liegenden Eingängen etc. entsprechende Vorsorge getroffen. Dadurch ist evtl. Schäden bereits im Vorfeld vorgebeugt worden, so dass ein Vergleich zwar grundsätzlich möglich wäre, insgesamt aber ein verzerrtes Bild abgeben würde. Die Bürger von Blessem hatten jahrelang mit dem Problem zu kämpfen, dass in der Frauentaler Str. sowohl der Geländetiefpunkt als auch der hydraulische Engpass in der Kanalisation war. Es kam mehrmals zu Austritten aus der Kanalisation und sogar zu Rückstau aus der Erft. Die Bürger waren daher gehalten, entsprechende Vorsorge zu treffen um die jeweiligen Gebäudeteile etc. vor Überflutung zu sichern. Nach der nunmehr erfolgten Entschärfung der hydraulischen Situation und der Ertüchtigung des Ablaufgrabens ist mit einer Häufigkeit des Überstaus der Kanalisation zu rechnen, die um einiges günstiger ist, als technisch gefordert. Allerdings steht definitiv fest, dass, sollte ein vergleichbares Niederschlagsereignis wie das vom 26.07.08 in Blessem fallen, die Abwassersysteme versagen werden und sich ein ähnliches Bild wie in Gymnich zeigen wird. Frage 4 Für die Ortslage Gymnich liegt ein sog. Generalentwässerungsplan vor, in dem die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes ausgewiesen ist. Der Berechnung liegt ein sog. Überstaunachweis nach DIN EN 752 Teil II zugrunde, welcher die Stellen im System ausweist, wo es zu Austritten aus der Kanalisation infolge Starkniederschlag kommen kann. Grundsätzlich sind derartige „Überflutungen“ gem. DIN in Bestandsgebieten zulässig, wenn sie eine Wiederkehrhäufigkeit von einmal in drei Jahren nicht überschreiten. Dabei darf die Straße innerhalb der „Bordsteinbegrenzung“ sogar als zusätzliches Rückhaltevolumen in Ansatz gebracht werden. In einem vergleichbaren Fall – bei dem v.g. Ereignis in Liblar- hat der Versicherer der Stadt unter Verweis auf diese „Vorgaben“ auch den Versicherungsschutz abgelehnt. Der Generalentwässerungsplan weist für Gymnich Bereiche mit hydraulischen Engpässen aus. Die hieraus resultierenden Baumaßnahmen wurden in der langfristigen Investitionsplanung des Wirtschaftsplanes 2008 bereits ausgewiesen. Es steht jedoch zweifelsohne fest, dass unbeschadet der noch anstehenden Ertüchtigungen des Kanalnetzes, der Umfang der „Überflutungen“ in keinster Weise hätte gemindert werden können, wenn die bekannten Engpässe in Gymnich beseitigt gewesen wären. Im „Istzustand“ liegt gemäß GEP derzeit eine Überflutungswahrscheinlichkeit von einmal in einem Jahr vor. Im Regelfall erfolgt die Auslegung der städtischen Kanalisation auf einen sog. Bemessungsregen. Dieser ist üblicherweise aus wirtschaftlichen und auch aus technischen Gründen nicht der Niederschlag mit der größten Intensität sondern der Niederschlag, der sich aus der sog. Regenreihe ergibt. Dieser legt eine festgelegte Regenspende, eine zugehörige Regendauer und eine mit dieser im Zusammenhang stehenden Regenhäufigkeit zugrunde. Man nimmt in Kauf, dass bei Überschreitungen der Bemessungsregenspende Überlastungen des Kanalnetzes auftreten. Es ist demnach nur zu überprüfen, inwieweit Überlastungen zugelassen werden können bzw. sich diese im Rahmen der zuglässigen Überstauhäufigkeit gem. DIN bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik bewegen. Für den Überflutungsnachweis (welcher ja bei dem in Rede stehenden Starkregen von Interesse ist) wird jedoch ein Regen mit einer Intensität von 105 Litern pro Sekunde je Hektar angesetzt. Die Dauer des Niederschlages würde 15 Minuten mit dieser Intensität betragen. Umgerechnet ergäbe sich dann ein Wert von rd. 10 Litern die von einem Quadratmeter versiegelter Fläche nach 15 Minuten in die Kanalisation abgeflossen wären. Legt man nun das Niederschlagsereignis von Gymnich zugrunde und unterstellt eine effektive Regendauer von einer -2- Stunde (wobei es sich hier ja um nachweislich drei Ereignisse handelte) dann ergäbe sich bei einem Wert von rd. 95 Litern pro Quadratmeter eine Niederschlagsmenge von rd. einem Viertel dessen auf 15 Minuten. Mithin also rd. das 2,5 - fache der Menge eines dem Überstaunachweis zugrunde zu legenden Niederschlags. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -3-