Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
22.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 111/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 19.01.2006
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
22.02.2006
Bemerkungen
Anlage zur -V8/0951- 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt
Beschlussentwurf:
Die nachfolgenden Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen.
Deponiekosten
Zum 01.01.2006 wurden die Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erftstadt angehoben. Die letzte
Gebührenerhöhung der Straßenreinigung erfolgte im Jahr 1999.
Der von der SPD-Fraktion vorgebrachte Hinweis auf eine geringfügige Steigerungsrate der
Deponiekosten bezieht sich jedoch nur auf den Zeitraum zwischen den Jahren 2005 und 2006.
Tatsächlich müsste jedoch ein Vergleich von 1999 zu 2006 erfolgen. In 1999 betrugen die
Gebühren für die Deponierung des Straßenkehrichts 210,90 DM, das entspricht 107,83 €. Der
Rhein-Erft-Kreis hat zum Jahresbeginn 2006 seine Gebühren auf 144,86 € festgelegt. Vergleicht
man diese beiden Beträge ergibt sich eine Steigerungsrate von 34,3 %. Da die Stadt Erftstadt
jahrelang von einer Gebührenerhöhung abgesehen hat, kommt es jetzt zu dem kalkulierten
Gebührenanstieg, der im Detail jedoch nachvollziehbar ist.
Vorschläge Qualitätsverbesserungskonzept
Das Gebiet der Stadt Erftstadt wird seit vielen Jahren in gleicher Art und Weise gereinigt. Es sind
weder einzelne Reinigungspositionen weggefallen, noch hinzugekommen. Eine Ausnahme bildet
die zusätzliche Samstagsreinigung von 6 Plätzen, die seit März 2004 durch die städtische
Reinigungskolonne gesäubert werden. Von daher dürfte sich am eigentlichen Qualitätsbild nichts
geändert haben.
Erftstadt ist jedoch in den letzten Jahren stetig gewachsen .Die Neuzugänge von Straßen,
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, Kraftfahrzeuge und Einwohner sind in dem ursprünglichem
Vertragsumfang natürlich nicht mit enthalten, gleichwohl wird die erforderliche Leistung erbracht..
Derzeit wird daher von mir geprüft, ob eine Neuausschreibung der Straßenreinigungsleistungen
sinnvoll und erforderlich ist. Bei einer neuen Vertragsregelung könnten ggf. einzelne
Qualitätsmerkmale gesondert festgeschrieben werden.
Ein absolut „sauberes Stadtbild“ würde einen mehrmaligen Kehrdurchgang in der Woche mit sich
bringen. Das führt jedoch zu einer weiteren und deutlicheren Erhöhung der
Straßenreinigungsgebühren. Aufgrund der z.Z. umfangreichen und unterschiedlichen
erforderlichen Gebührenanhebungen ist es fraglich, ob die Bürgerinnen und Bürger dennoch bereit
sind, eine solche Verbesserung finanziell mit zu tragen.
Ein solcher Vorschlag ist sicherlich folgerichtig, wird aber wegen der allgemeinen gegebenen
Kostensteigerung vermutlich auf den Widerstand der Bevölkerung stoßen.
Ein turnusmäßiger Austausch mit den Ortsvorstehern in den einzelnen Stadtteilen (feste Zeiten
bzw. Rhythmus) könnte zu einer Verbesserung der Straßenreinigung führen, indem vor Ort die
Kenntnisse der Ortsvorsteher über „immer wiederkehrende Dreckecken“ und Problembereiche
gemeinsam erfasst und erkannt werden., Anschließend könnte ggf. in Einzelfällen der
Arbeitsablauf noch mehr optimiert werden. Es ist beabsichtigt, dass unsere Sachbearbeiterinnen
zusätzliche Außentermine wahrnehmen, um einzelne Krisensituationen direkt vor Ort mit den
Anwohnern zu regeln.
Die Kehrmaschinenfahrer könnten durch Mitarbeiter der Stadt „geschult“ bzw. sensibilisiert
werden, um auf akute Problemfälle vor Ort - wie z. B. parkende Fahrzeuge, versperrte Straßen,
wilder Müll etc. sofort zu reagieren. Bei entsprechenden Rückmeldungen sind unsere
Mitarbeiterinnen dann in der Lage, schnellstmöglich einzugreifen bzw. aufgetretene Missstände zu
beheben.
Winterdienst:
Die aktuelle Winterdienstdurchführung in der Stadt Erftstadt beruht im wesentlichen auf den
nachfolgenden vier Servicebetrieben:
Städtische Dienste,
Fa. Poensgen,
Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Euskirchen
und dem Straßenbauamt des Rhein-Erft-Kreis.
Die innerörtlichen Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen werden von dem Landesbetrieb sowie dem
Erftkreis geräumt und gestreut. Seit diesem Jahr müssen die innerörtlichen Einsätze des
Landesbetriebes vergütetet werden. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung ist bereits
2005 abgeschlossen worden. Über die Höhe der Kosten liegen noch keine genauen
Erfahrungswerte vor. Sie sind witterungsabhängig und wurden auf unter 10.000,00 € geschätzt.
Die größte Erhöhung der Winterdienstkosten ergibt sich aus dem neuen Vertrag mit der Fa.
Poensgen, die als einziger Bieter ein Angebot zu meiner öffentlichen Ausschreibung im
vergangenen Jahr abgab. Hierdurch werden Mehrkosten in Höhe von ca. 30.000,00 €
angenommen.
Aufgrund einer erforderlichen Umstrukturierung der Alarmierungsabläufe bei den städtischen
Diensten waren auch an dieser Position Kostensteigerungen unvermeidlich.
Die zusätzlichen Kontrollfahrten mussten verstärkt werden um eine ausreichende Überprüfung der
Glättesituation und der ausgeführten Streuarbeiten auch am Wochenende gewährleisten zu
können. Diese Arbeiten sind sehr witterungsabhängig. Auf Grundlage der Vorjahre kann eine
Erhöhung um etwa 15.000,00 € angenommen werden.
-2-
Kalkulationsgrundlagen zum Winterdienst
Schätzung 2005/2006
Vorhaltung
81.5 städt.
Dienste
55.580 €
Poensgen
68.440 €
Einsätze
Vorjahr
Mehrkosten
67.003 €
51.604 €
68.440 €
38.267 €
10.000 €
10.000 €
0€
Kreis
1.000 €
1.000 €
845 €
Streugut
5.000 €
5.000 €
3.813 €
27.423 €
151.443 €
94.529 €
Landesbetrieb
Summe
124.020 €
11.423 €
Summe
(Bösche)
-3-
15.399 €
(Neuer Vertrag)
30.173 €
(Neuer Vertrag,
Ausschreibung)
10.000 €
(Neuer Vertrag, bisher
Kulanz)
155 €
Schätzung,
witterungsabhängig
1.187 €
Schätzung,
witterungsabhängig
56.914 €