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Beschlussvorlage (Anlage -V8/0951- Straßenreinigungsgebühren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
22.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 111/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 19.01.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 22.02.2006 Bemerkungen Anlage zur -V8/0951- 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt Beschlussentwurf: Die nachfolgenden Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen. Deponiekosten Zum 01.01.2006 wurden die Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erftstadt angehoben. Die letzte Gebührenerhöhung der Straßenreinigung erfolgte im Jahr 1999. Der von der SPD-Fraktion vorgebrachte Hinweis auf eine geringfügige Steigerungsrate der Deponiekosten bezieht sich jedoch nur auf den Zeitraum zwischen den Jahren 2005 und 2006. Tatsächlich müsste jedoch ein Vergleich von 1999 zu 2006 erfolgen. In 1999 betrugen die Gebühren für die Deponierung des Straßenkehrichts 210,90 DM, das entspricht 107,83 €. Der Rhein-Erft-Kreis hat zum Jahresbeginn 2006 seine Gebühren auf 144,86 € festgelegt. Vergleicht man diese beiden Beträge ergibt sich eine Steigerungsrate von 34,3 %. Da die Stadt Erftstadt jahrelang von einer Gebührenerhöhung abgesehen hat, kommt es jetzt zu dem kalkulierten Gebührenanstieg, der im Detail jedoch nachvollziehbar ist. Vorschläge Qualitätsverbesserungskonzept Das Gebiet der Stadt Erftstadt wird seit vielen Jahren in gleicher Art und Weise gereinigt. Es sind weder einzelne Reinigungspositionen weggefallen, noch hinzugekommen. Eine Ausnahme bildet die zusätzliche Samstagsreinigung von 6 Plätzen, die seit März 2004 durch die städtische Reinigungskolonne gesäubert werden. Von daher dürfte sich am eigentlichen Qualitätsbild nichts geändert haben. Erftstadt ist jedoch in den letzten Jahren stetig gewachsen .Die Neuzugänge von Straßen, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, Kraftfahrzeuge und Einwohner sind in dem ursprünglichem Vertragsumfang natürlich nicht mit enthalten, gleichwohl wird die erforderliche Leistung erbracht.. Derzeit wird daher von mir geprüft, ob eine Neuausschreibung der Straßenreinigungsleistungen sinnvoll und erforderlich ist. Bei einer neuen Vertragsregelung könnten ggf. einzelne Qualitätsmerkmale gesondert festgeschrieben werden. Ein absolut „sauberes Stadtbild“ würde einen mehrmaligen Kehrdurchgang in der Woche mit sich bringen. Das führt jedoch zu einer weiteren und deutlicheren Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren. Aufgrund der z.Z. umfangreichen und unterschiedlichen erforderlichen Gebührenanhebungen ist es fraglich, ob die Bürgerinnen und Bürger dennoch bereit sind, eine solche Verbesserung finanziell mit zu tragen. Ein solcher Vorschlag ist sicherlich folgerichtig, wird aber wegen der allgemeinen gegebenen Kostensteigerung vermutlich auf den Widerstand der Bevölkerung stoßen. Ein turnusmäßiger Austausch mit den Ortsvorstehern in den einzelnen Stadtteilen (feste Zeiten bzw. Rhythmus) könnte zu einer Verbesserung der Straßenreinigung führen, indem vor Ort die Kenntnisse der Ortsvorsteher über „immer wiederkehrende Dreckecken“ und Problembereiche gemeinsam erfasst und erkannt werden., Anschließend könnte ggf. in Einzelfällen der Arbeitsablauf noch mehr optimiert werden. Es ist beabsichtigt, dass unsere Sachbearbeiterinnen zusätzliche Außentermine wahrnehmen, um einzelne Krisensituationen direkt vor Ort mit den Anwohnern zu regeln. Die Kehrmaschinenfahrer könnten durch Mitarbeiter der Stadt „geschult“ bzw. sensibilisiert werden, um auf akute Problemfälle vor Ort - wie z. B. parkende Fahrzeuge, versperrte Straßen, wilder Müll etc. sofort zu reagieren. Bei entsprechenden Rückmeldungen sind unsere Mitarbeiterinnen dann in der Lage, schnellstmöglich einzugreifen bzw. aufgetretene Missstände zu beheben. Winterdienst: Die aktuelle Winterdienstdurchführung in der Stadt Erftstadt beruht im wesentlichen auf den nachfolgenden vier Servicebetrieben: Städtische Dienste, Fa. Poensgen, Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Euskirchen und dem Straßenbauamt des Rhein-Erft-Kreis. Die innerörtlichen Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen werden von dem Landesbetrieb sowie dem Erftkreis geräumt und gestreut. Seit diesem Jahr müssen die innerörtlichen Einsätze des Landesbetriebes vergütetet werden. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung ist bereits 2005 abgeschlossen worden. Über die Höhe der Kosten liegen noch keine genauen Erfahrungswerte vor. Sie sind witterungsabhängig und wurden auf unter 10.000,00 € geschätzt. Die größte Erhöhung der Winterdienstkosten ergibt sich aus dem neuen Vertrag mit der Fa. Poensgen, die als einziger Bieter ein Angebot zu meiner öffentlichen Ausschreibung im vergangenen Jahr abgab. Hierdurch werden Mehrkosten in Höhe von ca. 30.000,00 € angenommen. Aufgrund einer erforderlichen Umstrukturierung der Alarmierungsabläufe bei den städtischen Diensten waren auch an dieser Position Kostensteigerungen unvermeidlich. Die zusätzlichen Kontrollfahrten mussten verstärkt werden um eine ausreichende Überprüfung der Glättesituation und der ausgeführten Streuarbeiten auch am Wochenende gewährleisten zu können. Diese Arbeiten sind sehr witterungsabhängig. Auf Grundlage der Vorjahre kann eine Erhöhung um etwa 15.000,00 € angenommen werden. -2- Kalkulationsgrundlagen zum Winterdienst Schätzung 2005/2006 Vorhaltung 81.5 städt. Dienste 55.580 € Poensgen 68.440 € Einsätze Vorjahr Mehrkosten 67.003 € 51.604 € 68.440 € 38.267 € 10.000 € 10.000 € 0€ Kreis 1.000 € 1.000 € 845 € Streugut 5.000 € 5.000 € 3.813 € 27.423 € 151.443 € 94.529 € Landesbetrieb Summe 124.020 € 11.423 € Summe (Bösche) -3- 15.399 € (Neuer Vertrag) 30.173 € (Neuer Vertrag, Ausschreibung) 10.000 € (Neuer Vertrag, bisher Kulanz) 155 € Schätzung, witterungsabhängig 1.187 € Schätzung, witterungsabhängig 56.914 €