Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
21.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anmerkungen zum konsolidierten Bericht 01 - 12 / 2005 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
Vorbemerkungen
Die Fassung des Wirtschaftsplans 2005 wurde unter Vorbehalt der städtischen Haushaltsplanberatungen am
16.03.2005 vom Rat der Stadt Erftstadt – nach vorausgegangener Beratung und Beschlussempfehlung am
21.12.2004 und 01.03.2005 im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft genehmigt; der Wirtschaftsplan endete für den Gesamtbetrieb mit einem Ergebnis von plus EUR 100.000.
Aufgrund zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannter weiterer Belastungen zeigen sich im Tertialberichtswesen
folgende Abweichungen zu den (anteiligen) Jahreswerten des verabschiedeten Wirtschaftsplans des gesamten
Eigenbetriebes:
Planergebnis 2005 / vorläufig
./. Mehraufwand Kosten Risikomanagement
./. Mehraufwand Zinsen für Grundstückskäufe
./. Mehraufwand Altersteilzeit 2005
./. Mehraufwand Verkauf Kerpener Str.
./. Mehraufwand Pensionsrückstellungen
./. Mehraufwand Beihilfen aktive Mitarbeiter
./. Mehraufwand Beihilfen Beamte/Pensionäre
Planergebnis 2005 / aktueller Stand
i.H.v. + 100.000 €
i.H.v. - 12.000 €
i.H.v. - 7.000 €
i.H.v. - 39.564 €
i.H.v. - 2.461 €
i.H.v. - 62.000 €
i.H.v. - 15.000 €
i.H.v. - 153.000 €
i.H.v. – 191.025 €
1. Konsolidierung
Im Rahmen der Konsolidierung werden interne Umsätze des Eigenbetriebes sowohl innerhalb eines
Betriebszweiges als auch betriebszweigübergreifend eliminiert. Entsprechend zeigt die Gewinn- und
Verlustrechnung nur Ausgaben und Einnahmen des Eigenbetriebes gegenüber Dritten, der Stadt und
den anderen Eigenbetrieben „Straßen“ und „Stadtwerke“.
Anmerkung:
Im Rahmen der NKF-Gesetzgebung (Neues Kommunales Finanzmanagement für Städte und Gemeinden
in NRW) ist die Abrechnung der Stadt als Konzern (mit entsprechend konsolidierter Konzernbilanz) ab
01.01.2009 vorgeschrieben. Die Schaffung diesbezüglicher und hierfür zwingend notwendiger Rahmenbedingungen im Hinblick auf die städtische Konsolidierung (Kontenplan, Kontierungsanweisungen,
zentrale oder dezentrale Organisation der Buchhaltung sowie unterjähriges Berichtswesen) sind insbesondere Gegenstand der NKF-Projektgruppe der Stadt Erftstadt.
2.
Ergebnisabweichung
Die Ergebnisabweichung (in TEUR) betrifft nachfolgend aufgeführte Positionen gegenüber der
anteiligen Jahresplanung, welche in den betriebszweigbezogenen Darstellungen bereits erläutert
worden sind:
TEUR
Einnahmen / Ertrag
- Umsatzerlöse/Verkaufserlöse
i.H.v. +
2.719
- Bestandsveränderungen
i.H.v. 1.007
- Aktivierte Eigenleistungen
i.H.v. +
0
- Sonstige betriebliche Erträge
i.H.v. +
49
-- davon periodenfremde Erträge
i.H.v
69
- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
i.H.v. +
8
Gesamtabweichung Einnahmen / Ertrag
i.H.v. +
1.769
Ausgaben / Aufwendungen
- Grundstückzukäufe/Materialaufwand
- Personalaufwand
- Abschreibungen
- Sonstiger betrieblicher Aufwand
-- davon periodenfremde Aufwendungen
- Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- Sonstige Steuern
Gesamtabweichung Ausgaben / Aufwendungen
i.H.v
i.H.v.
i.H.v.
i.H.v.
i.H.v.
i.H.v.
i.H.v.
i.H.v.
+
+
+
1.099
167
0
201
28
5
0
1.128
Saldo = Abweichung zum Wirtschaftsplan
i.H.v.
+
641
+
-
2/2
Seite 2/2 zum konsolidierten Tertialbericht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zum 31.12.2005
3.
Vorgehensweise im Rahmen der Konsolidierung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
Konsolidiert worden sind folgende Positionen:
a) interne Mietaufwendungen und –erträge,
b) interne Zinsaufwendungen und –erträge
sowie
c) interne Vermessungsaufwendungen und –erträge, sofern es sich nicht um aktivierungsfähige
Aufwendungen handelt..
Anmerkung:
Eine detaillierte Analyse der Vermessungskosten ist Bestandteil des jeweiligen Jahresabschlusses.
Die in HGB-Ziffer 4.f) ausgewiesenen internen Vermessungserlöse stellen aktivierungsfähige
Erträge dar, welche ggf. auch als „aktivierte Eigenleistungen“ ausgewiesen werden können
4.
Einschränkungen/Berichtsqualität
Es gelten die betriebszweigbezogenen Einschränkungen
5.
Liquidität
Es gelten die betriebszweigbezogenen spezifischen Anmerkungen.