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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 108/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
21.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 108/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 108/2006)

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Inhalt der Datei

Anmerkungen zum konsolidierten Bericht 01 - 12 / 2005 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft Vorbemerkungen Die Fassung des Wirtschaftsplans 2005 wurde unter Vorbehalt der städtischen Haushaltsplanberatungen am 16.03.2005 vom Rat der Stadt Erftstadt – nach vorausgegangener Beratung und Beschlussempfehlung am 21.12.2004 und 01.03.2005 im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft genehmigt; der Wirtschaftsplan endete für den Gesamtbetrieb mit einem Ergebnis von plus EUR 100.000. Aufgrund zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannter weiterer Belastungen zeigen sich im Tertialberichtswesen folgende Abweichungen zu den (anteiligen) Jahreswerten des verabschiedeten Wirtschaftsplans des gesamten Eigenbetriebes: Planergebnis 2005 / vorläufig ./. Mehraufwand Kosten Risikomanagement ./. Mehraufwand Zinsen für Grundstückskäufe ./. Mehraufwand Altersteilzeit 2005 ./. Mehraufwand Verkauf Kerpener Str. ./. Mehraufwand Pensionsrückstellungen ./. Mehraufwand Beihilfen aktive Mitarbeiter ./. Mehraufwand Beihilfen Beamte/Pensionäre Planergebnis 2005 / aktueller Stand i.H.v. + 100.000 € i.H.v. - 12.000 € i.H.v. - 7.000 € i.H.v. - 39.564 € i.H.v. - 2.461 € i.H.v. - 62.000 € i.H.v. - 15.000 € i.H.v. - 153.000 € i.H.v. – 191.025 € 1. Konsolidierung Im Rahmen der Konsolidierung werden interne Umsätze des Eigenbetriebes sowohl innerhalb eines Betriebszweiges als auch betriebszweigübergreifend eliminiert. Entsprechend zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung nur Ausgaben und Einnahmen des Eigenbetriebes gegenüber Dritten, der Stadt und den anderen Eigenbetrieben „Straßen“ und „Stadtwerke“. Anmerkung: Im Rahmen der NKF-Gesetzgebung (Neues Kommunales Finanzmanagement für Städte und Gemeinden in NRW) ist die Abrechnung der Stadt als Konzern (mit entsprechend konsolidierter Konzernbilanz) ab 01.01.2009 vorgeschrieben. Die Schaffung diesbezüglicher und hierfür zwingend notwendiger Rahmenbedingungen im Hinblick auf die städtische Konsolidierung (Kontenplan, Kontierungsanweisungen, zentrale oder dezentrale Organisation der Buchhaltung sowie unterjähriges Berichtswesen) sind insbesondere Gegenstand der NKF-Projektgruppe der Stadt Erftstadt. 2. Ergebnisabweichung Die Ergebnisabweichung (in TEUR) betrifft nachfolgend aufgeführte Positionen gegenüber der anteiligen Jahresplanung, welche in den betriebszweigbezogenen Darstellungen bereits erläutert worden sind: TEUR Einnahmen / Ertrag - Umsatzerlöse/Verkaufserlöse i.H.v. + 2.719 - Bestandsveränderungen i.H.v. 1.007 - Aktivierte Eigenleistungen i.H.v. + 0 - Sonstige betriebliche Erträge i.H.v. + 49 -- davon periodenfremde Erträge i.H.v 69 - Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge i.H.v. + 8 Gesamtabweichung Einnahmen / Ertrag i.H.v. + 1.769 Ausgaben / Aufwendungen - Grundstückzukäufe/Materialaufwand - Personalaufwand - Abschreibungen - Sonstiger betrieblicher Aufwand -- davon periodenfremde Aufwendungen - Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen - Sonstige Steuern Gesamtabweichung Ausgaben / Aufwendungen i.H.v i.H.v. i.H.v. i.H.v. i.H.v. i.H.v. i.H.v. i.H.v. + + + 1.099 167 0 201 28 5 0 1.128 Saldo = Abweichung zum Wirtschaftsplan i.H.v. + 641 + - 2/2 Seite 2/2 zum konsolidierten Tertialbericht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zum 31.12.2005 3. Vorgehensweise im Rahmen der Konsolidierung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft Konsolidiert worden sind folgende Positionen: a) interne Mietaufwendungen und –erträge, b) interne Zinsaufwendungen und –erträge sowie c) interne Vermessungsaufwendungen und –erträge, sofern es sich nicht um aktivierungsfähige Aufwendungen handelt.. Anmerkung: Eine detaillierte Analyse der Vermessungskosten ist Bestandteil des jeweiligen Jahresabschlusses. Die in HGB-Ziffer 4.f) ausgewiesenen internen Vermessungserlöse stellen aktivierungsfähige Erträge dar, welche ggf. auch als „aktivierte Eigenleistungen“ ausgewiesen werden können 4. Einschränkungen/Berichtsqualität Es gelten die betriebszweigbezogenen Einschränkungen 5. Liquidität Es gelten die betriebszweigbezogenen spezifischen Anmerkungen.