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Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW hier: Anforderung des dritten Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW 
hier: Anforderung des dritten Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach) Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW 
hier: Anforderung des dritten Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: Ma/RB TOP Drs.-Nr.: 210.07 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 22.05.2007 07.05.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW hier: Anforderung des dritten Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Mit Schreiben vom 27.12.2006 hat Herr Norbert Zingraf eine Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW " Anforderung des dritten Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Hambach " vorgebracht. (siehe Anlage) Herr Zingraf regt an, den Bergbautreibenden in Abstimmung mit dem Rhein – Erft – Kreis und der Bezirksregierung Köln zu einer verbindlichen Zusage aufzufordern, den Antrag auf Zulassung des dritten Rahmenbetriebsplanes Hambach bis Mitte 2008 - spätestens vor Abschluss der Planungsphase Umsiedlung zu stellen. Mit Schreiben vom 23.07.2007 teilt das Bergbau treibende Unternehmen RWE Power AG mit, dass es die Anregungen den erst bis 2015 aufzustellenden Rahmenbetriebsplan Tagebau Hambach, vorzuziehen, zum Anlass nimmt und vorzeitig einen Rahmenbetriebplan bei den zuständigen Behörden einreichen wird. Weitere Informationen können dem als Anlage beigefügten Schreiben der RWE Power AG entnommen werden. Beschlussvorlage 210.07 Seite 2