Daten
Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: Ma/RB
TOP
Drs.-Nr.: 210.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
22.05.2007
07.05.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW
hier: Anforderung des dritten Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Mit Schreiben vom 27.12.2006 hat Herr Norbert Zingraf eine Anregung und Beschwerde gem. § 24
GO NW " Anforderung des dritten Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Hambach " vorgebracht.
(siehe Anlage)
Herr Zingraf regt an, den Bergbautreibenden in Abstimmung mit dem Rhein – Erft – Kreis und der
Bezirksregierung Köln zu einer verbindlichen Zusage aufzufordern, den Antrag auf Zulassung des
dritten Rahmenbetriebsplanes Hambach bis Mitte 2008 - spätestens vor Abschluss der
Planungsphase Umsiedlung zu stellen.
Mit Schreiben vom 23.07.2007 teilt das Bergbau treibende Unternehmen RWE Power AG mit,
dass es die Anregungen den erst bis 2015 aufzustellenden Rahmenbetriebsplan Tagebau
Hambach, vorzuziehen, zum Anlass nimmt und vorzeitig einen Rahmenbetriebplan bei den
zuständigen Behörden einreichen wird.
Weitere Informationen können dem als Anlage beigefügten Schreiben der RWE Power AG
entnommen werden.
Beschlussvorlage 210.07
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